Ein E-Auto hat seinen Preis. So fallen gerade die Kosten eines Elektroautos, wie Anschaffungs- und Wartungskosten, im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern wie dem Benziner besonders hoch aus. Dennoch teilte der ADAC bereits vor einiger Zeit mit, dass der Kauf eines Elektroautos durchaus lukrativer sein kann als der Kauf eines Verbrenners. Die Kaufpreise von Elektroautos befinden sich im Wandel. Immer mehr Hersteller bieten Modelle auf dem Markt an. Das sorgt dafür, dass die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt und die Preise für diese Fahrzeuge sinken. Während Kosten und Kraftstoff-Netz sich langsam einpendeln, entwickelt sich die Technik der E-Autos stetig weiter.
Die sogenannte Umweltprämie für das E-Auto sollte Käufer für ein Elektrofahrzeug zusätzlich begeistern. Mit dem Umweltbonus konnten Elektrofahrzeuge über einen Bundesanteil eine Förderung bekommen. Das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, legte fest, welche Elektrofahrzeuge vom Bundesanteil und damit dem Umweltbonus profitieren konnten. Diese Förderung wurde jedoch zum 18. Dezember 2023 vollständig eingestellt, sodass keine neuen Anträge mehr gestellt werden können.
Obwohl es keine bundesweite Förderung mehr gibt, können Interessenten je nach Region von lokalen Förderprogrammen, steuerlichen Vorteilen oder Sonderaktionen von Herstellern profitieren. Wer den Kauf eines Elektroautos in Erwägung zieht, sollte sich daher über aktuelle Marktangebote und mögliche regionale Zuschüsse informieren.
Inhaltsverzeichnis
Förderung für E-Autos: Welche Fahrzeuge bekamen die Prämie?
» Änderungen ab Dezember 2023
» Ehemalige Bedingungen für die E-Auto Prämie im Überblick
Wie hoch war die Umwelt-Prämie für E-Autos?
» Hybrid-Modelle und Brennstoffzellenautos
» Prämie beim Leasing von E-Autos
» Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema Förderung von E-Autos
» Wie konnte ich die Kaufprämie beantragen?
» Wer durfte einen Antrag stellen?
» Gibt es bei Elektroautos einen Steuervorteil?
In der Frage, welche E-Autos die Prämie bekommen, hatte die BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, festgelegt, dass sowohl Elektroautos als auch Plug-in-Hybride bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro für den Umweltbonus qualifiziert waren. Eine Förderung des E-Autos war in diesen Fällen möglich. Bei der Höhe der Prämie für Elektroautos kam es aber darauf an, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft wurde. Den Umweltbonus konnten sowohl gekaufte als auch geleaste Elektrofahrzeuge erhalten. Lediglich die Höhe und damit der Bundesanteil der Förderung vom Staat konnte variieren.
Hersteller von Elektroautos konnten schnell herausfinden, ob ein Verbraucher beim Kauf eines ihrer E-Autos eine Prämie erhalten konnte. Dazu konnten sie ganz einfach bei der BAFA anfragen, ob ihr Fahrzeug auf die Liste der förderfähigen Elektroauto-Modelle kam. Über die Fahrzeuglistung der BAFA erhielten auch Verbraucher eine Übersicht über die E-Auto-Kosten der über 700 Modellvarianten, welche die Innovationsprämie erhielten. Auf diese Weise konnten Verbraucher vorab checken, ob ihr Elektroauto eine Förderung bekommen kann.
Seit dem 18. Dezember 2023 gehört die staatliche Förderung für Elektroautos endgültig der Vergangenheit an. Der Umweltbonus, der über Jahre hinweg als zentrales Förderinstrument für den Kauf von E-Autos diente, wurde eingestellt. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden, und es gibt keine finanziellen Zuschüsse mehr für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs.
Bereits zum 1. Januar 2023 gab es einiges beim Umweltbonus zu beachten, denn die Förderung für das E-Auto änderten sich. Bei der Zulassung eines Elektrofahrzeugs gab es dann nur noch einen gekürzten Zuschuss, denn der Umweltbonus zur Förderung von E-Autos sank. Auch bezüglich der Art der Elektrofahrzeuge gab es eine Änderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigte keine Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mehr. Eine Förderung über den Umweltbonus war für diese Autos nicht länger möglich. Außerdem sollten von dem Umweltbonus ab September 2023 nur noch Privatpersonen profitieren können.
Bis zur Einstellung des Umweltbonus am 18. Dezember 2023 mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge zu erhalten. Wir haben für Sie die ehemaligen Bedingungen zur E-Auto Prämie zusammengestellt:
Da der bundesweite Umweltbonus nicht mehr existiert, gibt es dennoch vereinzelt regionale Förderprogramme. Die Bedingungen für diese Förderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Stadt oder Energieversorger. In vielen Fällen sind nur private Wallboxen, Ladeinfrastruktur oder spezielle Fahrzeugklassen förderfähig. Wer den Kauf eines Elektroautos oder die Installation einer privaten Ladestation plant, sollte sich gezielt über aktuelle regionale Fördermöglichkeiten informieren.
