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  • HAM – Liegenschaften

    Liegenschaften

    Hier finden Sie eine Übersicht unserer Liegenschaften.

    Wichtiger Hinweis

    Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen und die allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser Webseite, bevor Sie weiterfahren.

    Die auf den folgenden Seiten zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 («KAG») mit Wohnsitz oder eingetragenem Firmensitz in der Schweiz («qualifizierte Anleger»).

    Die auf den folgenden Seiten erwähnten kollektiven Kapitalanlagen sind ausschliesslich für Non-«U.S. persons» zugelassen.

    Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie

    • ein qualifizierter Anleger mit Wohnsitz oder Firmensitz in der Schweiz sind,
    • nicht als US-Person gelten und
    • die allgemeinen Nutzungsbestimmungen dieser Webseite akzeptieren.

    Qualifizierte Anleger

    Als qualifizierte Anleger gelten Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3, 3bis und 3ter KAG i.V.m. Art. 6 KKV, d.h.

    a) beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Zentralbanken;

    b) beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen;

    c) öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie;

    d) Unternehmen mit professioneller Tresorerie;

    e) vermögende Privatpersonen, sofern sie schriftlich erklärt haben, dass sie als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger gelten wollen (Opting-in);

    f) Anlegerinnen und Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag mit einem beaufsichtigten Finanzintermediär (siehe oben) oder einem unabhängigen Vermögensverwalter (der die Voraussetzungen von Art. 3 Abs. 2 Bst. c KAG erfüllt) abgeschlossen haben, sofern sie nicht schriftlich erklärt haben, dass sie nicht als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger gelten wollen (Opting-out).

    Das Erfordernis der professionellen Tresorerie ist erfüllt, wenn der Anleger mindestens eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person damit betraut, seine Finanzmittel dauernd zu bewirtschaften.

    US-Person

    Als «U.S. Person» gelten Personen, welche unter eine der folgenden Definitionen fallen:

    a) Eine Person, Individuum oder Rechtsperson, welche eine U.S. Person ist nach Regulation S des Securities Act.

    b) Eine Privatperson (Individuum), welche US-Bürger ist oder «resident alien» im Sinne des US-Steuerrechts. Aktuell ist der Begriff «resident alien» wie folgt definiert im US-Steuerrecht (U.S. income tax laws): eine Person, welche (i) eine Alien Registration Card («green card») hält, ausgestellt von «U.S. Immigration and Naturalization Service», oder (ii) den «substantial presence»-Test erfüllt. Der «substantial presence»-Test ist grundsätzlich erfüllt in einem laufenden Kalenderjahr, sofern (i) die Person mindestens 31 Tage in den USA war im entsprechenden Jahr und (ii) die Summe der Anzahl Tage, an welchen die Person im laufenden Jahr in den USA war, und 1/3 der Tage im vorangegangen Jahr und 1/6 der Tage im davor liegenden Jahr im Gesamten 183 Tage überschreitet.

    c) Mit Blick auf Rechtspersonen (nicht Individuen) (i) eine Gesellschaft, Kommanditgesellschaft oder andere Rechtsperson, die in den USA organisiert oder domiziliert ist oder den Hauptsitz ihrer Geschäftstätigkeit in den USA hat, (ii) ein Trust, welcher (a) ein US-Gericht als Aufsicht über die Administration des Trusts hat und (b) eine oder mehrere US-Personen hat, die Kontrolle ausüben oder alle substantiellen Entscheide treffen und (iii) Erbmassen, welche US-Steuern unterliegen unabhängig von Lokation/Quelle.

    d) Eine Gesellschaft/Rechtsperson, gegründet für die passive Verwaltung von Vermögen wie beispielsweise Commodity Pools, Investmentgesellschaften oder ähnliche Vehikel (ausgenommen Pensionskassen für Mitarbeiter, Direktoren und Geschäftsführer, organisiert und mit Sitz ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika), bei der 10% oder mehr des wirtschaftlichen Eigentums, gemessen an den Anteilsscheinen, gehalten werden durch US-Personen oder welche grundsätzlich gegründet wurde mit dem Zweck, Investitionen zu ermöglichen durch US-Personen in einem Commodity Pool, bei welchem der Verwalter ausgenommen ist von bestimmten Auflagen des «Part 4 of the Rules of the U.S. Commodity Futures Trading Commission» durch seine Teilnahme als Nicht-US-Person.