*sofern gesetzlich zulässig und nicht bereits anderweitig versichert.
*sofern gesetzlich zulässig und nicht bereits anderweitig versichert.
*Ein Versagen der öffentlichen Versorgungsanlagen muss durch ein, gemäss der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Helvetia Maschinenversicherung, gedecktes Schadenereignis verursacht worden sein.
Rufen Sie an
Agentur finden
Schaden melden
Rufen Sie an
Agentur finden
Schaden melden