Wie hoch Ihre E-Auto Prämie und damit die Förderung ausfällt, hing unter anderem davon ab, wann und wie Sie Ihr Fahrzeug gekauft hatten. Wer sein Elektroauto bis zum 31.12.2020 bei einem privaten Kauf erworben hatte, hatte zusätzlich von der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung profitiert. Außerdem belief sich die E-Auto Kaufprämie vor Corona noch auf 3.000 Euro, im Laufe der Pandemie wurde die Fördersumme von der Bundesregierung verdoppelt. Der Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung war dadurch höher.
Ein weiterer Anreiz zum Kauf eines Elektroautos war die Möglichkeit, die E-Auto Prämie auch bei Gebrauchtwagen zu erhalten. Die Förderung für gebrauchte E-Autos bzw. Plug-in-Hybride war an besondere Bedingungen gebunden:
Ab 1. Januar 2023 änderte sich die Umweltprämie für E-Autos. Der Umweltbonus für E-Autos und damit die Förderung verringerte sich. Elektroautos erhielten eine Prämie von 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Bei Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro war eine Förderung des E-Autos von 3.000 Euro möglich. Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis wären dann leer ausgegangen – doch diese Regelung trat nicht mehr in Kraft, da die Förderung bereits im Dezember 2023 abrupt beendet wurde.
Wie hoch Ihre E-Auto Prämie und damit die Förderung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wann und wie Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Wer sein Elektroauto bis zum 31.12.2020 bei einem privaten Kauf erworben hat, hat zusätzlich von der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung profitiert. Außerdem belief sich die E-Auto Kaufprämie vor Corona noch auf 3.000 Euro, im Laufe der Pandemie wurde die Fördersumme von der Bundesregierung verdoppelt. Der Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung war dadurch höher.
Ein weiterer Anreiz zum Kauf eines Elektroautos ist die Möglichkeit, die E-Auto Prämie auch bei Gebrauchtwagen zu erhalten. Die Förderung für gebrauchte E-Autos bzw. Plug-in-Hybride ist an besondere Bedingungen gebunden:
Ab 1. Januar 2023 ändert sich die Umweltprämie für E-Autos. Der Umweltbonus für E-Autos und damit die Förderung verringert sich. Elektroautos erhalten eine Prämie von 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Bei Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro ist eine Förderung des E-Autos von 3.000 Euro möglich.
Weitere Kürzungen der Umweltprämie kommen ab dem Jahr 2024. Der Bundesanteil für Elektroautos sowie Brennstoffzellenautos, die einen Nettolistenpreis bis 45.000 Euro aufweisen, werden mit 3.000 Euro gefördert. Elektroautos mit einem höheren Nettolistenpreis gehen dann leer aus und erhalten keine Förderung mehr.
Wer Interesse an der E-Auto-Förderung hatte, brauchte das richtige Fahrzeug für den Umweltbonus. Die Automobilindustrie bietet unzählige Autos an, die im Sinne der Nachhaltigkeit entworfen worden sind. Doch woran mache ich meine Entscheidung zwischen Hybrid, Brennstoffzellenauto und E-Auto fest?
Brennstoffzellen-Autos – oder auch Wasserstoffautos – sind im Grunde auch Elektrofahrzeuge. Im Unterschied zu „normalen“ E-Autos ist in solchen Fahrzeugen eine Brennstoffzelle samt Wasserstofftank verbaut, die den Strom für den Antrieb während der Fahrt erzeugt. Eine kleine Batterie dient zusätzlich als Puffer bzw. Zwischenspeicher. Die Entscheidung zwischen einem Brennstoffzellen-Auto oder einem Elektroauto wird den deutschen Verbrauchern aber schnell abgenommen.
Plug-In-Hybride erhielten bis Ende 2022 noch die in der Tabelle gelisteten staatlichen Zuschüsse, ab 1. Januar 2023 entfiel die staatliche Förderung für diese Fahrzeugklasse vollständig.
Für die Zulassung zur E-Auto-Förderung galt seit dem 16.11.2020 die Richtlinie „Umweltbonus“, die am 21.10.2020 von der Bundesregierung festgelegt wurde. Diese Regelungen machten die Prämie für Elektroautos und die damit verbundene Prämienerhöhung auch für Leasingfahrzeuge interessant. Ursprünglich war die Innovationsprämie bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Allerdings wurde die Förderung vorzeitig beendet, sodass seit dem 18. Dezember 2023 keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Damit entfällt jegliche finanzielle Unterstützung durch den Umweltbonus, sowohl für gekaufte als auch für geleaste Elektrofahrzeuge.