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Kleinkrafträder
E-Scooter

E-Scooter im Straßenverkehr: Jetzt auf Deutschlands Straßen zugelassen

Außerhalb Deutschlands sind die wendigen und emissionsfreien E-Scooter schon länger erlaubt und haben bereits in vielen europäischen Ländern eine Straßenzulassung; unter anderem in Österreich, Finnland, Norwegen, Belgien und Dänemark.
E-Scooter gemeinsam mit anderen Fahrzeugen im Straßenverkehr

Im Mai 2019 hat Deutschland endlich nachgezogen: Seit die »Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr« vom Bundesrat abgesegnet wurde, dürfen E-Scooter/Elektro-Tretroller in der Bundesrepublik legal am Verkehr teilnehmen.

E-Scooter in Deutschland leisten neben der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und Elektrorollern einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Elektromobilität. Zudem trägt die Erlaubnis der Elektro-Scooter im Straßenverkehr zusätzlich zu der stetigen Weiterentwicklung der Mikromobilität in Deutschland bei: Nachdem Segways bereits seit 2009 als Leichtkraftfahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass nach der Zulassung der E-Scooter in naher Zukunft weitere Elektokleinstfahrzeuge wie z.B. Hoverboards (Skateboards mit elektrischem Motor) nachziehen werden.   

Dieser Ratgeber-Artikel bietet allgemeine Informationen über die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr. Nähere Produktinformationen finden Sie auf der Produktseite E-Scooter-Versicherung.

Wissen Sie’s?

Sind E-Scooter im Straßenverkehr ein guter Weg in Richtung Elektromobilität?

Das gilt bei der Nutzung von Elektro-Scootern im Straßenverkehr seit 2019

E-Scooter, Hoverboards, E-Longboards und Co. – Kleinstfahrzeuge mit Elektroantrieb gibt es bereits seit einigen Jahren. Bisher durften sie allerdings ausschließlich auf Privatgelände legal gefahren werden. Im öffentlichen Straßenverkehr waren die Elektrokleinstfahrzeuge, kurz EKF, bisher verboten. Dennoch konnte man auch vor der offiziellen Zulassung bereits den ein oder anderen E-Scooter auf der Straße fahren sehen. Von der Polizei sollte man sich dabei allerdings nicht erwischen lassen, denn das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Straßenzulassung und ohne Versicherungsschutz kann hohe Strafen nach sich ziehen, die von Geldbußen bis hin zu Gefängnisstrafen reichen können.

Seit Inkrafttreten der Kleinstfahrzeuge-Verordnung können Elektro-Tretroller eine Betriebserlaubnis erhalten, wenn sie die vorgeschriebene Pflichtausstattung erfüllen. Für E-Scooter im Straßenverkehr ist dann auch eine E-Scooter-Versicherung vorgeschrieben. Die Einhaltung der Versicherungspflicht wird in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette nachgewiesen, welche gut sichtbar am E-Scooter angebracht werden muss.

Alles, was beim Thema E-Scooter im Straßenverkehr noch zu beachten ist, erfahren Sie hier im Ratgeber!

 

Cyndie Allemann
Tipp von der Rennfahrerin Cyndie Allemann: In einer ruhigen Gasse üben, bevor man mit dem E-Scooter im dichten Straßenverkehr fährt.
Cyndie Allemann, Rennfahrerin
E-Scooter-Versicherung
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Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?

Abbildung eines Verkehrsschilds, das anzeigt, ob E-Scooter an dieser Stelle erlaubt sind oder nicht.

Bevor Sie mit Ihrem E-Scooter im Straßenverkehr losrollen, müssen Sie sich zuerst mit der erlaubten Fahrwegnutzung für Elektro-Scooter beschäftigen. Im Idealfall sollten E-Scooter auf Fahrradwegen fahren, dürfen unter gewissen Umständen allerdings auch auf die Straße: Alle Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis 20 km/h müssen auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf mit dem Roller auf die Straße ausgewichen werden.

Zu beachten sind dabei die Ampel-Signale für den fließenden Verkehr. Im Normalfall sind E-Scooter auf Gehwegen ausnahmslos verboten, um eine Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Dabei gilt nur eine einzige Ausnahme: Wenn das Fahren mit E-Scootern durch ein zusätzliches Verkehrsschild ausdrücklich erlaubt ist, darf man mit einem E-Scooter auch auf dem Gehweg fahren.

Mit Cyndie Allemann mit dem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs

Als Rennfahrerin ist sie deutlich höhere Geschwindigkeiten gewohnt, aber für uns ist Cyndie Allemann einen Tag lang mit dem E-Scooter durch die Straßen geflitzt.
 

