Sie gehen auf Abordnung und nehmen begleitetes und unbegleitetes Gepäck mit? Unsere Reisegepäckversicherung, gemäß den Richtlinien des Auswärtiges Amtes (RLTV), schützt dabei Ihr Gepäck gegen Beschädigungen und Verluste.
Sie gehen auf Abordnung und nehmen begleitetes und unbegleitetes Gepäck mit? Unsere Reisegepäckversicherung, gemäß den Richtlinien des Auswärtiges Amtes (RLTV), schützt dabei Ihr Gepäck gegen Beschädigungen und Verluste.
Bei Abordnungen und Auslandspraktika müssen die Bediensteten zunächst in Vorleistung gehen. Gegen Vorlage unseres Versicherungsscheins erstattet das BVA bzw. die zuständige Verwaltungsstelle die erstattungsfähigen Kosten. Die Police erhalten Sie bequem per E-Mail von uns.