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Kleinkrafträder
E-Scooter

E-Scooter mit Straßen­zulassung

E-Scooter mit Straßenzulassung sind für Deutschland ein wichtiger Schritt in Richtung Elektromobilität. Doch noch vor kurzer Zeit gab es in Deutschland keine gültige Straßenzulassung für die motorisierten Tretroller, da die E-Scooter bis dahin keiner der bestehenden Fahrzeugklassen eindeutig zugeordnet werden konnten.
Grafik zeigt einen E-Scooter-Fahrer, der sich fragt, was für E-Scooter mit Straßenzulassung gilt

Im Mai 2019 änderte sich mit der Zustimmung des Bundesrats zur »Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr« die Sachlage: Seitdem gehören E-Scooter zu der Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge und die kleinen Elektro-Flitzer können endlich auch auf Radwegen und Straßen der Bundesrepublik legal genutzt werden. Wer einen eigenen Roller hat, muss sich um eine E-Scooter-Versicherung kümmern.  

Will man mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sein, sollte man möglichst auf Fahrradwegen fahren. Sind diese nicht vorhanden, darf man mit den Elektro-Tretrollern auch auf die Straße ausweichen – Gehwege sind allerdings grundsätzlich Tabu. Eine Führerschein- oder Helmpflicht besteht nicht, jedoch müssen Fahrer ein Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 20 km/h.

Die Elektro-Fahrzeuge benötigen eine Straßenzulassung in Form einer gültigen Betriebserlaubnis, um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, dürfen die Elektro-Tretroller ausschließlich auf privatem Gelände gefahren werden, etwa auf dem eigenen Grundstück oder auf einem Firmengelände.  

Dieser Ratgeber-Artikel bietet allgemeine Informationen über die E-Scooter-Zulassung. Nähere Produktinformationen finden Sie auf der Produktseite E-Scooter-Versicherung.

Was denken Sie?

Ihr E-Scooter hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Kann der E-Scooter eine Straßenzulassung erhalten?

Darf ich E-Scooter ohne Zulassung fahren?

Nein, wenn ein E-Scooter die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung nicht erfüllt, weil er zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreitet, darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

Wer von der Polizei beim Fahren ohne Zulassung erwischt wird, begeht aber nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit: Das Missachten der Versicherungspflicht und das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Straftatbestand. In diesem Fall muss der Fahrer des Elektro-Scooters ohne Straßenzulassung mit Konsequenzen rechnen.

Cyndie Allemann
»Es ist gesetzlich geregelt, dass der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren darf. Das heißt, dass der Motor den Scooter nicht schneller antreiben darf.«
Cyndie Allemann, Rennfahrerin

Unterwegs mit Cyndie Allemann

Was ist eine Straßenzulassung und wieso braucht mein E-Scooter eine Zulassung?

Elektro-Scooter sind nicht der erste Versuch, Elektromobilität auf Deutschlands Straßen zu etablieren. Elektrische Fahrzeuge wie Elektro-Autos, Elektro-Fahrräder, wie E-Bikes und Pedelecs sowie Elektroroller sind bereits länger als die Tretroller mit Elektromotor auf unseren Straßen zugelassen.

Eine Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr wird normalerweise bei der Zulassungsbehörde vom Fahrzeughalter beantragt. In Deutschland müssen die meisten Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, über eine solche Zulassung verfügen. Diese wird in Form eines amtlichen Kennzeichens und einer Zulassungsbescheinigung nachgewiesen.

Im Fall von E-Scootern ersetzt die Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung und die Versicherungsplakette das amtliche Kennzeichen. Die Betriebserlaubnis bescheinigt, dass der E-Scooter die Voraussetzungen für eine Zulassung im Straßenverkehr erfüllt.

Voraussetzungen für die E-Scooter-Zulassung 2023

Eine Liste und ein E-Scooter in Icon-Form verbildlichen die Voraussetzungen für einen zugelassenen E-Scooter.

