So vielfältig Unternehmen und ihre Mitarbeitenden sind, so unterschiedlich fallen die Bedürfnisse für die Personalvorsorge aus. Wenn ein Unternehmen aus Effizienzgründen keine eigene Pensionskasse führt, schliesst es sich in der Regel einer sogenannten Sammelstiftung an. Ein erster wichtiger Entscheid für eine bestimmte Vorsorgelösung ist die Wahl des Vorsorgemodells: Eine Sammelstiftung bietet entweder eine Garantielösung oder eine teilautonome Lösung mit Renditechancen an.
Helvetia bietet die Vollversicherungslösung und die teilautonome Vorsorgelösung in der Basisvorsorge an. Das Video erklärt den Unterschied der beiden Modelle.
Eine teilautonome Sammelstiftung hat in der Regel nur die Risiken Tod und Invalidität rückversichert. Die Altersguthaben werden in Anlagen mit höheren Aktienanteilen investiert. Sie bieten Renditechancen zum Vorteil der Versicherten. Das Anlagerisiko muss jedoch auch von den angeschlossenen Unternehmen und den Versicherten mitgetragen werden. Ist die Rendite hoch, werden auch die Altersguthaben besser verzinst. Zudem sind die Kosten- und die Risikoprämien meist tiefer als bei der Vollversicherung.
Der Stiftungsrat entscheidet über die Anlagestrategie, welche für alle angeschlossenen Unternehmen gilt. Ein Teil der Rendite fliesst neben den Rückstellungen in die Schwankungsreserven für Anlagerisiken, daher ist der Deckungsgrad bei teilautonomen Lösungen eine wichtige Kennzahl, welche je nach Entwicklung der Anlagen und der Stiftung variiert.
Vollversicherungen werden ausschliesslich von Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie garantieren die 100-prozentige Sicherheit der Altersguthaben und die Mindestverzinsung auf dem obligatorisch angesparten Teil des Altersguthabens gemäss BVG. Die Vollversicherung kennt keine Unterdeckung. Somit tragen Arbeitgeber und Versicherte auch kein Risiko, Sanierungskosten mitfinanzieren zu müssen, wenn die Kapitalmärkte zu wenig Rendite abwerfen oder wenn die Börsen einbrechen.
Zur Absicherung aller Risiken muss die Versicherungsgesellschaft Eigenkapital zurückstellen und die Vorsorgegelder risikolos, also sehr konservativ anlegen. Die Versicherung garantiert der Pensionskasse damit unter anderem den Werterhalt der Altersguthaben, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung und die lebenslängliche Ausrichtung der laufenden Alters- und Hinterlassenenrenten – und dies unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte.