7. August 2020, Text: Tobias Mani, Foto: Unsplash
Existenzielle Nöte plagten Angela N., Betreiberin eines Coiffeursalons, als sie die Coop Rechtsschutz Ende März telefonisch um Rat ersuchte. Von einem Tag auf den anderen musste sie ihr Coiffeurgeschäft wegen der vom Bund verfügten Massnahmen infolge der COVID-19-Pandemie schliessen. Für ihre drei Angestellten konnte sie Kurzarbeit beantragen. Wie aber sollte sie ohne Einnahmen die 4‘050 Franken Miete pro Monat bezahlen?
Die Vermieterin war bereit, die Zahlungsfristen zu verlängern, und unterbreitete Angela N. eine Stundungsvereinbarung. Die vorgelegte Vereinbarung beinhaltete allerdings gleichzeitig die Anerkennung der Mietzinszahlung, weshalb Coop Rechtsschutz von der Unterzeichnung der Vereinbarung abriet. Im persönlichen Gespräch mit der Kundin stellte sich aufgrund der eingereichten Unterlagen zudem heraus, dass die Mietzinszahlung nicht das einzige Problem war. So verfügte der Ladeneingang unter anderem nicht über einen genügenden Witterungsschutz.
Coop Rechtsschutz klärte Angela N. über ihre Rechte auf. Beim Gedanken an eine anwaltliche Vertretung war Angela N. allerdings nicht wohl. Nach über 20 Jahren hatte sie im Quartier einen grossen Kundenstamm aufgebaut und wollte daher auf keinen Fall einen Bruch mit der Vermieterin riskieren. So traf sich Angela N. mit der Vermieterin – ohne anwaltliche Vertretung, aber gestärkt durch ein ausführliches Briefing der Coop Rechtsschutz.
Angela N. konnte der Vermieterin aufzeigen, dass eine rasche Klärung der Zinszahlungspflicht für die Weiterführung des Betriebs existenziell sei. Zudem präsentiere sich die Rechtslage äusserst unklar. Es liege noch keine einheitliche Rechtsprechung aus Fällen im Zusammenhang mit der Pandemie vor. Bis zu einem höchstrichterlichen Entscheid oder bis zu einer politischen Lösung könne es noch lange dauern. Zeit, die man in der jetzigen Situation nicht habe. Daneben wurde auch auf den fehlenden Witterungsschutz aufmerksam gemacht.
Schliesslich konnte sich die Vermieterin auch aufgrund des langjährigen, konfliktfreien Mietverhältnisses durchringen, 80 % des Mietzinses während der Schliessung zu erlassen – eine für Angela N. sehr erfreuliche Lösung.
Bereits am Folgetag wurde die durch die Coop Rechtsschutz formulierte Vereinbarung unterzeichnet. Der Weiterbestand des Coiffeurgeschäfts war gesichert, das Mieterverhältnis wieder ungetrübt.