Seit Dezember 2024 valutieren wir sämtliche Zahlungen und Mutationen auf den Tag genau.
Vorher wurden untermonatliche Mutationen aus Gründen der Übersichtlichkeit mit einem gerundeten Valutadatum verarbeitet. Mutationen bis und mit dem 15. Tag wurden auf den zurückliegenden Monatsersten, Mutationen ab dem 16. Tag auf den folgenden Monatsersten gerundet. Jetzt wird immer das tatsächliche Mutations- bzw. Zahlungsdatum als Valutadatum verwendet, um die datumsgenaue Berücksichtigung der Mutationen sicherzustellen.
Die neuen allgemeinen Reglementsbestimmungen stehen Kundinnen und Kunden sowie allen Versicherten wie gewohnt ab Januar auf der jeweiligen Stiftungswebsite unter Rechtliche Dokumente zur Verfügung.
Vorsorge ist wichtig und komplex, sei es für die Mitarbeitenden im Unternehmen oder im Privatleben mit und ohne Partnerschaft oder Familie. Arbeits- und Lebenssituationen verändern sich und damit auch der Vorsorgebedarf. Diesen gilt es regelmässig zu prüfen und – wenn nötig – anzupassen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Personalinformation rund um die Pensionskasse und die Sozialversicherungen wünschen, dann wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder an Ihren Berater oder senden Sie uns das entsprechende Kontaktformular:
Autorin: Priska Schnell