Rechtlich geregelt ist die Ärzteversicherung im Ärztegesetz, § 52d, welcher besagt, dass die freiberufliche Tätigkeit erst dann ausgeübt werden darf, wenn ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird. Die Mindestversicherungssumme pro Versicherungsfall muss zwei Millionen Euro betragen. Fachspezifische Prämien müssen beachtet werden.
Eine Gruppenpraxis bzw. GmbH muss sicherstellen, dass die Haftungshöchstgrenze pro Jahr mehr als das Fünffache der Mindestversicherungssumme beträgt. Bei einer sonstigen ärztlichen Tätigkeit muss die Obergrenze mindestens das Dreifache der Mindestversicherungssumme ausmachen. Der Versicherungsnachweis muss der Ärztekammer vorgelegt werden und die Versicherung muss, solange die berufliche Tätigkeit besteht, aufrechterhalten werden.
Für Sie als Arzt ist es sinnvoll, verschiedene Versicherungen zu kombinieren. Welche optimal passend sind, hängt davon ab, ob Sie eine eigene Ordination betreiben oder angestellt tätig sind. Zu den Versicherungen für Ärzte zählen typischerweise folgende Optionen:
So vielfältig wie die Versicherungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte, so unterschiedlich können auch die Schadensfälle sein.
Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Freizeitunfall und können vorübergehend nicht arbeiten. Die Fixkosten laufen weiter, doch die Umsätze bleiben aus. Um in dieser schwierigen Situation in keinen finanziellen Engpass zu geraten, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Sollten Sie sich von Ihrem Unfall nicht mehr vollständig erholen und somit nicht voll arbeitsfähig sein, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihnen passiert ein Behandlungsfehler und ein Patient ergreift rechtliche Schritte. Zuerst wird daher Unterstützung seitens Ihrer Rechtschutzversicherung angefordert. Sie übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten. Geht der Prozess jedoch negativ aus, so wird möglicherwiese eine hohe Straf- bzw. Schadenersatzzahlung verhängt. Diese übernimmt die Ärztehaftpflichtversicherung für Sie.
Sollte ein Schadensfall eintreten, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Unser Team berät Sie persönlich und kümmert sich um eine professionelle, rasche Abwicklung.
Ob ein Schaden durch Ihre Versicherungen gedeckt ist, wird umgehend geprüft. Sie verfügen mit uns stets über einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.
Die Kosten der Versicherung fallen sehr unterschiedlich aus, abhängig davon, für welchen Versicherungsumfang Sie sich entscheiden. Wichtig ist, dass Sie persönlich und Ihre Praxis für alle Eventualitäten geschützt sind. Durch individuelle Beratung können unterschiedliche Versicherungen flexibel kombiniert werden, damit Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz zum besten Preis erhalten.
Die seitens des Krankenhauses bereitgestellte Versicherung ist typischerweise eine reine ärztliche Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz ist dadurch minimal. Begehen Sie als Arzt in Ihrer Freizeit einen ärztlichen Fehler (z.B. beim Leisten von erster Hilfe), sind Sie nicht versichert. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem sogar Ihr Arbeitgeber Regressforderungen an Sie stellen.
Als niedergelassener Arzt ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Versicherungssummen zu berücksichtigen. Bedenken Sie, dass nicht nur Ihnen selbst, sondern auch Teammitglieder Fehler unterlaufen können. Gerade für solche Fälle ist eine gute Versicherung essenziell.
Die Vorteile der verschiedenen Versicherungen, die Ärztinnen und Ärzte jedenfalls kombiniert nutzen sollten, liegen auf der Hand. Die wichtigsten, zentralen Pluspunkte sind:
Insgesamt sind die verschiedenen Versicherungen naheliegende Tools, um den beruflichen Alltag als Ärztin bzw. Arzt sorgenfreier zu gestalten. Um den perfekten Versicherungsschutz zu Top-Konditionen zu erhalten, ist persönliche Beratung entscheidend. Unser Team eruiert mit Ihnen gemeinsam Ihren Versicherungsbedarf und stimmt den Versicherungsschutz auf Ihre Anforderungen ab.