… Sie in der Ausübung Ihres Dienstes einen Schaden an einer Person oder Sache verursachen.
… z.B.: Ein Rekrut beim Scharfschießen einen Gehörsturz erleidet - die Republik Österreich macht Sie dafür verantwortlich.
… Ein Heeres-Kfz beschädigt wird oder z.B. bei Verlust eines Nachtsichtgerätes.
… Sie im Einsatz verletzt werden (Schussunfall).
… Sie in der Ausübung Ihres Dienstes professionellen rechtlichen Beistand brauchen.
… Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass es sich um kein Vorsatzdelikt gehandelt hat.
… Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben.
… Sie die Versicherungsprämie nicht bezahlt haben.
Als Angehöriger des Bundesheeres bieten wir Ihnen einen speziellen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen aufgrund
Ja, es gibt die freie Anwaltswahl, jedoch