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Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für Helvetia oberste Priorität. Nur durch das frühzeitige Erkennen von Verstößen können wir mittels Gegenmaßnahmen Schäden von unseren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden abwenden. Über das Hinweisgebersystem der Helvetia können Sie uns über Verstöße informieren und leisten so einen wichtigen Beitrag zu deren Aufdeckung.

Konkrete, begründete Hinweise auf rechtswidrige oder rechtsmissbräuchliche Verstöße oder Verdachtsfälle können Sie an die interne Hinweisgeberstelle melden:

Damit wir Ihrem Hinweis möglichst schnell und umfassend nachgehen können, bitten wir Sie um vollständige und hinreichend präzise Informationen. Die tatsächlichen Anhaltspunkte sollen benannt werden, subjektive Vermutungen sollen als solche erkennbar gemacht werden.

Helvetia geht allen Hinweisen nach. Sie werden vertraulich behandelt und gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet. Das bedeutet auch den fairen Umgang mit der hinweisgebenden Person sowie mit gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffenen Mitarbeitenden.

Sie möchten eine Beschwerde einreichen?

Bitte bachten Sie, dass über das Hinweisgebersystem keine Beschwerden eingereicht werden können. Für Ihre Beschwerde verwenden Sie bitte folgenden Link: