Wir verpflichten uns, unser Unternehmen verantwortungsbewusst und nachhaltig zu führen. Durch ein adäquates Governance-System stellen wir eine zielführende und effiziente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auf allen Unternehmensebenen und in allen relevanten Geschäftsbereichen sicher. Diese legt die Regeln fest, wie wir Nachhaltigkeitsaspekte in der Organisation verankern. Um ihre Integrität und Reputation zu schützen, wollen wir sicherstellen, dass international anerkannte Gesetze, Regeln und Vorschriften eingehalten werden.
Für die Weiterentwicklung des strategischen Nachhaltigkeitsrahmens orientieren wir uns seit 2023 im Rahmen einer überarbeiteten Nachhaltigkeits-Governance an Best-Practices, globalen Nachhaltigkeitsinitiativen und freiwilligen Standards.
Der Verwaltungsrat übernimmt eine aktive und gestaltende Rolle im Zusammenhang mit unserer nachhaltigen Unternehmensführung und setzt sich mehrmals im Jahr mit dem Nachhaltigkeitsmanagement der Gruppe auseinander. Als oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan verantwortet er die Genehmigung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, der Nachhaltigkeitsstrategie, die darin festgelegten Nachhaltigkeitsziele und die Aufsicht über das Nachhaltigkeitsmanagement der Helvetia Gruppe. Auf mindestens halbjährlicher Basis tauscht sich der Verwaltungsrat mit internen und externen Nachhaltigkeitsspezialisten aus und wird so über relevante Nachhaltigkeitsentwicklungen, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitstrends oder veränderte regulatorische Anforderungen, informiert.
Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie liegt bei der Konzernleitung. Diese prüft und definiert die als wesentlich eingestuften Themen der Gruppe, entwickelt und steuert die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und berichtet dem Verwaltungsrat über deren Fortschritte. Sie informiert den Verwaltungsrat zudem über aktuelle und sich abzeichnende und potenziell relevante Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich. Die Konzernleitung macht im Rahmen der operativen Geschäftsführung und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Vorgaben zum Nachhaltigkeitsmanagement in allen Unternehmensbereichen, so z. B. fürs Risikomanagement, Underwriting oder generell im Bereich der Führung oder des Verhaltens der Mitarbeitenden. Schliesslich stellt sie auch sicher, dass die personellen und finanziellen Ressourcen für das gruppenweite Nachhaltigkeitsmanagement angemessen sind, und ermöglicht einen chancen- und risikobasierten Managementansatz.
Das Group Sustainability Committee ist ein um Spezialisten und Schlüsselfunktionen erweiterter Ausschuss der Konzernleitung. Dieser überprüft insbesondere die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und beurteilt aktuelle Nachhaltigkeitstrends. Einsitz im Group Sustainability Committee haben der Group CEO, die drei Segment CEOs und Leitende der Konzernfunktionen sowie der Chief Sustainability Officer und der Chief Risk Officer der Gruppe. Das Group Sustainability Committee ist zudem ein vorbereitendes Diskussionsgremium für Vorlagen und Entscheidungen, welche auf Stufe Konzernleitung (oder Verwaltungsrat) getroffen werden müssen. Es dient auch als Eskalations- und Entscheidungsgremium für die Integration von Nachhaltigkeitsthemen, mit Ausnahme des Risikomanagements und einzelner Transaktionsentscheidungen.
Der Chief Sustainability Officer verantwortet die gruppenweite funktionale Führung im Rahmen der vorgegebenen Nachhaltigkeitsstrategie, -Governance und der funktional für das gruppenweite Nachhaltigkeitsmanagement festgelegten Themen, inklusive der Sicherstellung der Compliance. Dieser wird dabei durch ein Team von Nachhaltigkeitsspezialistinnen und -spezialisten sowie von Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Gruppenfunktionen unterstützt. Die Aufgaben umfassen die aktive Steuerung und Koordination der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Unterstützung der Geschäftseinheiten bei der Integration des Nachhaltigkeitsmanagements ins Kerngeschäft (ESG-Integration), die Messung und Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung und die regelmässige Berichterstattung an das Group Sustainability Committee der Gruppe, die Konzernleitung und den Verwaltungsrat.
Die Konzernbereiche und die Geschäftsleitungen der Ländermärkte sind verantwortlich für die Umsetzung und Integration der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Sicherstellung der Compliance in ihrem Verantwortungsbereich. Sie werden dabei durch das Nachhaltigkeitsteam der Gruppe und lokale Spezialisten unterstützt.
Die Ländermärkte der Gruppe verfügen jeweils über eine eigene Nachhaltigkeitsorganisation, welche an das lokale Management berichtet. Lokale Nachhaltigkeitsbeauftragte sind für die operative Umsetzung von Massnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie, die Überwachung der Zielerreichung und die Unterstützung der lokalen Geschäftsleitungen bei der Sicherstellung der regulatorischen Compliance in ihren lokalen Jurisdiktionen verantwortlich. Sie unterstützen die lokalen Geschäftsleitungen generell bei der Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten im Nachhaltigkeitsmanagement. Weiter koordinieren sie die lokale Kommunikation und Berichterstattung. Die lokalen Nachhaltigkeitsbeauftragten berichten an die lokalen Geschäftsleitungen und zusätzlich funktional an den Chief Sustainability Officer.