Mit Cyndie Allemann mit dem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs

Reichweite und Leistung von E-Scootern

Die Reichweite eines Elektro-Scooters hängt ganz vom jeweiligen Modell ab. Dabei kommt es vor allem auf die Motor- und Akku-Leistung des Elektrokleinstfahrzeugs an. Die meisten E-Scooter fahren mit einer vollen Akkuladung je nach Hersteller zwischen 15 und 40 km. Das mag auf den ersten Blick nicht sehr viel sein, doch die elektronischen Kleinstfahrzeuge sind auch nicht dazu gedacht, enorme Strecken zurück zu legen. Sie sollen eher als Ergänzung zum ÖPNV und zur Überwindung der letzten Meile dienen, falls z. B. eine Haltestelle oder ein Bahnhof nicht in unmittelbarer Nähe ist. Besonders praktisch: Die Deutsche Bahn hat die kostenlose Mitnahme von E-Scootern in Zügen bereits bestätigt.

Cyndie Allemann
»Wenn ich bergauf fahre, bleibt die Geschwindigkeit erstaunlicherweise auf 20 km/h. Das finde ich super. Man merkt aber, dass man deutlich mehr Akku also sonst verbraucht.«
Cyndie Allemann, Rennfahrerin

Wie lang braucht ein E-Scooter, um komplett aufgeladen zu werden? Das Ladegerät ist in der Regel im Zubehör des E-Scooters enthalten und das Kleinstfahrzeug kann damit an jede normale Steckdose zum Laden angeschlossen werden. Häufig besteht die Möglichkeit, den Akku aus dem Elektro-Tretroller herauszunehmen, um nicht den ganzen Roller mit in die Wohnung tragen zu müssen. Die Ladezeit variiert dabei je nach Akku zwischen zwei und neun Stunden. Seit der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr steigt auch die Anzahl an öffentlichen Ladestationen in Städten stetig. Auf diese Weise kann der E-Scooter unkompliziert bspw. während der Arbeitszeit geladen werden.

E-Scooter im Straßenverkehr: Chance oder Risiko?

Chancen für E-Scooter im Straßenverkehr

Emissionsfrei, modern und umweltfreundlich


Schritt in Richtung Elektromobilität und Mikromobilität


Ergänzung zum ÖPNV


Verbesserte Mobilität für Jugendliche in ländlichen Gebieten


Entlastung des urbanen Verkehrs

Risiken bei der Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr

Unfallrisiko


Erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Radwegen


potentielles Sicherheitsrisiko für Fußgänger

Auf den Straßen lauern Hindernisse und Gefahren

Alle Fragen zum Thema E-Scooter im Straßenverkehr

Glühbirne in Icon-Form verbildlicht den FAQ-Bereich.

Bei neu eingeführten E-Scooter-Regeln und Verordnungen herrscht anfänglich häufig Verwirrung und viele Fragen bleiben offen. So auch seit der offiziellen Zulassung von E-Scootern zum Straßenverkehr. Wer darf mit den Elektro-Tretrollern fahren? Und wo? Braucht man einen E-Scooter-Führerschein und muss man einen Helm tragen? Egal welche Fragen Sie sich rund um das Thema E-Scooter im Straßenverkehr stellen, wir haben die passenden Antworten für Sie.

E-Scooter im Straßenverkehr bieten viele Vorteile

Der Bundesrat treibt durch E-Scooter mit Straßenzulassung die Elektromobilität und Mikromobilität in Deutschland weiter nach vorne. Elektro-Tretroller haben ein enormes Zukunftspotential und bieten zahlreiche Vorteile: E-Scooter fahren trägt zur Entlastung des Verkehrs in der Stadt bei, garantiert nachhaltige Mobilität und emissionsfreies Fahren. Das leicht zu transportierende Kleinstfahrzeug stellt eine ideale Ergänzung zum ÖPNV dar und ist eine preiswerte Alternative zu E-Bikes, Pedelecs und Elektrorollern.

Wie sich die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Aktuell befindet sich Deutschland in einer Testphase und früher oder später werden aus neuen Erkenntnissen auch neue Entwicklungen und Regelungen für E-Scooter im Straßenverkehr folgen. Betrachten Sie die wesentlichen Pflichten und Informationen, die für Fahrer von E-Scooter in Deutschland kurz nach Inkrafttreten der EKF-Verordnung wichtig sind, im Überblick:

  • Versicherungspflicht: Gültige Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Versicherungsplakette
  • Straßenzulassung: Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis
  • Im Verkehr: Radwege nutzen, nur wenn nicht vorhanden auf die Straße ausweichen
  • Mindestalter: 14 Jahre, kein Führerschein notwendig
  • Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht
  • Promillegrenze: Für Fahrer ab 21 Jahren bei 0,5 Promille
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