Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer als versicherte Personen abschließen. Die Versorgungsleistungen erhalten bei Ablauf die Arbeitnehmer bzw. im Todesfall deren bezugsberechtigte Hinterbliebene. Es handelt sich um einen von 5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Sind Sie ein Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist? Dann haben Sie seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (gemäß § 1a BetrAVG). Sie können damit von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Teile Ihres Gehaltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Mit der Wahl des Durchführungsweges Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber diesen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Der Arbeitnehmer möchte gerne direkt aus seinem Bruttoeinkommen sparen, noch vor Steuern und Sozialabgaben? Dann ist die betriebliche Altersversorgung über die Direktversicherung die richtige Wahl. Durch die eingesparten Abgaben wird ein großer Teil der Beiträge finanziert und es kann so eine höhere Rente erreicht werden. Erst die späteren Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Die Arbeitgeber sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gesetzlich zu Zuschüssen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) verpflichtet.
Ereignis | Flexibilität |
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Auszahlung | Als lebenslange Rente oder einmaliges Kapital |
Elternzeit | Beitragsfreistellung (bis 3 Jahre) oder private Weiterführung |
Zuzahlungen | Ab 100 EUR einmal pro Jahr |
Arbeitgeberwechsel | Arbeitnehmer nimmt Vertrag mit – wahlweise Übertragung auf neuen Arbeitgeber, private Weiterführung und Beitragsfreistellung |
Arbeitslosigkeit | Beitragsfreistellung; die Direktversicherung kann nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden (Hartz-IV sicher) |
Flexibler Rentenbeginn | Der Rentenbeginn kann bedarfsgerecht verschoben werden (nicht vor dem 62. Lebensjahr) |