Die Reform «AHV 21», in deren Zentrum die Erhöhung des Frauen-Referenzalters steht, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die Mehrwertsteuersätze erhöht.
Von den gesetzlichen Änderungen ist auch die 2. Säule betroffen. Welche Auswirkungen diese auf die berufliche Vorsorge haben und wie Helvetia die Gesetzesreform umsetzt, erfahren Sie in der Rubrik «Produkte und Leistungen» und unter helvetia.ch/ahv21.
Im März 2023 hat das Parlament die Gesetzesvorlage definitiv verabschiedet. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Somit wird es voraussichtlich am 9. Juni 2024 zur Volksabstimmung kommen. Der Zeitpunkt einer allfälligen Inkraftsetzung wird danach festgelegt.
Die Schweizer Stimmberechtigten werden am 3. März 2024 über zwei weitere Sozialversicherungsvorlagen an der Urne entscheiden können. Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» (Renteninitiative) verlangt die Erhöhung des Referenzalters von Mann und Frau auf 66 Jahre und eine Koppelung des Referenzalters an die Lebenserwartung. Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente) verlangt, dass alle Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente erhalten. Bundesrat und Parlament empfehlen beide Initiativen abzulehnen.
Die wichtigsten Kennzahlen und Grenzbeträge der ersten, zweiten und dritten Säule unseres Sozialversicherungssystems finden Sie in der folgenden Grafik.
Der BVG-Mindestzinssatz wird per 01.01.2024 von 1% auf 1.25% erhöht.
Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen von Gesetzes wegen periodisch an die Teuerung angepasst werden. Die Anpassungen basieren auf der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die erste Anpassung einer Rente erfolgt gewöhnlich nach einer Laufzeit von drei Jahren auf den Beginn des folgenden Kalenderjahrs. Folgeanpassungen werden jeweils gleichzeitig mit den Anpassungen der Renten der AHV/IV vorgenommen.
Per 1. Januar 2024 werden Renten mit Entstehungsjahr 2020 erstmalig angepasst. Der Anpassungssatz beläuft sich auf 6.0%.
Renten mit Beginn vor 2020 erfahren keine Anpassung.
Autorin: Caroline Diem