Ob Sie freiberuflich tätig oder selbständig sind - finanzielle Risiken sind für Sie ein zentrales Thema. Dazu zählt auch eine ungewollte Betriebsunterbrechung, die meist zu verminderter Auftragslage und Umsatzeinbußen führt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Sie ab:
Die Versicherungssumme Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung passen wir individuell an Ihre betrieblichen Bedürfnisse an. Sie richtet sich nach der Höhe Ihres Deckungsbeitrages.
Die Helvetia Betriebsunterbrechungsversicherung leistet bei Arbeitsunfähigkeit durch:
Sollte nach einem versicherten Personenschaden die Weiterführung des Betriebes unmöglich sein, sind die Kosten mitversichert, die bei der Auflösung des Betriebes entstehen.
Zu den versicherten Risiken zählen:
Wir leisten bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 50 % nach einem Unfall, auch wenn diese zu keiner vollständigen Betriebsunterbrechung führt. Die Tagesentschädigung entspricht anteilig dem tatsächlichen Arbeitsunfähigkeitsgrad.
Rafael K. ist selbstständiger EDV-Berater und durch einen Beinbruch35 Tage zu mind. 50 % arbeitsunfähig, im Krankenhausmuss er nicht stationär aufgenommen werden. Die vereinbarteVersicherungssumme seiner Helvetia Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) beträgt EUR 54.000,–..
Rafael K. hat die Möglichkeit, zwischen 5 Varianten der BUFT Smart zu wählen: In jeder Variante beträgt die Tagesentschädigungfür ihn EUR 150,– (bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit). Wenn Rafael K. sich bei Vertragsabschluss für die Smart-Variante III entscheidet, wird wie folgt abgerechnet:
35 Tage Arbeitsunfähigkeit - minus 14 Tage Karenz → 21 Tage Entschädigung
Wenn sich Rafael K. für die Helvetia BUFT Clever entscheidet,steigt die Versicherungsleistung bei lang andauernderArbeitsunfähigkeit. Die Versicherungsleistung für Rafael K.setzt sich wie folgt zusammen: