Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG? Je nach dem, für welche Rechtsform Sie sich bei der Gründung entscheiden, gelten andere Regeln bei den Sozialversicherungen. Die Informationsstelle der AHV/IV beantwortet die häufig gestellten Fragen und gibt Auskunft über die gängigen Rechtsformen und welche Verpflichtungen daraus entstehen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft kann einfach gegründet werden. Zudem ist kein Mindestkapital erforderlich. Was gilt aber bei den Sozialversicherungen? Die AHV prüft bei der Anmeldung die Rechtsform. Wird die Gründung als Personengesellschaft eingestuft, muss Folgendes berücksichtigt werden:
Bei einer AG oder GmbH wird die berufliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse geregelt. Nicht so bei Personengesellschaften: Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Altersvorsorge selber gestalten. Selbstständige können dazu 20% des jährlichen Nettoeinkommens bis maximal CHF 36’288.- in die Säule 3a einzahlen (Stand 2025). Selbstständige, die weiterhin in einer Pensionskasse versichert sein möchten, können sich aber auch der Pensionskasse des Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen.
Bei einer AG oder GmbH wird das Personal für die Sozialversicherungen automatisch als unselbstständig erwerbstätig eingestuft – so auch die Inhaberin oder der Inhaber. Daher werden folgende Versicherungen obligatorisch:
Die obligatorische Vorsorge sieht immer Minimalleistungen vor. Es lohnt sich also, von Anfang an zu prüfen, wo diese unter Umständen ungenügend sind und über den Basisvertrag hinaus ergänzt werden sollten. Dies insbesondere bei der Pensionskasse, der Unfallversicherung und beim Krankentaggeld.
Auch wenn die private Vorsorge – also die 3. Säule – freiwillig ist, lohnt sie sich. Über die private 3. Säule können Sie weitere Deckungslücken schliessen sowie Angehörige, die Partnerin oder den Partner und das Wohneigentum absichern. Zudem entstehen Steuervorteile. Das eigene Sparen zielt so auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter ab.
Wer kommt für Schäden auf, die durch Brand, Wasser oder Sturm entstehen? Und was ist, wenn in Ihrem Unternehmen eingebrochen wird oder zwei Maschinen kollidieren? Das sind nur wenige Beispiele von möglichen Schäden. Mit einer bedarfsgerechten Lösung können Sie das eigene Unternehmen gegen die Folgen von verschiedenen Gefahren absichern. So können Sie sich voll und ganz auf hre Kernkompetenzen konzentrieren, das Unternehmen zu formen und weiterzuentwickeln.
Versicherungen und Vorsorge hängen stark von der Geschäftstätigkeit und der Rechtsform eines Unternehmens ab. Suchen Sie das Gespräch mit einer Expertin oder einem Experten. In der Beratung identifizieren Sie gemeinsam Risiken und finden die passenden Lösungen für die Bedürfnisse Ihres Start-ups.
Das Institut für Jungunternehmen IFJ ist Pionierin im Bereich Firmengründung und begleitet jährlich 3'000 angehende Unternehmerinnen und Unternehmer auf dem Weg zur Firmengründung. Durch das IFJ wird der Gründungsprozess dank vergünstigter und teilweise kostenloser Kurse unkompliziert und erschwinglich. Seit 2020 unterstützt Helvetia das IFJ als Premium Partnerin und bietet den Jungunternehmen grosszügige Prämienvergünstigungen an. Helvetia setzt sich so gemeinsam mit dem IFJ für eine nachhaltige Entwicklung der Schweizer Start-up Landschaft ein.