Im Rahmen der EKF-Verordnung ist genau festgelegt, wann es sich bei einem elektronischen Tretroller um einen E-Scooter mit Straßenzulassung handelt. Die folgende Pflichtausstattung muss ein E-Scooter vorweisen, um eine Straßenzulassung zu bekommen:

  • Lenkstange oder Haltestange muss vorhanden sein
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 20 km/h
  • Nenndauerleistung: 500 Watt dürfen nicht überschritten werden bzw. bis 1.400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Maximalfahrzeugmasse ohne Fahrer: nicht mehr als 55 kg
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen müssen vorhanden sein
  • Entsprechende Lichter müssen vorhanden sein: Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren
  • Eine gut hörbare Glocke/Klingel muss an dem Elektro-Tretroller angebracht sein
  • Bestehende Versicherungspflicht: Gültige Versicherungsplakette bestehend aus 3 Ziffern und 3 Buchstaben ist vorgeschrieben

Tarifrechner E-Scooter
Die passende E-Scooter-Versicherung für Ihren Elektro-Scooter mit Straßenzulassung.

E-Scooter ohne Straßenzulassung: Drohende Strafen

Paragraph-Zeichen steht für die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren mit E-Scootern ohne Zulassung.

E-Scooter ohne Straßenzulassung im öffentlichen Straßenverkehr stellen insgesamt ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Wenn man E-Scooter, die der EKF-Verordnung nicht entsprechen auf öffentlichen Straßen fährt, können Verwarn- und Bußgelder von bis zu 70 Euro, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr die Konsequenz sein. Welche Strafen E-Scooter-Fahrern, die sich nicht an die Vorschriften halten, abgesehen davon drohen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber rund um E-Scooter Regeln.

Getunte E-Scooter oder Elektro-Tretroller, welche die seit 2019 in Deutschland geltenden Voraussetzungen zur Zulassung im Straßenverkehr nicht erfüllen, können zudem von der Polizei beschlagnahmt werden.

Wer ohne gültige Versicherungsplakette unterwegs ist, muss mit noch härteren Strafen rechnen: Das Fahren eines Elektro-Tretrollers ohne Versicherungsschutz kann zu einem Strafverfahren führen. Abgesehen davon sind Fahrer bei E-Scooter-Unfällen auf diese Weise nicht versichert. Die Kosten, die vor allem bei Personenschäden enorm hoch ausfallen können, müssen dann aus eigener Tasche finanziert werden.  

Cyndie Allemann
»Ohne Versicherungsplakette fahren ist verboten. Außerdem wird es bei einem Unfall richtig teuer. Also: Versichern lohnt sich doppelt.«
Cyndie Allemann, Rennfahrerin

Nur E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis erhalten eine Straßenzulassung

Auch wenn Elektro-Scooter nun offiziell die Zulassung für Deutschlands Straßen haben, ist eine gültige Betriebserlaubnis verpflichtend, um die Elektrokleinstfahrzeuge legal im Verkehr zu führen. Zudem können E-Scooter-Besitzer ihrer Versicherungspflicht nur dann nachkommen, wenn eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Die Allgemeine Betriebserlaubnis oder die Einzelbetriebserlaubnis für den Elektro-Tretroller werden dazu benötigt, den obligatorischen Versicherungsschutz abzuschließen.  

Cyndie Allemann
»Es sind übrigens nicht alle Roller auf der Straße erlaubt. Sie brauchen eine Betriebserlaubnis, sonst kostet es 70 Euro Strafe.«
Cyndie Allemann, Rennfahrerin

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Aktuell verfügen erst wenige E-Scooter-Modelle über eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Da der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erst vor einigen Wochen zugestimmt wurde, konnten Hersteller die jetzt geltenden Voraussetzungen bei zuvor gebauten E-Scootern nicht beachten.

Die Beantragung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ist dabei nicht die Aufgabe des Besitzers: Eine ABE wird beim Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller beantragt und gilt im Nachgang für alle weiteren produzierten Fahrzeuge des jeweiligen Modells.

Wenn die Hersteller nach Verabschiedung der Verordnung Nachrüstungen an ihren Elektro-Tretrollern vornehmen, können sie auch nachträglich eine ABE beantragen, damit es sich um einen E-Scooter mit Straßenzulassung handelt.

Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Neben der Allgemeinen Betriebserlaubnis besteht die zusätzliche Möglichkeit, eine Einzelbetriebserlaubnis für E-Scooter zu erhalten. Wenn Sie also bereits einen E-Scooter ohne ABE besitzen, müssen Sie sich nicht zwangsweise einen neuen Elektro-Tretroller kaufen.

