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  • Wenn Mitarbeitende strafbar handeln

    16.05.2024 | Simon Gantner
    Man hofft, dass es nie geschieht: Eigene Mitarbeitende, die das Gesetz brechen. Ein Blick auf die Statistik zeigt aber, dass strafbares Verhalten auch in Unternehmen immer wieder vorkommt. Helvetia erklärt, wie sich KMU davor schützen können.
strafbare-handlungen

Wenn Mitarbeitende strafbar handeln

16.05.2024 | Simon Gantner
strafbare-handlungen
Man hofft, dass es nie geschieht: Eigene Mitarbeitende, die das Gesetz brechen. Ein Blick auf die Statistik zeigt aber, dass strafbares Verhalten auch in Unternehmen immer wieder vorkommt. Helvetia erklärt, wie sich KMU davor schützen können.

Vermögensdelikte kommen am häufigsten vor

«Überwachungskamera enthüllt Diebstahl durch Mitarbeiterin», «Altersheimleiter veruntreut Geld», «Ex-Mitarbeiter soll hunderttausende Franken hinterzogen haben». Schlagzeilen wie diese sind in der Schweizer Medienlandschaft keine Seltenheit.

Ein Blick auf die polizeiliche Kriminalstatistik bestätigt: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen, sogenannte Vermögensdelikte, machen mit rund 350'000 im Jahr 2023 einen wesentlichen Anteil aus.

Vor- statt Nachsorgen: Prävention ist wichtig

Ob Grosskonzern oder Kleinunternehmen: Wirtschaftskriminalität kann Unternehmen jeglicher Grösse treffen. Besser, als sich mit Delikten herumzuschlagen, wenn sie geschehen sind, ist es, diese zu verhindern. Moderne Kontroll- und Schutzmassnahmen – in der Fachsprache «Compliance» genannt – sind dabei matchentscheidend. Lassen Sie sich von Expertinnen und Experten beraten, welche konkreten Massnahmen zu einer erhöhten Sicherheit beitragen können.

Ebenso wichtig ist eine Firmenkultur, in der über Fehler diskutiert wird. Ansonsten könnten Mitarbeitende versuchen, Fehler zu vertuschen, was in kriminellen Aktivitäten enden könnte. Kommunizieren Sie unmissverständlich, dass Ihre Kultur kein kriminelles Verhalten zulässt. Das hat eine abschreckende Wirkung und kann dazu führen, dass Verdachtsfälle gemeldet werden.

Versicherung, wenn Präventionsmassnahmen nicht wirken

Trotz geeigneter Massnahmen in der Prävention kann es vorkommen, dass sich Mitarbeitende strafbar verhalten und so Ihrem Unternehmen schaden. Dafür können Sie den passenden Versicherungsschutz in Ihre Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung integrieren. Versichert im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen sind:
Vermögensschäden am eigenen Unternehmen, verursacht durch Vertrauenspersonen (Mitarbeitende sowie externe Dienstleistende)
Haftpflichtschäden, also Schäden, die anderen Personen oder Unternehmen entstanden sind
Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
Konkrete Beispiele, in denen die Versicherung Schutz bietet
Eine Mitarbeiterin im Personalwesen verbuchte Sonderzahlungen von insgesamt CHF 85'000 auf ihr eigenes Konto, die aufgrund Lücken im Kontrollsystem nicht bemerkt wurden.
Ein Key Account Manager veruntreut Sponsoringgelder im Umfang von CHF 50'000, in dem er Sponsoringverträge fälscht.
Der Mitarbeiter einer Autogarage fälscht einen Vertrag: Er deklariert ein Unfallfahrzeug nicht als solches, um sich am zu hoch angesetzten Verkaufspreis zu bereichern. Die neue Besitzerin stellt später fest, dass sie zu viel für das Fahrzeug bezahlt hat und entscheidet, den Vermögensschaden bei der Garage einzufordern.
Ein Gemeindemitarbeiter, der die Kasse für Spesen und kleinere Auslagen verwaltet, fälscht regelmässig Quittungen und entwendet den jeweiligen Betrag aus der Kasse.
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