Unabhängig von den tatsächlich erreichten Anlageergebnissen erhalten die Kundinnen und Kunden und die Versicherten aller Helvetia Sammelstiftungen mindestens den vom Bundesrat definierten Mindestzins.
Der Bundesrat legt jährlich fest, mit welchem Zinssatz das obligatorische Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge im Minimum verzinst werden muss. Für das Jahr 2025 bleibt der Mindestzinssatz unverändert bei 1.25%.
Auf der Website Ihrer Vorsorgelösung unter Kennzahlen → Zinsen finden Sie die aktuellen Werte aller Gutschriften der Altersguthaben für das Jahr 2024 sowie die garantierte Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2025.