Bitte reichen Sie das Gesuchsformular rechtzeitig per E-Mail oder per Kontaktformular ein. Der Stiftungsrat beurteilt die eingegangenen Anfragen viermal jährlich.
Welche Bereiche werden durch die Stiftung unterstützt?
Wir fördern einmalig konkrete Projekte in der Schweiz zum Wohl des Menschen und der Natur. Gesuchsteller sind meistens kleinere, gemeinnützige und private Organisationen und Einrichtungen, die dringend Unterstützung brauchen und selten im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Allgemeine Kinder- und Jugendarbeit
Förderung von beeinträchtigten Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (bis 25 Jahre)
Kulturelle Projekte (z.B. Musik, Theater, Literatur, Kunst) unter aktiver Mitwirkung der jungen Generation
Spiel- und Freizeitaktivitäten, die körperliche und geistige Kompetenzen stärken
Sportevents für/von Kindern und Jugendlichen
Generationenübergreifende Projekte
Renaturierung und Wiederaufbau
Landschaftsschutz
Erhaltung, Vernetzung und Aufwertung von Ökosystemen
Artenförderung und Artenschutz
Stadtbegrünung und Stadtklima
Sensibilisierungsangebote in und mit der Natur
Schutzwald und nachhaltige Waldbewirtschaftung
Erhalt und Wiederherstellung von Natur- und Kulturlandschaften
Welche Auslagen übernimmt die Stiftung IDEA helvetia?
Wir finanzieren einzelne konkrete Ausgaben, die im zu unterstützenden Projekt entstehen wie: Verpflegung, Unterkunft, Reise, Theaterkostüme, Bühnenbild, Spielgeräte, Sachpreise, Material, Bäume, Pflanzen usw.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die konkreten Beiträge bewegen sich, je nach Projekt, einmalig zwischen ca. CHF 1’000.– und CHF 8’000.–.
Bis wann muss ich mein Gesuch einreichen?
Wir unterstützen ausschliesslich fertig geplante Projekte, die aber noch nicht realisiert wurden. Das bedeutet, dass Ihr Gesuch rechtzeitig vor Beginn der Umsetzung dem Stiftungsrat vorgelegt werden muss. Bitte beachten Sie die Eingabetermine auf unserer Website.
Was unterstützt IDEA helvetia nicht?
Aus- und Weiterbildungskosten
Auslagen und Honorare für Erwachsene
Allgemeine Beiträge an den laufenden Betrieb einer Institution
Allgemeine Beiträge an andere Stiftungen und Institutionen
Bauliche Massnahmen (Neu- und Umbauten)
Defizitgarantien oder Nachfinanzierungen
Klassisches Sportsponsoring
Projekte im Ausland
Politische oder primär religiös-weltanschauliche Projekte
Institutionen/Projekte, die bereits in den vorangegangenen 3 bis 4 Jahren unterstützt wurden
Welche Unterlagen müssen für eine Förderung eingereicht werden?
Das ausgefüllte Gesuchsformular ist das wichtigste Dokument für die Beurteilung Ihres Projekts und für den Förderentscheid. Um das Gesuchsverfahren möglichst effizient zu gestalten, bearbeiten wir nur vollständige Gesuche, die rechtzeitig vor Eingabeschluss bei uns eingehen. Die Gesuche müssen mittels des offiziellen Formulars eingereicht werden. Gleichzeitig müssen ein detailliertes Budget für das Projekt sowie (falls vorhanden) die Statuten eingereicht werden.
In welcher Sprache kann ich mein Gesuch einreichen?
Wir behandeln Gesuche auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Idealerweise reichen Sie das Gesuch auf Deutsch ein.
Sie wurden bereits durch die Stiftung IDEA helvetia unterstützt und möchten nochmals ein Gesuch einreichen?
Institutionen, die bereits unterstützt wurden, können erst nach Ablauf von 3 bis 4 Jahren ein neues Unterstützungsgesuch einreichen. Damit möchte der Stiftungsrat sicherstellen, dass die Förderung möglichst vielfältig gestaltet werden kann.
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen habe?
Wenn Ihre Frage durch die FAQs nicht beantwortet wird, senden Sie uns bitte ein E-Mail.
Nach Eingang Ihres Gesuchsformulars findet eine Vorprüfung Ihres Projektes durch die Geschäftsstelle der Stiftung statt. Sofern Ihr Gesuch den Vergaberichtlinien entspricht, wird es an den Stiftungsrat weitergeleitet. Den abschliessenden Entscheid über die Förderung trifft der Stiftungsrat im Rahmen seiner viermal jährlich stattfindenden Sitzungen. Die Gesuchsteller werden schriftlich über den Entscheid informiert. Negative Entscheide des Stiftungsrats werden nicht begründet.