Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular
Kleinkrafträder
E-Scooter

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?

Die Zukunft erfordert neue Wege in der Fortbewegung. Die Autoindustrie setzt daher immer häufiger auf Elektromobilität. Seit geraumer Zeit werden auch Tretroller mit Strom ausgestattet.
Zu sehen ist ein E-Scooter Fahrer, der sich fragt, ob er für seinen E-Scooter einen Führerschein benötigt.

In vielen Großstädten sind zahlreiche E-Scooter unterwegs und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das Elektromobil sorgt für eine bequeme Fortbewegung – und das im Sinne der Umwelt.

E-Scooter werden gerne auch als Elektrotretroller bezeichnet. Grundsätzlich gelten E-Scooter als Kleinfahrzeuge. Wer einen E-Scooter fährt, ist somit in den Straßenverkehr eingebunden und muss sich an die dort geltenden Regeln halten. Um gegen alle Gefahren im Verkehr abgesichert zu sein, ist eine E-Scooter-Versicherung von Nöten.

Doch darf man einen E-Scooter ohne Führerschein fahren? Unser Ratgeberartikel klärt auf.

Im Ratgeber haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Thema E-Scooter zusammengestellt. Auf unserer Produktseite finden Sie alle Leistungen unserer E-Scooter-Versicherung.

E-Scooter Fahren ohne Führerschein?

Für das Fahren eines E-Scooters besteht keine Führerscheinpflicht. Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, müssen zwei Voraussetzungen zwingend erfüllt sein: Zum einen darf der E-Tretroller die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und zum anderen muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann man problemlos einen E-Scooter fahren.

Fahrerlaubnis für E-Scooter 

Die meisten Menschen verstehen unter einem E-Scooter mit Straßenzulassung Fahrzeuge mit Elektromotor, die zur Nutzung einen Führerschein voraussetzen. Dem ist allerdings nicht so. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Versicherungsplakette benötigt. Nur E-Scooter mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer Einzelbetriebserlaubnis dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht.

Da der E-Tretroller faktisch einem Fahrrad gleichgestellt ist, sind die gleichen Regeln zu beachten. Demnach dürfen keine Gehwege benutzt werden, sondern Radwege. Nur, wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf die Straße ausgewichen werden.

Cyndie Allemann
»Es sind übrigens nicht alle Roller auf der Straße erlaubt. Sie brauchen eine Betriebserlaubnis, sonst kostet es 70 Euro Strafe.«
Cyndie Allemann, Rennfahrerin

E-Scooter Fahren – das ist zu beachten

Wer mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich auch ohne Prüfbescheinigung an bestimmte Regeln halten. Diese sind in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) festgeschrieben. In dieser Verordnung finden sich alle Regeln, die im Umgang mit dem E-Scooter zu beachten sind. Das sind auszugsweise:

  • Mit dem E-Tretroller ausschließlich Fahrradwege oder Fahrradstraßen benutzen. Die Straße nur benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind
  • E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren
  • Freihändig fahren oder Anhängen an andere Fahrzeuge ist verboten
  • Handzeichen zum Abbiegen nutzen
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot
  • Bremsen und Beleuchtungsmittel am Roller sind Pflicht
  • Es dürfen keine weiteren Personen oder Anhänger befördert werden

Jede Art des Verstoßes wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, die ein Bußgeld nach sich zieht. Je nach Verstoß droht E-Scooter-Fahrern auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei kann die Strafe sich schnell im dreistelligem Bereich ansiedeln. In besonderen Fällen kann zudem eine Sperrfrist verhängt werden, in welcher der Fahrer an keiner Führerscheinprüfung teilnehmen darf.

E-Scooter Regeln
Auch wenn man für E-Scooter keinen Führerschein benötigt, muss man sich im Straßenverkehr an bestimmte Regeln halten. Welche Regeln für E-Scooter gelten, erfahren Sie im Ratgeber.

Strafe für Alkohol am Lenker

Auch bei E-Scootern drohen beim Fahren unter Alkoholeinfluss Strafen. Dabei gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit und wird von der Polizei mit einem Bußgeld von 500 Euro und dem Führerscheinentzug für einen Monat bestraft. Gemeint ist damit der Autoführerschein. Außerdem werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

Doch bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille ist es der Polizei erlaubt, dem Fahrer eine Strafe auszusprechen, sollte einer der folgenden Tatbestände vorliegen: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Verursachung eines Unfalls oder Auffälligkeit durch Ausfallerscheinungen. Über 1,1 Promille werden sogar drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Fahrverbot von bis zu fünf Jahren veranlasst.

Für E-Scooter-Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze, die bei Nichtbeachtung mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.

Unser Fazit für E-Scooter Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der E-Scooter gilt als Innovation der Elektromobilität und bringt die Menschen basierend auf nachhaltigen Energien umweltfreundlich zum Ziel. Doch nicht nur das. E-Scooter dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Abgesehen davon sind dennoch einige Punkte für sicheres Fahren zu beachten:

•    Mindestalter für das Fahren von E-Scootern beträgt 14 Jahre
•    Betriebserlaubnis notwendig
•    Nutzen der Radwege vorgeschrieben – die Straße nur im Ausnahmefall zu benutzen
•    Kein Alkohol am Lenker
•    Versicherungspflicht

Für E-Tretroller ab 12 km/h ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nur E-Scooter, die ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden oder eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten, sind von der Pflicht ausgenommen. Die E-Scooter-Versicherung von Helvetia Helvetia bietet Ihnen in jedem Fall umfangreichen Versicherungsschutz, sodass dem Fahrspaß nichts mehr im Wege steht.

Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung