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Einwilligungs- und Schweige­pflicht­entbindungs­erklärung

Seit Mai 2018 verwenden wir in unseren Anträgen eine neue Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung. Diese Erklärung beruht auf der „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungsklausel für die Datenverarbeitung“, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden ausgearbeitet hat.

Die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen können Sie hier herunterladen:

Dienstleisterlisten zu den Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen

Die neuen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen enthalten die Verpflichtung, dem Kunden eine Dienstleisterliste auszuhändigen. In dieser sind alle Dienstleister aufzuführen, die Gesundheitsdaten oder andere nach § 203 StGB geschützte personenbezogene Daten in unserem Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Dienstleister werden konkret genannt, wenn ihre Hauptaufgabe die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist. Dienstleister, bei denen die Verarbeitung der Daten nicht Hauptaufgabe ist bzw. die nur gelegentlich für uns tätig werden, werden in Dienstleistungskategorien aufgeführt.

Wichtiger Hinweis: In der Dienstleisterliste sind zwar alle Dienstleister genannt, mit denen wir zusammenarbeiten. Das bedeutet aber nicht, dass grundsätzlich alle aufgezählten Dienstleister Ihre persönlichen Daten erhalten. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Die aktuellen Listen können Sie hier herunterladen:

Sie können beide Dienstleisterlisten in gedruckter Form auch gerne über datenschutz@helvetia.de anfordern.