Sie als Unternehmen verpflichten sich dazu, für den Arbeitnehmer im Alter sowie im Falle einer Invalidität und/oder eines Ablebens finanziell zu sorgen. Zusätzlich können Sie dem Arbeitnehmer optional eine Berufsunfähigkeitspension oder eine Hinterbliebenenpension gewähren. Wir informieren Sie gerne über die Details!
Im Zuge der Pensionszusage schließen Sie als Unternehmen mit Helvetia die Pensionsrückdeckungsversicherung ab. Mit folgenden Prämissen:Die Pensionszusage darf 80 % des letzten Aktivbezuges nicht übersteigenDie Begünstigten wählen eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung