Die Reform soll die Finanzierung der 2. Säule stärken, das Leistungsniveau insgesamt erhalten sowie die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessern.
Tritt die Reform in Kraft, so werden alle hier beschriebenen Elemente umgesetzt. Die Auswirkungen für Erwerbstätige und Arbeitgebende fallen in Bezug auf Beiträge und Leistungen sehr unterschiedlich aus. Ob oder wie jemand vor der Reform versichert war, ist dabei eine zentrale Frage. Für die Beurteilung der gesamten Einkommens- und Vermögenssituation spielt auch die persönliche Situation jeder betroffenen Person eine Rolle.
Die Reform umfasst die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8 Prozent auf 6 Prozent, womit die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den (künftigen) Rentenbeziehenden reduziert werden soll. Mit der gleichzeitigen Stärkung des Sparprozesses durch die Anpassung der Altersgutschriften und des Koordinationsabzugs sowie mit Rentenzuschlägen für die «Übergangsgeneration» soll das bisherige Leistungsniveau weitgehend gehalten werden. Die Senkung der Eintrittsschwelle und die Erhöhung des versicherten Lohns wird die Vorsorgesituation der Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessern.