Alle Mitglieder des Verwaltungsrates, einschliesslich des Präsidenten und der Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses, werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen jährlich durch die Generalversammlung gewählt. Eine Wiederwahl amtierender Verwaltungsräte ist vorbehaltlich der geltenden Alters- und Amtszeitbeschränkung möglich.
Um die individuellen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder zielgerichtet in die Entscheidungsfindung einfliessen zu lassen, hat der Verwaltungsrat aus seiner Mitte heraus Ausschüsse gebildet. Diese erstatten dem Verwaltungsrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion Bericht.