Wenn Ihr Modell die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung erfüllt, kann ohne Probleme eine Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt werden. Diese muss jedoch im Gegensatz zur ABE vom Halter selbst beantragt werden. Ein Gutachten einer technischen Prüfstelle, bspw. vom TÜV, bildet dabei die Grundlage, um eine gültige EBE zu erhalten. Mit einer Einzelzulassung (alternativ Typenprüfung) können die Besitzer von E-Scootern ihrer Versicherungspflicht nachkommen und die obligatorische Versicherungsplakette beantragen.

Sind Sie Besitzer eines Elektro-Scooters, der die Voraussetzungen für den Straßenverkehr nicht erfüllt, können Nachrüstungen vorgenommen werden und im Anschluss eine EBE ausgestellt werden. Allerdings können diese Maßnahmen je nach Art der Nachrüstung teuer werden und sich somit eventuell nicht mehr lohnen, sodass der Kauf eines Elektro-Scooters mit gültiger Zulassung in einigen Fällen die günstigere Variante sein kann.

Was kostet mich ein E-Scooter?

Icons zeigen die Faktoren, aus denen sich der E-Scooter-Gesamtpreis zusammensetzt: Anschaffung, Strom- und Versicherungskosten.

Ein pauschaler Preis für die Anschaffung und Unterhaltung eines E-Scooters lässt sich nicht festlegen.

Aktuell gibt es auf dem Markt erst wenige E-Scooter mit Zulassung. Die ersten Modelle mit offizieller Straßenzulassung für Deutschland sind der Metz Moover und der X2City von BMW, beide E-Scooter kosten um die 2.000 Euro. Allerdings werden wohl in absehbarer Zeit die meisten Hersteller ihre Elektro-Tretroller entsprechend den Anforderungen der EKF-Verordnung umrüsten, wodurch die Elektrokleinstfahrzeuge voraussichtlich bedeutend günstiger angeboten werden können.

Ein weiterer Faktor für die E-Scooter-Kosten ist die bestehende Versicherungspflicht. Dabei können wir Ihnen unsere Helvetia E-Scooter-Versicherung bereits für 49 Euro im Jahr anbieten.
Eine vollständige Ladung eines Elektro-Scooters ist bedeutend günstiger als eine Tankfüllung für ein Mofa. Je nach Modell und Akku können dafür Kosten von etwa 10 ct pro Ladung angesetzt werden.  

E-Scooter mit Straßenzulassung als wichtiger Schritt hin zur Elektromobilität

Die Zulassung von E-Scootern in Deutschland ist eine große Chance für mehr saubere Mobilität in Städten und bietet auch Menschen auf dem Land für kurze Strecken eine echte Alternative zum Auto.

Wenn Sie sich einen der elektronischen Flitzer anschaffen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Augen beim E-Scooter-Kauf offen zu halten und im Vorhinein genau zu prüfen, ob der E-Scooter die Bestimmungen für eine Straßenzulassung erfüllt. Nachrüstungen, EBE-Beantragung und eventuelle Strafzahlungen können teurer werden, als gleich einen E-Scooter mit Straßenzulassung zu kaufen.

Auf längere Sicht sparen Sie durch die Investition in einen Elektro-Tretroller Geld und schützen zusätzlich die Umwelt, wenn Sie öfter mal den E-Scooter dem Auto vorziehen. Dass die Elektrokleinstfahrzeuge nun offiziell eine Straßenzulassung haben, ist also ein wesentlicher Schritt in Richtung Elektromobilität in Deutschland.

Diese Vorteile können Sie sich als E-Scooter-Fahrer seit der Straßenzulassung für der kleinen Flitzer zunutze machen:

  • Umweltfreundliche Ergänzung zum ÖPNV
  • Entlastung des Stadtverkehrs
  • Günstige Akku-Ladung und gute Reichweite
  • Mindestalter ab 14 Jahren: Alternative für Jugendliche
  • Kein E-Scooter Führerschein vorausgesetzt
  • Günstige E-Scooter-Versicherung: Bei Helvetia nur 49 €/Jahr
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