… Sie in der Ausübung Ihres Dienstes einen Schaden an einer Person oder Sache verursachen.
… Ein Polizei-Kfz beschädigt wird oder z.B. bei Verlust eines Funkgerätes.
… Sie im Einsatz verletzt werden.
… Sie in der Ausübung Ihres Dienstes professionellen rechtlichen Beistand brauchen.
… Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass es sich um kein Vorsatzdelikt gehandelt hat.
… Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben.
… Sie die Versicherungsprämie nicht bezahlt haben.
Als Angehöriger der Polizei bieten wir Ihnen einen speziellen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen aufgrund
Ja, es gibt die freie Anwaltswahl, jedoch