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Hinweise zum Datenschutz

Die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sind Helvetia besonders wichtig. Das gilt auch für den Umgang mit Personendaten. Im Folgenden wird über die Beschaffung und weitere Bearbeitung von Personendaten ausführlich informiert.

Unter «Bearbeiten» von Personendaten versteht man jeden Umgang mit Daten, z.B. das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten. Die Begriffe «Bearbeiten» und «Verarbeiten» werden für die folgenden Hinweise zum Datenschutz synonym verwendet. Mit dem Begriff «personenbezogene Daten» sind Daten gemeint, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, d.h. Rückschlüsse auf deren Identität sind anhand der Daten selbst oder mit entsprechenden Zusatzdaten möglich. Im Folgenden werden die Begriffe «personenbezogene Daten» gleichbedeutend mit «Personendaten» oder «Daten» verwendet. «Besonders schützenswerte Personendaten» sind eine Kategorie von Personendaten, für die das Datenschutzrecht erhöhte Anforderungen vorsieht. Als besonders schützenswerte Personendaten gelten z.B. Gesundheitsdaten, Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft hervorgeht, Angaben über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, biometrische Daten zu Identifikationszwecken oder Angaben über eine Gewerkschaftszugehörigkeit.

«Helvetia als für die Datenbearbeitung Verantwortliche» bearbeitet Personendaten, wenn Interessenten, Kundinnen oder weitere Personen (zusammen «betroffene Personen») die Dienstleistungen oder Produkte beantragen und/oder beziehen sowie «Onlinedienste» von Helvetia nutzen. Im Kapitel «Besondere Hinweise zum Datenschutz» finden sich spezifische Informationen zur Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Dienstleistungen oder Produkte von Helvetia. Dort finden sich Angaben zur Beschaffung und Bearbeitung von Personendaten, Datenkategorien, Zwecken und Dauer der Speicherung von Personendaten. Die Datenschutzhinweise bilden die Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der verschiedenen Geschäftstätigkeiten von Helvetia. Neben diesen Hinweisen zum Datenschutz informiert Helvetia betroffene Personen über allfällige geschäftsspezifische Bearbeitungen von Daten in Einwilligungserklärungen, Entbindungserklärungen, allgemeinen Versicherungs- und Geschäftsbedingungen oder Formularen. Damit stellt Helvetia sicher, dass jede betroffene Person, auch wenn die Personendaten nicht bei ihr selbst erhoben werden, angemessen und fristgerecht über die Datenbearbeitung informiert wird.

Helvetia als für die Datenbearbeitung Verantwortliche

Für die Datenbearbeitungen, welche in den Hinweisen zum Datenschutz beschrieben sind, ist Helvetia bzw. sind die im Folgenden aufgeführten Unternehmen im Rahmen ihrer Dienstleistungen verantwortlich. Das gilt, insofern als und soweit z.B. in weiteren besonderen Hinweisen zum Datenschutz, auf Formularen, in allgemeinen Versicherungs- und Geschäftsbedingungen oder in Verträgen nichts anderes geregelt ist.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Besondere Hinweise zum Datenschutz

Bezogen auf spezifische Geschäftsvorfälle oder Datenbearbeitungen informiert Helvetia in den besonderen Hinweisen zum Datenschutz gesondert über die Verantwortlichen, Erhebung und Bearbeitung von Personendaten, Datenkategorien, Zwecke, Dauer der Speicherung, Datenweitergabe, Datensicherheit, Betroffenenrechte und Änderungen.

Betroffenenrechte

Das jeweils anwendbare Datenschutzrecht gewährt betroffenen Personen bei gegebenen Voraussetzungen bestimmte Rechte, z.B. das Recht, über die Personendaten Auskunft zu verlangen, die Helvetia über eine betroffene Person bearbeitet, der Bearbeitung unter bestimmten Umständen zu widersprechen oder Beschwerde bei einer Behörde zu erheben.

Falls betroffene Personen die oben genannten Rechte ausüben wollen, kann dies unter Kontaktaufnahme mit der jeweils Verantwortlichen für die Datenbearbeitung erfolgen. Die zentralen Kontaktangaben befinden sich im Kapitel «Kontaktdaten bei Datenschutzanliegen».

Betroffene Personen haben diese Rechte auch gegenüber anderen eigenständig verantwortlichen Stellen, mit denen Helvetia zusammenarbeitet – betroffene Personen wenden sich bitte direkt an diese, wenn sie Rechte im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wahrnehmen wollen. Angaben zu den wichtigen Kooperationspartnern und Dienstleistern von Helvetia finden Betroffene in der «Empfänger- und Staatenliste».

Betroffene Personen müssen beachten, dass Voraussetzungen, Ausnahmen und Einschränkungen für diese Rechte nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht gelten. Insbesondere muss Helvetia Personendaten gegebenenfalls weiterverarbeiten und speichern, um einen Vertrag zu erfüllen, eigene schutzwürdige Interessen zu wahren, wie etwa die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, oder um gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. Soweit rechtlich zulässig, insbesondere zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer betroffener Personen sowie zur Wahrung schutzwürdiger Interessen, kann Helvetia ein Betroffenenbegehren auch ganz oder teilweise ablehnen (z.B. indem bestimmte Inhalte, die Dritte oder Geschäftsgeheimnisse betreffen, geschwärzt werden). Helvetia wird betroffene Personen in diesen Fällen gesondert informieren.

Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Internetseiten und Onlinediensten

Helvetia bearbeitet im Zusammenhang mit Internetseiten und Onlinediensten Daten in erster Linie zum Zwecke der Bearbeitung von Anliegen bei Kontaktaufnahme. Darüber hinaus werden Daten auch bearbeitet, wenn es um die Verbesserung und Optimierung, den Betrieb und die Sicherheit sowie die Beweissicherung im Zusammenhang mit den Internetseiten und Onlinediensten geht. Zudem werden Daten auch für die Unterbreitung von individuellen Angeboten, zu Marketingzwecken sowie zu Zwecken der Marktforschung und für statistische Auswertungen, wie z.B. bei Kundenbefragungen nach Nutzung der Onlinedienste, eingesetzt. In übrigen Fällen wird auf anderweitige Zwecke bei der Datenerfassung ausdrücklich hingewiesen.

Änderungen

Helvetia behält sich vor, diese Datenschutzhinweise jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Die Hinweise zum Datenschutz wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei inhaltlichen Unterschieden geht die deutsche Version vor.