Zukunftssicherung. Ein Gewinn für Ihre Mitarbeiter und für Sie.
Mit der Zukunftssicherung bieten Sie ausgewählten Arbeitnehmern eine persönliche Zukunftsvorsorge, optional in Form einer freiwilligen Sozialleistung oder einer Bezugsumwandlung.
Mitarbeiterbindung
Gewinnmindernde Betriebsausgaben
Keine Lohnnebenkosten
Das Ziel einer Zukunftssicherung
Sie sichern den Arbeitnehmer oder ihm nahe stehende Personen im Alter, bei Krankheit, im Falle eines Ablebens und nach einem Unfall ab.
Häufig gestellte Fragen zur Zukunftssicherung
Wir bieten Ihnen eine verlässliche und sehr vorteilhafte Zukunftssicherung.
Ihre Prämie beläuft sich auf max. EUR 300,- pro Jahr.
Frei wählbar sind die Varianten freiwillige Sozialleistung oder Bezugsumwandlung.
Die Zukunftssicherung bietet eine Reihe von Steuer- und Abgabenvorteilen.
Die Attraktivität Ihres Unternehmens steigt und Sie binden Mitarbeiter.
Für wen können Sie eine Zukunftssicherung abschließen?
Der ASVG spricht hier konkret von:
Arbeitnehmern mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit in einem steuerrechtlichen Dienstverhältnis.
Ausschließlich angestellten Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften ohne wesentliche Beteiligung.
Vorstandsmitgliedern einer AG ohne selbstständige Einkünfte
Wir informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Zukunftssicherung
Wählen Sie bei Ihrer individuellen Zukunftssicherung zwischen der freiwilligen Sozialleistung und der Bezugsumwandlung.
Zukunftssicherung - die Freiwillige Sozialleistung
Mit dieser Variante schließen Sie eine Direktversicherung ab. Damit entscheiden Sie sich für die günstigste Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung:
Die Beiträge sind bis zu EUR 300,- pro Jahr von Lohnnebenkosten und Abgaben befreit.
Die Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar-
Keine Lohnsteuer, keine Abgabenpflicht und steuerfreie Kapitalauszahlung für den Arbeitnehmer.
Zukunftssicherung - die Bezugsumwandlung
Bei dieser Maßnahme zur Zukunftssicherung zahlt der Arbeitnehmer bis zu EUR 25,- seines Gehalts pro Monat in die Direktversicherung ein - lohnsteuerfrei.
Voraussetzung ist eine Versicherung, die zwischen dem Unternehmen und Helvetia Versicherungen AG abgeschlossen wird sowie die Einverständniserklärung des Arbeitsnehmers.
Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Der Arbeitnehmer wählt zwischen einer einmaligen Auszahlung und einer monatlichen Rente.
Keine Sozialversicherungsbeiträge.
Sie interessieren sich für Frauenvorsorge?
Wir haben die wichtigsten Infos über die maßgeschneiderte Helvetia Pensionsvorsorge für Frauen für Sie zusammengefasst.