Sie sichern den Arbeitnehmer oder ihm nahe stehende Personen im Alter, bei Krankheit, im Falle eines Ablebens und nach einem Unfall ab.
Der ASVG spricht hier konkret von:
Wählen Sie bei Ihrer individuellen Zukunftssicherung zwischen der freiwilligen Sozialleistung und der Bezugsumwandlung.
Mit dieser Variante schließen Sie eine Direktversicherung ab. Damit entscheiden Sie sich für die günstigste Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung:
Bei dieser Maßnahme zur Zukunftssicherung zahlt der Arbeitnehmer bis zu EUR 25,- seines Gehalts pro Monat in die Direktversicherung ein - lohnsteuerfrei.