Die Betriebliche Vorsorge ist ein komplexes Thema - hier ist Spezialwissen gefragt! Wir unterstützen Sie mit dem Fachwissen unserer eigens ausgebildeten, spezialisierten Berater.
Sie entscheiden sich mit der Zukunftssicherung für die günstigste Form einer freiwilligen, steueroptimierten und umsichtigen Vorsorge, die Sie für Ihre Mitarbeiter ermöglichen. Ihr Vorteil: Die Beiträge sind bis zu EUR 300,- pro Jahr zur Gänze von Lohnnebenkosten und Abgabenpflicht befreit und voll als Betriebsausgabe absetzbar.
Eine moderne Vorsorgemöglichkeit mit steuerlichem Anreiz. Nutzen Sie dieses junge Modell zum Aufbau Ihrer persönlichen Vorsorge.
Die Betriebliche Vorsorge bietet viele Möglichkeiten. Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Herr David M., geboren am 21.01.1965, ist Geschäftsführer einer GmbH in Wien. Er beabsichtigt für die Zukunft vorzusorgen, da er befürchtet mit der staatlichen Pension nicht auszukommen. Sein Betreuer bei Helvetia weiß, dass er Geschäftsführer einer GmbH ist und weist ihn daher auf die betriebliche Altersvorsorge hin. Herr David M. erhält einen maßgeschneiderten Vorsorgeplan mit einem Vergleich, welcher die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge gegenüber einer privaten Vorsorge ganz deutlich aufzeigt.
Ausgehend von einem Monatsbeitrag von EUR 630,- für seine private Pensionsvorsorge steht ihm zum Pensionsantritt eine Rente von EUR 751,- p.m. zur Verfügung. Diese Rente ist vorerst steuerfrei - jedoch nach einer gewissen Anzahl an Jahren zu versteuern ist. Die Beiträge für seine private Altersvorsorge verstehen sich nach Steuern und Abgaben sowohl für ihn als Privatperson, als auch für die GmbH. Der vergleichbare Aufwand in der GmbH hierfür wäre EUR 14.750,-.
Variante 2 - Pensionszusage
Anders stellt sich die Situation dar, wenn sich Herr David M. für eine Pensionszusage entscheidet. Wird der gleiche Aufwand wie bei der privaten Altersvorsorge zum Vergleich herangezogen, so kommt es aufgrund von Steuer- und Abgabenoptimierung zu einer deutlich höheren Zusatzpension von EUR 1.092,- monatlich.Beide Varianten verstehen sind nach Steuern und gemäß den heutigen
gesetzlichen Bestimmungen und ergeben für Herrn David M. ein Plus von
über 45 %.
Walter K., Chef einer Werbeagentur, hat in seinem Betrieb 3 fest angestellte Mitarbeiter, die eine große Bindung zu den Agenturkunden aufgebaut haben und halten. Herr Walter K. möchte seine Wertschätzung für seine Mitarbeiter durch eine moderne, steueroptimierte Gehaltserhöhung zum Ausdruck bringen und sie so gleichzeitig an den Betrieb binden.
Zukunftssicherung - die steuerfreie Form einer Vorsorge
Walter K. schließt für seine Mitarbeiter eine Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988 als freiwillige zusätzliche Sozialleistung bei Helvetia ab. Er investiert EUR 300,- p.a. und nutzt dabei den Entfall der Lohnnebenkosten und die Befreiung von Sozialversicherung und Steuer. Sein jüngster Mitarbeiter kann sich daher zum Pensionsantritt über rund EUR 14.500,- freuen! Hätte dieser Mitarbeiter diese EUR 300,- selbst von seinem Bruttogehalt gezahlt, hätte er für Sozialversicherung und Steuer aufkommen müssen. Das bedeutet für ihn, er könne bei einer privaten Altersvorsorge zum Pensionsantritt nur rund EUR 8.100,- erhalten.