Ab Dezember müssen Arbeitgebende jeweils die Gehälter ihrer Mitarbeitenden für das neue Jahr melden. Das kann bei Helvetia ab sofort direkt und äusserst effizient mit der einheitlichen Lohnmeldung (ELM) für die berufliche Vorsorge gemacht werden. Selbstverständlich können auch unterjährig individuelle Meldungen via ELM erfolgen, nämlich:
ELM ermöglicht den automatischen Datenaustausch von Ihrer Lohnbuchhaltung direkt an das Personalvorsorge-Verwaltungssystem von Helvetia. Dazu benötigt Ihr Unternehmen
Mit BVGonline können die bereits erwähnten und alle anderen Meldungen und Simulationen für die Personalvorsorge erledigt werden.
Wenn Sie Meldungen direkt mit ELM aus Ihrer Lohnbuchhaltung an uns weiterleiten, dann müssen diese nicht mehr in BVGonline erfasst werden, sie sind dort aber automatisch dokumentiert.
Die neuen allgemeinen Reglementsbestimmungen stehen Kundinnen und Kunden sowie allen Versicherten wie gewohnt ab Januar auf der jeweiligen Stiftungswebsite unter «Rechtliche Dokumente» zur Verfügung.
In der Rubrik «Produkte und Leistungen» haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen dokumentiert.
Als Folge der Reform «AHV 21» müssen auch die Vorsorgepläne für Ihr Personal angepasst werden. Diese sind für jedes Unternehmen individuell. Die entsprechende Anpassung der Personalvorsorge-Reglemente erfolgt im Verlauf der nächsten Monate.
Autorin: Priska Schnell