Für wen eignet sich die Kadervorsorge 1e?
Die «Helvetia Kadervorsorge 1e» steht Unternehmen mit Mitarbeitenden und Selbstständigerwerbenden aus den Bereichen Medizin, Recht, Unternehmensberatung, Architektur, Ingenieur- und Finanzwesen zur Verfügung. Das Angebot ist nach dem entsprechenden Verordnungsartikel BVV2 1e benannt. Mit dieser Vorsorgelösung können Gehälter in einer bestimmten, gesetzlich definierten Lohnbandbreite versichert werden. Das Angebot trägt der Nachfrage zur individuellen Mitbestimmung bei den Anlagen in der beruflichen Vorsorge Rechnung.