Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Die Versorgungsleistung erhält bei Ablauf der Arbeitnehmer bzw. erhalten im vorzeitigen Todesfall die bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Die Direktversicherung ist einer von 5 Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Sind Sie ein Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist? Dann haben Sie seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (gemäß § 1a BetrAVG). Sie können damit von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Teile Ihres Gehaltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Mit der Wahl des Durchführungsweges Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber diesen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 7.248 EUR im Jahr) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I – V) gezahlt werden. Haben Sie schon einen alten pauschalversteuerten 40b Direktversicherungsvertrag? Diese Beiträge werden von dem Höchstbeitrag abgezogen. Erst die späteren Leistungen müssen Sie dann als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG versteuern (zu einem in der Regel geringeren Steuersatz).
Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 3.624 EUR im Jahr) sozialversicherungsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie privat versichert sind, entfällt die Beitragspflicht.
Ihr Arbeitgeber agiert in der Direktversicherung als Versicherungsnehmer und Beitragszahler, wobei auch Sie als Angestellter einen Teil zur bAV leisten können und sollten. Die Prämienzahlungen erfolgen direkt von Ihrem Arbeitgeber an die Lebensversicherung – abgezogen von Ihrem Bruttolohn zuzüglich eines möglichen Zuschusses von Ihrem Unternehmen. Tritt der Rentenfall ein, werden die vorgesehenen Leistungen nicht an Ihren Arbeitgeber ausgezahlt, sondern direkt an Sie als Rentenempfänger.
Der Arbeitnehmer möchte gerne direkt aus seinem Bruttoeinkommen sparen, noch vor Steuern und Sozialabgaben? Dann ist die betriebliche Altersversorgung über die Direktversicherung die richtige Wahl. Durch die eingesparten Abgaben wird ein großer Teil der Beiträge finanziert und es kann so eine höhere Rente erreicht werden. Erst die späteren Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, eine bAV in seinem Unternehmen zu ermöglichen. Darüber hinaus kann er dem Arbeitnehmer Zuschüsse anbieten, um seine Altersrente aufzustocken.