In dieser aktuellen Notsituation hat die Sicherung der Liquidität und damit der Zahlungsfähigkeit des Betriebs oberste Priorität. Der Bundesrat bietet mit den COVID-19-Kreditmöglichkeiten ein unbürokratisches und überaus wirksames Mittel zur Unterstützung unserer kleinen und mittleren Unternehmen. Dieses Instrument ist allerdings an klare Voraussetzungen gebunden und schränkt andererseits die unternehmerische Handlungsfreiheit während der Beanspruchung des Kredits deutlich ein.
In diesem Sinne stellen COVID-19-Kredite aus meiner Sicht auch klar eines der letzten Mittel zur Liquiditätssicherung dar. Wenn immer möglich gilt es, vorgängig andere finanzielle Massnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Muss ein Unternehmen zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse auf einen COVID-19-Kredit zurückgreifen, würde ich grundsätzlich die maximal mögliche Kreditsumme, sprich zehn Prozent des letztjährigen Umsatzes, beantragen. So kann allenfalls neben dem direkt ermittelten Finanzierungsbedarf ein gewisses Liquiditätspolster für die kommenden Monate, welche mit vielen Unsicherheiten verbunden sind, gehalten werden.
Stellt sich heraus, dass der Kreditbetrag doch nicht vollständig beansprucht wird, kann der entsprechende Betrag wieder zurückbezahlt werden. Die Rückzahlungsbedingungen sind grundsätzlich flexibel ausgestaltet. So können Unternehmen im Rahmen der vorgesehenen maximalen Laufzeit von fünf und in Härtefällen sieben Jahren den Kredit nach den eigenen Bedürfnissen zurückführen. Gemäss Mustervertrag kann es sein, dass die Bank periodische Amortisationen verlangt und die Kreditlimite um unbenützte Teile des Kredites von sich aus kürzt.
Während dem die COVID-19-Kredite beansprucht werden, ist ohnehin die unternehmerische Freiheit eingeschränkt. Dies setzt einen hohen Anreiz, das verbürgte Darlehen möglichst bald zurückzuzahlen.
Es ist ohne Weiteres auch möglich, das Instrument des COVID-Kredits mit anderen Finanzierungslösungen zu kombinieren. Der verbürgte Kredit kann so zu einem Teil eines gesamten Finanzierungskonzeptes werden, was gerade bei der Finanzierung von grösseren Unternehmen wichtig sein kann.
Sie möchten noch mehr wissen? Weitere Empfehlungen von Treuhandexperte Georg Rupf über Verschuldungskapazität und Best Practices für Finanzen von KMU in der aktuellen Situation finden Sie hier: Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19-Krediten.
Auf der Website des Eidgenössischen Finanzdepartements finden Sie Informationen zur Beantragung von Überbrückungskrediten für Unternehmen sowie weitere nützliche Links.