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Unfallversicherung – Invaliditätsleistungen

Das Kernstück der privaten Unfallversicherung

Um für den Fall gesundheitlicher Dauerschäden und damit eventueller Einnahmeverluste gerüstet zu sein, sollten Sie Ihre Versicherungssumme vorausschauend und ausreichend bestimmen. Einer Faustformel nach sollte diese dem 6- bis 8-fachen des Brutto-Jahreseinkommens entsprechen. Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen einer linearen und einer progressiven Invaliditätsleistung:  

Was bedeutet eigentlich "Invaliditätsgrad"?
Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat, wird allgemein als "Invalidität" bezeichnet. Je nachdem wie und wo man körperlich beeinträchtigt ist, errechnet sich der sogenannte "Invaliditätsgrad". Dieser ist wiederrum die Grundlage dafür, wie hoch eine potentielle Rente ausfällt.

Die lineare Invaliditätsleistung

Die Helvetia Unfallversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung exakt den Anteil der Versicherungssumme, der dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.

Invalidität liegt dann vor, wenn ein Gesundheitsschaden durch einen Unfall zurückbleibt. Führt ein Unfall innerhalb von 15 Monaten (im Basisschutz) bzw. 24 Monaten (im Konfortschutz) nach seinem Eintritt dauerhaft zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, haben Sie entsprechend dem Grad der dadurch bedingten Invalidität einen Anspruch auf die versicherte Kapital- und Rentenleistung. Dabei bestimmt sich der Invaliditätsgrad nach der so genannten Gliedertaxe.

Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent erhalten Sie also 75.000 Euro Entschädigungsleistung. Damit können Sie vieles ausgleichen, z.B.:

  • Einkommenseinbußen auffangen
  • Eine Umschulung oder einen Berufswechsel finanzieren
  • Haus oder Wohnung behindertengerecht umbauen
  • Sonstige finanzielle Benachteiligungen decken  

Die progressive Invaliditätsleistung

Art und Umfang der Leistung variieren im Basis- oder Komfortschutz. Die Leistungshöhe ergibt sich aus dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad sowie aus der Höhe der gewählten Invaliditätsgrundsumme und der gewählten Progressionsstaffel.