In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob man für ein 45-km/h-Auto einen Führerschein braucht, ab welchem Alter man einen Microcar-Führerschein machen kann und welche Kosten bei der Ausbildung in einer Fahrschule entstehen können. Zudem klären wir, welche rechtlichen Unterschiede es bei Leichtfahrzeugen gibt und wie sich beispielsweise die Anzahl der vorhandenen Sitze auf die benötigte Führerscheinklasse auswirkt.
Ein Microcar ist ein kleines, leichtes Fahrzeug, das speziell für den Stadtverkehr oder kurze Strecken konzipiert wurde. Diese Leichtkraftfahrzeuge zeichnen sich in der Regel durch eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen niedrigen Verbrauch aus. Aufgrund ihrer Bauweise und technischen Spezifikationen zählen Mopedautos rechtlich nicht zu den klassischen Pkw, sondern werden als Leichtmobile eingestuft.
Übrigens: Der Begriff „Mopedauto“ weist auf die Kombination aus einem Auto und der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Mopeds (45 km/h) hin. Der Begriff „Microcar“ hingegen leitet sich aus dem Englischen ab und bedeutet übersetzt "winziges Auto". Diese Bezeichnung greift die kompakte Bauweise der Leichtmobile auf.
In Deutschland gibt es keine Leichtmobile, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können und ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Aber mit welchem Führerschein darf man ein 45-km/h-Auto fahren?
Ein Microcar ist in seiner Standardausstattung mit zwei Sitzen und einem Hubraum von maximal 50 ccm ausgestattet. Diese bauartbedingten Eigenschaften ermöglichen das Fahren eines 45-km/h-Autos mit einem Führerschein der Klasse AM. Allerdings kann je nach Fahrzeugmodell und Ausstattung des Microcars ein anderer Führerschein notwendig sein, um das Fahrzeug zu fahren. Entscheidend sind dabei die Anzahl der Sitzplätze, der Hubraum des Motors und ob es sich um ein dreirädriges oder vierrädriges Leichtfahrzeug handelt.
Leichtkraftfahrzeuge mit mehr als zwei Sitzplätzen gelten gesetzlich nicht mehr als Microcars. Wer dementsprechend ein Mopedauto mit vier Sitzen fahren möchte, benötigt denselben Führerschein wie für reguläre Pkws – auch bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Zudem gibt es dreirädrige Mopedautos, die mit einem Hubraum von über 50 ccm ausgestattet sind. In solchen Fällen ist zum Fahren eines 45-km/h-Autos ein Führerschein der Klasse A oder A1 erforderlich, da das Fahrzeug in diesem Fall nicht mehr als Leichtkraftfahrzeug, sondern als Kraftrad eingestuft wird.
Seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2021 kann der Führerschein der Klasse AM, mit dem Microcars bis 45 km/h gefahren werden dürfen, in ganz Deutschland bereits ab 15 Jahren erworben werden. Damit haben Jugendliche die Möglichkeit, frühzeitig ein Microcar mit maximal zwei Sitzen zu fahren und eine Alternative zum Moped oder Roller zu nutzen.
Hingegen wird die Führerscheinklasse B, also der reguläre Pkw-Führerschein, für ein 45-km/h-Auto mit vier Sitzplätzen benötigt. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnis liegt bei 17 Jahren mit begleitetem Fahren (BF17) oder 18 Jahren ohne Begleitung. Für dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm Hubraum, die eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 erfordern, gilt eine Altersgrenze von mindestens 16 Jahren für A1 und 18 Jahren für Klasse A.
Die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für ein 45-km/h-Auto variieren je nachdem, welcher Führerschein zum Fahren benötigt wird. Für die Führerscheinklasse AM, die zum Fahren eines 45-km/h-Autos mit maximal zwei Sitzen berechtigt, können die Kosten zwischen 500 und 1.200 Euro liegen. Diese Summe umfasst die Anmeldung in der Fahrschule, die theoretischen und praktischen Fahrstunden sowie die Prüfungsgebühren.
Möchten Sie hingegen ein Microcar mit vier Sitzplätzen fahren, ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Die Kosten für die Pkw-Fahrerlaubnis belaufen sich in der Regel auf 2.000 bis 4.000 Euro. Für ein dreirädriges Leichtkraftfahrzeug mit mehr als 50 ccm Hubraum sind die Führerscheinklassen A1 oder A erforderlich. Die Ausgaben für einen A1-Führerschein, der das Fahren von Krafträdern bis 125 ccm erlaubt, liegen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Hingegen kann ein Führerschein der Klasse A für größere Krafträder ohne Leistungsbegrenzung zwischen 1.500 und 4.000 Euro kosten.
Neben den anfallenden Führerscheinkosten sollten Sie die Gebühren für eine Microcar-Versicherung berücksichtigen. Es ist ratsam, verschiedene Rollerversicherungen zu vergleichen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang zu achten.
Um ein Leichtkraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ist eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Microcar bei Dritten verursacht werden. Das Versicherungskennzeichen zeigt an, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Anders als bei regulären Autos ist für Microcars keine Kfz-Steuer und keine amtliche Zulassung erforderlich. Die Kosten für das Versicherungskennzeichen sind bei Helvetia bereits in der Haftpflichtprämie enthalten.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann der Abschluss einer Teilkaskoversicherung für Ihr Leichtmobil sinnvoll sein. Diese bietet Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Diebstahl, Brand, Naturgewalten oder Wildunfälle. Die Teilkasko übernimmt in solchen Fällen die Reparaturkosten oder erstattet den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Ein Microcar kann eine praktische Alternative zu Moped oder Roller sein – egal ob für Jugendliche oder für Erwachsene ohne regulären Pkw-Führerschein. Wer ein 45-km/h-Auto fahren möchte, sollte auf die Eigenschaften des Fahrzeugs, beispielsweise den maximalen Hubraum, achten und bedenken, dass auch die Anzahl der Sitzplätze eine Rolle bei der benötigten Fahrerlaubnis spielen kann. Neben den Kosten für den Führerschein des 45-km/h-Autos sollten Sie zudem die Gebühren für die gesetzlich verpflichtende Versicherung einkalkulieren.