… ein Einbrecher sich an Ihren Kunstgegenständen bedient.
… Sie unterwegs Ihre teure Kamera verlieren.
… Ihr Luxus-Uhr in den Ferien gestohlen wird.
… Ihr teures Bild beschädigt wird.
… Ihre Schmucksachen aus einem nicht abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen werden.
… die Beschädigung auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.
… Ihr kostbarer Flügel von der Umzugsfirma beschädigt wird. In solchen Fällen haftet die Umzugsfirma.
Bei Verlust oder irreparablem Schaden Ihrer Wertsachen erstattet Helvetia Ihnen den Wiederbeschaffungswert bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Bei Teilschäden übernimmt Helvetia die Kosten für die Reparatur und erstattet gegebenenfalls auch einen Wertminderungsausgleich.