Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Themen rund um den AM Führerschein. Sie erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen, welche Fahrzeuge Sie mit welchem Mindestalter fahren dürfen und wie die Ausbildung in der Fahrschule sowie die Fahrprüfung ablaufen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit dem AM Führerschein fahren?
Führerschein der Klasse AM mit 15 und 16 Jahren
» Alternativen zum AM Führerschein: Die Fahrerlaubnis Klasse A1 und der Mofa-Führerschein
» Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?
Fahrschule für AM Führerschein: Theorie, Praxis, Prüfung
Welche Kosten entstehen für einen Rollerführerschein?
Benötigen Sie für einen Roller eine Kfz-Versicherung?
Der AM Rollerführerschein ermöglicht das Fahren von Kleinkrafträdern, die einen Hubraum von 50 ccm (mit Verbrennungsmotor) oder eine Nenndauerleistung von 4 kW (mit Elektroantrieb) haben. Zusätzlich ist die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt. Dementsprechend sind folgende Fahrzeuge im AM Führerschein enthalten:
Viele dieser Fahrzeuge nutzen Fremdzündungsmotoren, die für ihre Effizienz und Zuverlässigkeit bekannt sind. Sind Sie noch unentschlossen, welches Kraftrad oder Leichtkraftfahrzeug nach dem Erwerb des AM Führerscheins am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Unser Ratgeber bietet Ihnen einen ausführlichen Überblick über die Unterschiede zwischen Moped, Roller und Mofa und zeigt Ihnen die jeweiligen Vorteile sowie die besten Einsatzmöglichkeiten auf.
In Deutschland kann der AM Führerschein bereits mit einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden. Wer die Fahrerlaubnis in diesem Alter erhält, findet auf dem Führerschein zusätzlich die Schlüsselziffer 195. Diese weist darauf hin, dass diese Führerscheinklasse bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausschließlich in Deutschland gültig ist. Fahrten ins Ausland sind in diesem Zeitraum nicht erlaubt. Ab 16 Jahren entfällt diese Einschränkung. Der Führerschein der Klasse AM für Moped, Roller & Co. kann dann auch europaweit genutzt werden.
Für 16-Jährige gibt es neben dem AM Führerschein auch die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erwerben. Diese erlaubt das Fahren von Rollern und anderen Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm (mit Verbrennungsmotor) und einer Nenndauerleistung von 11 kW (mit Elektromotor). Ein Vorteil der Klasse A1 ist, dass sie auch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM umfasst. Das bedeutet, dass Sie mit einem A1-Führerschein sowohl leistungsstärkere Fahrzeuge als auch Mopeds und Roller der Klasse AM fahren können.
Eine Alternative zum Rollerführerschein mit 15 Jahren ist der Mofa-Führerschein. Dieser ermöglicht das Fahren von Mofas, also Fahrrädern mit Hilfsmotor, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt sind. Die Ausbildung hierfür umfasst sechs theoretische Unterrichtseinheiten sowie eine bis zwei Fahrstunden (Doppelstunden). Anders als beim AM Führerschein wird für das Mofa keine Fahrprüfung, sondern nur eine theoretische Prüfung benötigt.
Der AM Führerschein hat eine unbegrenzte Gültigkeit. Sobald Sie die Fahrerlaubnis einmal erworben haben, bleibt diese lebenslang gültig. Allerdings gibt es seit 2013 eine wichtige Neuerung: Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Das bedeutet, dass das Dokument nach Ablauf dieser Zeit erneuert werden muss. Diese Erneuerung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis selbst. Sie müssen also keine neue Prüfung ablegen. Beim Austausch erhalten Sie lediglich einen neuen Führerschein, das den aktuellen EU-Richtlinien entspricht.
Der Weg zum Rollerführerschein führt über eine Fahrschule, die Sie optimal auf Theorie und Praxis vorbereitet. Der theoretische Unterricht umfasst in der Regel 12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff zu jeweils 90 Minuten, in denen Ihnen die notwendigen Fertigkeiten vermittelt werden, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören nicht nur Kenntnisse über die Bedeutung von Verkehrsschildern, sondern beispielsweise auch Wissen über Fremdzündungsmotoren, die in den meisten Rollern und Mopeds verwendet werden. Hinzu kommen zwei zusätzliche Doppelstunden, die speziell auf die Fahrerlaubnisklasse AM abgestimmt sind.
Der praktische Teil der Ausbildung konzentriert sich auf das sichere Führen eines Fahrzeugs. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich dabei individuell nach Ihrem Lernfortschritt. In der Praxis üben Sie nicht nur das Anfahren und Bremsen, sondern auch das Verhalten im Straßenverkehr und den Umgang mit spezifischen Situationen, wie etwa dem Einfahren in den Kreisverkehr.
Die Ausbildung endet mit der Prüfung für den AM Führerschein, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht:
Wenn Sie den Führerschein für ein Moped oder einen Roller machen möchten, sollten Sie neben der Anschaffung eines Fahrzeugs auch die Kosten für die Fahrschule einplanen. Die Preise variieren je nach Bundesland und Fahrschule. Generell können sich die Gesamtkosten für den Rollerführerschein zwischen 500 und 1.200 Euro bewegen.
Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Posten zusammen: Die Fahrschulen erheben eine Grundgebühr, die den Theorieunterricht für den Rollerführerschein umfasst. Zusätzlich fallen Kosten für die praktischen Fahrstunden an, deren Anzahl individuell variieren kann. Auch die benötigten Lehrmittel sind meist nicht im Grundpreis enthalten und werden separat berechnet.
Weitere Ausgaben entstehen durch die Anmeldung zu den Prüfungen. Für die theoretische und praktische Prüfung müssen separate Gebühren entrichtet werden. Außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs für den AM Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.
Um mit einem Kleinkraftrad oder einem Leichtkraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sein zu dürfen, benötigen Sie nicht nur einen gültigen Rollerführerschein beziehungsweise Mopedführerschein, sondern auch ein aktuelles Kennzeichen. Dieses Versicherungskennzeichen für Moped, Roller & Co. dient als Nachweis dafür, dass Ihr Fahrzeug über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Ohne ein solches Kennzeichen dürfen Sie Ihr Kraftrad nicht in Betrieb nehmen.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem Roller Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen verursachen. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Übernahme von Reparaturkosten, Arztkosten bei Personenschäden oder die Regulierung beschädigter Gegenstände wie Verkehrsschilder. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug mit einer Teilkaskoversicherung absichern, um es beispielsweise gegen Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Vergleich von Rollerversicherungen.
Der AM Führerschein kann der ideale Einstieg in die Welt der motorisierten Mobilität sein. Ob Sie mit 15 Jahren erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln möchten oder als Erwachsener eine flexible Fortbewegungsart suchen – der Rollerführerschein bietet zahlreiche Vorteile. Die Ausbildung in Theorie und Praxis ermöglicht, dass Sie sicher und regelkonform unterwegs sind. Darüber hinaus bleibt die Fahrerlaubnis lebenslang gültig. Mit dem passenden Versicherungsschutz und einem gültigen Kennzeichen sind Sie bestens gerüstet, um die neue Freiheit mit dem AM Führerschein zu genießen.