Die Ihnen zur Verfügung stehenden nachhaltigen Anlageoptionen werden gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) wie folgt unterschieden:
- Anlageoption nach Artikel 8 SFDR, die ökologische Merkmale bewerben
- Anlageoption nach Artikel 9 SFDR, die nachhaltige Investitionen anstreben