Die Förderung beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs wurde im Februar 2020 um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge ergänzt. So sollte der Kauf gebrauchter Elektrofahrzeuge erleichtert und ein zunehmend nachhaltigerer Verkehrssektor gefördert werden. Doch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Prämie für gebrauchte Elektrofahrzeuge Ende 2023 beendet.
Es gab E-Auto-Förderungen für Gebrauchtwagen. Diese Prämie, auch Kaufprämie, Umweltbonus oder Innovationsprämie genannt, war jedoch an einige Bedingungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geknüpft:
Besitzer eines gebrauchten E-Autos erhielten die Förderung zudem nur, wenn der Wagen von einem Händler erworben wurde. Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen entfiel die Prämie für das E-Auto.
Darüber hinaus musste auch ein gebrauchtes E-Auto eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten haben, um als förderfähig zu gelten. Geleaste Elektrofahrzeuge waren erst ab einer Leasingdauer von mindestens 12 Monaten förderfähig. Hochpreisige E-Auto-Modelle wurden hingegen nicht gefördert. Wer mit dem Gedanken spielte, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen, konnte sich beim BAFA informieren, ob das Fahrzeug möglicherweise von der Förderung ausgenommen ist. Das Bundesamt stellte regelmäßig eine aktualisierte Liste zur Verfügung, durch die sich Interessenten informieren konnten. Um die Prämie zu erhalten, durfte der E-Auto-Gebrauchtwagen max. 80 Prozent des Listenpreises kosten.
Der sog. Umweltbonus setzte sich aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen. Die Höhe von E-Auto-Förderungen für Gebrauchtwagen hing davon ab, ob Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen oder leasen wollten. Wenn Sie es leasen wollten, spielte es zudem eine Rolle, wie viele Monate der Leasingvertrag lief. Seit dem 01. Januar 2023 galten folgende Umweltprämien für gebrauchte E-Autos:
Die Förderung für gebrauchte Elektroautos gehört mittlerweile der Vergangenheit an. Während sich die Förderbeträge ab dem 1. Januar 2024 zunächst reduziert hatten, wurde die staatliche Unterstützung bereits zum 18. Dezember 2023 vollständig eingestellt. Seitdem können keine neuen Anträge für den Umweltbonus mehr gestellt werden.
Die ursprünglich geplante komplette Abschaffung der Förderung ab 2025 wurde somit vorgezogen, sodass es keine finanzielle Unterstützung mehr für den Kauf oder das Leasing gebrauchter Elektrofahrzeuge gibt. Wer sich für ein gebrauchtes E-Auto interessiert, sollte stattdessen auf regionale Förderprogramme, vergünstigte Versicherungstarife oder Sonderangebote von Herstellern und Leasingfirmen achten.
Einige Personen entschieden sich für einen Plug-In-Hybrid anstelle eines reinen E-Autos, da Plug-In-Hybride sowohl die Möglichkeit bieten, rein elektrisch zu fahren, als auch eine längere Reichweite durch den zusätzlichen Verbrennungsmotor ermöglichen, was bei längeren Strecken oder mangelnder Ladeinfrastruktur als vorteilhaft empfunden werden kann. Doch egal, ob neu, gebraucht, gekauft oder geleast: Für Plug-In-Hybride gibt es seit dem Jahr 2023 keine Förderung mehr.
Die staatliche Förderung für gebrauchte Elektroautos gehört der Vergangenheit an. Seit dem 18. Dezember 2023 konnten keine neuen Anträge mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Damit entfiel auch die Möglichkeit, Zuschüsse für den Kauf oder das Leasing eines gebrauchten E-Autos zu erhalten.
Wer die Prämie für ein gebrauchtes E-Auto beantragen wollte, musste digital einen Förderantrag ausfüllen und diesen beim BAFA einreichen. Zusätzlich benötigten Sie entweder den Listenpreis des Fahrzeugs oder eine Rechnung des Neufahrzeuges. Ebenso sollte der Antrag zur Förderung Ihres gebrauchten E-Autos die Laufleistung beinhalten, die zum Zeitpunkt der zweiten Zulassung nicht mehr als 15.000 Kilometer betrug.
Eine Bestätigung über die Laufleistung konnte bei einem amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen eingeholt werden. Sowohl die Auskunft über den Listenpreis als auch der Nachweis über die Laufleistung konnten zusammen mit dem Antrag online hochgeladen werden. Der Antrag zur Förderung von E-Auto-Gebrauchtwagen konnte bis zu einem Jahr nach der Zulassung auf den neuen Besitzer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.
Während die bundesweite Förderung nicht mehr existiert, gibt es vereinzelt regionale Programme, die weiterhin Zuschüsse für Ladeinfrastruktur oder bestimmte Fahrzeugklassen anbieten. Die Beantragung solcher Förderungen erfolgt in der Regel über kommunale Behörden, Energieversorger oder Landesförderstellen. Wer den Kauf eines gebrauchten E-Autos plant, sollte daher gezielt nach lokalen Angeboten suchen und die jeweiligen Förderbedingungen und Antragswege direkt bei den zuständigen Stellen prüfen.
Die Entscheidung zwischen einem gebrauchten oder neuen E-Auto hängt von verschiedenen Faktoren ab, die individuell berücksichtigt werden sollten. Besitzer von E-Autos erhalten keine staatliche Förderung, egal, ob sie einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen kaufen.
Neuwagen bieten in der Regel die neueste Technologie und dadurch beispielsweise eine größere Reichweite des E-Autos. Allerdings sind sie oft auch teurer im Vergleich zu gebrauchten Modellen. Gebrauchte E-Autos können eine kostengünstigere Option sein und ermöglichen den Zugang zur Elektromobilität zu einem niedrigeren Preis. Jedoch sollte man den Zustand der Batterie und die verbleibende Reichweite sorgfältig prüfen, da bei älteren Modellen Batterieverschlechterung ein Problem werden kann.
Letztendlich hängt die Wahl, ob ein gebrauchtes oder neues E-Auto angeschafft werden soll, von den persönlichen Bedürfnissen, dem Budget und der Verfügbarkeit von Modellen auf dem Markt ab.