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Betriebliche Alters­vorsorge mit der Helvetia Direkt­versicherung

Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen sowie Arbeitgeberzuschüsse möglich
Keine Zusatzkosten & besonders verwaltungsarm
Einfache Mitnahme bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

Mit der Direktversicherung in die Altersvorsorge investieren

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer als versicherte Personen abschließen. Die Versorgungsleistungen erhalten bei Ablauf die Arbeitnehmer bzw. im Todesfall deren bezugsberechtigte Hinterbliebene. Es handelt sich um einen von 5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird mit Direktversicherung erfüllt.

Sind Sie ein Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist? Dann haben Sie seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (gemäß § 1a BetrAVG). Sie können damit von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Teile Ihres Gehaltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Mit der Wahl des Durchführungsweges Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber diesen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Steuern und Sozialabgaben sparen

Der Arbeitnehmer möchte gerne direkt aus seinem Bruttoeinkommen sparen, noch vor Steuern und Sozialabgaben? Dann ist die betriebliche Altersversorgung über die Direktversicherung die richtige Wahl. Durch die eingesparten Abgaben wird ein großer Teil der Beiträge finanziert und es kann so eine höhere Rente erreicht werden. Erst die späteren Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Zuschüsse vom Arbeitgeber zur Altersvorsorge

Die Arbeitgeber sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gesetzlich zu Zuschüssen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) verpflichtet.

Welche Möglichkeiten haben Sie bei welchen Ereignissen?

Ereignis Flexibilität
Auszahlung Als lebenslange Rente oder einmaliges Kapital
Elternzeit Beitragsfreistellung (bis 3 Jahre) oder private Weiterführung
Zuzahlungen Ab 100 EUR einmal pro Jahr
Arbeitgeberwechsel Arbeitnehmer nimmt Vertrag mit – wahlweise Übertragung auf neuen Arbeitgeber, private Weiterführung und Beitragsfreistellung
Arbeitslosigkeit Beitragsfreistellung; die Direktversicherung kann nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden (Hartz-IV sicher)
Flexibler Rentenbeginn Der Rentenbeginn kann bedarfsgerecht verschoben werden (nicht vor dem 62. Lebensjahr)
Sie fragen – wir antworten!

Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, Ihr Helvetia-Experte vor Ort kann Ihnen sicher weiterhelfen: