Wir erklären Ihnen, für welche Fahrzeuge eine gesetzliche Helmpflicht besteht, welche Bußgelder bei Verstößen drohen und warum ein Helm ein wichtiger Schutz im Straßenverkehr ist. Außerdem erfahren Sie, welche Schutzhelme zulässig sind und ob das Fahren von Roller, Moped und Mofa ohne Helm unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Die Helmpflicht für Roller, Mopeds und Mofas ist in § 21a Absatz 2 StVO festgelegt. Demnach müssen Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern sowie offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dementsprechend gilt beim Führen folgender Fahrzeuge die Helmpflicht:
Die Helmpflicht gilt jedoch nicht für alle Elektroroller: Für E-Scooter gelten eigene Regeln. Hier besteht keine gesetzliche Helmpflicht, da diese Fahrzeuge keine 45 km/h, sondern eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen können. Auch ohne gesetzliche Vorschrift ist das Tragen eines Helms nicht nur bei Rollern, sondern auch bei E-Scootern, dringend zu empfehlen. Ein Unfall im Straßenverkehr kann ohne Schutzhelm schwerwiegende Folgen haben.
Sie sind unsicher, ob ein Roller, ein Mofa oder ein Moped das richtige Fahrzeug für Sie ist? In unserem Ratgeber finden Sie einen umfänglichen Vergleich verschiedener Kleinkrafträder und erfahren mehr über die jeweiligen Besonderheiten und passenden Einsatzbereiche dieser Fahrzeuge. Weitere Informationen zu den Kosten und Voraussetzungen der Führerscheine finden Sie in unseren Ratgebern zum Mofa-Führerschein und zum Führerschein AM.
Nicht jeder Helm erfüllt die gesetzlichen Pflichten und Vorschriften für Roller, Moped oder Mofa im Straßenverkehr. Laut § 21a Abs. 2 StVO muss ein Schutzhelm den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, um den Kopf bei einem Unfall bestmöglich schützen zu können. Die ECE-Norm 22.05 und die neue ECE-Norm 22.06 zeichnen zugelassene Schutzhelme aus, indem sie auf Sicherheitskriterien wie Stoßdämpfung, Kinnriemen-Festigkeit und Sichtfeld geprüft werden.
Besitzen Sie bereits einen Helm mit der alten Norm nach ECE 22.05, bleibt dieser weiterhin zulässig. Bedenken Sie jedoch, dass ein Austausch nach einem Gebrauch von etwa fünf bis sieben Jahren empfohlen wird, da das Material mit der Zeit an Schutzwirkung verliert.
Um die Helmpflicht bei Motorrollern, Elektrorollern, Mopeds und Mofas zu erfüllen, sind ausschließlich geprüfte Schutzhelme zulässig. Dazu gehören:
Beim Kauf eines Helms sollten Sie darauf achten, dass er eine ECE-Prüfnummer trägt. Diese ist üblicherweise auf einem Etikett am Kinnriemen oder der Innenseite des Helms angebracht. Helme ohne diese Zertifizierung erfüllen nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards und sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Das Fahren ohne Helm auf einem Mofa, Moped oder Motorroller stellt nicht nur ein hohes Sicherheitsrisiko dar, sondern kann laut § 21a Abs. 2 StVO auch mit Bußgeldern geahndet werden.
Neben den Bußgeldern kann das Fahren ohne Helm auf einem Motorroller oder anderen Kraftfahrzeugen auch rechtliche und finanzielle Folgen haben. Bei einem Versicherungsfall könnte die Versicherung eine Mitschuld des Fahrers feststellen, wenn nachgewiesen wird, dass Verletzungen durch das Tragen eines Helms hätten verhindert oder gemindert werden können. Dies kann zu einer Kürzung der Leistungen oder höheren Schadensersatzforderungen führen.
Wichtig: Zusätzlich zur Helmpflicht besteht bei Rollern auch eine Versicherungspflicht, weshalb ein gültiges Versicherungskennzeichen für Krafträder erforderlich ist. Um die Versicherungskosten im Rahmen zu halten, ist es sinnvoll, verschiedene Rollerversicherungen zu vergleichen. Helvetia bietet günstige Tarife mit umfangreichem Schutz, die individuell an die Bedürfnisse der Fahrer angepasst werden können.
Die Helmpflicht besteht bereits bei Fahrzeugen wie E-Rollern und Motorrollern, die bis zu 45 km/h fahren, da bei dieser Geschwindigkeit im Falle eines Unfalls bereits erhebliche Kräfte wirken, die zu schweren Kopfverletzungen führen können. Ein geeigneter Schutzhelm kann das Risiko solcher Verletzungen reduzieren und die Schwere von Aufprallschäden reduzieren.
Zwar besteht bei E-Scootern keine Helmpflicht, da diese keine 45 km/h erreichen. Dennoch wird empfohlen, auch bei Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 20 km/h einen Helm zu tragen, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Fahren Sie einen E-Scooter, teilen Sie sich oft denselben Verkehrsraum mit anderen Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Fußgängern, was das Risiko von Unfällen erhöht. Ein Helm kann entscheidend sein, um Kopfverletzungen zu vermeiden – unabhängig von der gesetzlichen Pflicht. Ein Vergleich mit Mofas, bei denen bereits bis 25 km/h eine gesetzliche Helmpflicht besteht, zeigt, dass auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten erhebliche Unfallrisiken bestehen können.
Neben dem Schutz vor Verletzungen bietet ein Helm beim Fahren von Rollern auch praktische Vorteile. Er schützt vor Wind, Regen und Schmutz, die während der Fahrt die Sicht und Konzentration beeinträchtigen können. Ein Helm sorgt außerdem für einen besseren Schallschutz, wodurch Fahrer weniger durch laute Umgebungsgeräusche abgelenkt werden.
Die Frage, ob man beim Fahren eines E-Rollers, Rollers oder anderer Krafträder einen Helm tragen muss, lässt sich mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten. Bei Fahrzeugen wie Mopeds oder Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h besteht eine gesetzliche Helmpflicht, die bei Verstoß mit entsprechenden Strafen nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird. Auch wenn bei bestimmten Fahrzeugen keine gesetzliche Pflicht besteht, wie etwa bei E-Scootern bis 20 km/h, ist das Tragen eines Schutzhelms dringend zu empfehlen. Die Risiken im Straßenverkehr sind hoch, da Sie auf einem Kraftrad kein schützendes Blech wie in einem Auto um sich haben. Ein Helm kann somit vor schweren Kopfverletzungen schützen.