Eine wahre Geschichte: Ein Schweizer Lebensmittelverarbeiter wurde von einem bekannten Warenhaus aus England kontaktiert – der Absender hätte Interesse an einer grossen Lieferung von Lebensmitteln. Nachdem sie sich einigten und auch gleich eine Zahlung per Rechnung vereinbarten, erfolgte der Versand an das Warenhaus. Die Zahlung blieb allerdings auch nach Fälligkeit der Rechnung aus. Schliesslich hat sich nach mehrmaliger Kontaktaufnahme und intensiven Nachforschungen herausgestellt, dass der angebliche Einkäufer nie im Warenhaus arbeitete und seine E-Mail-Adresse gefälscht war. Für den Lebensmittelbetrieb ist ein Schaden in der Höhe von mehreren zehntausend Franken entstanden.
Was kann ein KMU tun, um nicht auf solche Betrugsversuche mit gefälschten Identitäten (Fake Identity Fraud) hereinzufallen?
Trotz vorbeugenden Massnahmen bleibt immer ein Restrisiko. Deshalb ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern. Helvetia empfiehlt jedem KMU eine Cyber-Versicherung. Damit sind unter anderem Vermögensschäden auf Grund eines Cyber-Betruges wie in diesem Fall Betrugsversuche mit gefälschten Identitäten (Fake Identity Fraud) versichert.