Die Helvetia «Helvetia Kadervorsorge 1e» wird nahtlos auf die bestehende Basisvorsorge des Unternehmens angepasst. Die in der «Helvetia Kadervorsorge 1e» angelegten Vorsorgegelder werden in «Helvetia Allegra Fonds» investiert. Die Risikoleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall können im Rahmen der gesetzlichen Schranken der beruflichen Vorsorge flexibel gestaltet werden. Diese Risikoleistungen sind bei der Helvetia Leben rückversichert. Der Anschlussvertrag für die «Helvetia Kadervorsorge 1e» erfolgt an die «Liberty 1e Flex Investstiftung».
Es dürfen ausschliesslich Lohnbestandteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8 Abs. 1 BVG (Stand 2025: 136'080 Franken) bis zum maximal versicherbaren Lohn (Stand 2025: 907'200 Franken) versichert werden. Die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung liegen ausserhalb des Lohnbereichs des Sicherheitsfonds BVG und werden deshalb durch diesen nicht gedeckt. Die Beitragspflicht an den Sicherheitsfonds BVG besteht trotzdem. Die Leistungen bei Tod und Invalidität sind gemäss Vorsorgeplan versichert. Die Kadervorsorge 1e und die Basisvorsorge werden nahtlos aufeinander angepasst.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäss Art. 1e BVV2 müssen eingehalten werden:
Bei der «Helvetia Kadervorsorge 1e» stehen den versicherten Personen aktuell fünf unterschiedlichen Anlagestrategien mit einem Aktienanteil von 0% bis 80% zur Wahl. Aufgrund neuer Bedürfnisse kann die versicherte Person zu einer anderen Anlagestrategie der «Helvetia Kadervorsorge 1e» wechseln. Zudem kann die Steuerbelastung von der versicherten Person mit freiwilligen Einkäufen optimiert werden. Der Vorsorgeplan und die Leistungen für Tod und Invalidität werden gemäss den Wünschen des Unternehmens gestaltet.