Betriebe, Vereine, Behörden oder Verbände können durch eine Gruppenunfallversicherung Mitarbeitende und Mitglieder schützen und ihnen helfen, einen optimalen Genesungsprozess zu ermöglichen. Doch kann die Gruppenunfallversicherung versteuert werden?
Ja, die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung können weiterhin pauschal versteuert werden. Bis zum 31. Dezember 2023 galt eine Höchstgrenze von 100 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr für die pauschale Versteuerung mit 20 %. Diese Begrenzung wurde jedoch zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Arbeitgeber können die Pauschalversteuerung unabhängig von der Beitragshöhe anwenden, was zusätzliche steuerliche Vorteile mit sich bringt.
» Kurz und knapp: Was ist die Unfallversicherung?
» Wie wird die Gruppenunfallversicherung versteuert?
» Ein Beispiel zur Veranschaulichung
» Welche Vorteile haben Betriebe noch von einer Gruppenunfallversicherung?
» Für Betriebe, Vereine u.v.m.
» Attraktivität für alle Arbeitnehmer
» Individuell und flexibel
Der Ausfall von einem oder mehreren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann einen Betrieb schnell in Schwierigkeiten bringen. Für den Fall eines Versicherungsfalls, können Arbeitgeber mit einer Gruppenunfallversicherung ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichern und dabei helfen, schnell den Genesungsprozess einzuleiten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift die Gruppenunfallversicherung nicht nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen, sondern auch bei Unfällen im privaten Bereich. Dazu zählen auch die Mittagspause oder das Arbeiten im Homeoffice.
Seit einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 2009 gelten u. a. neue Regelungen für die steuerliche Behandlung von Gruppenunfallversicherungen. Generell wird bei den Policen einer Gruppenunfallversicherung zwischen Versicherungsleistung mit und ohne Direktanspruch unterschieden. Je nach Ausrichtung unterscheidet sich, wie viel Arbeitgeber steuerlich profitieren.
Bei Helvetia können Versicherungsnehmer einer Gruppenunfallversicherung diese folgendermaßen versteuern:
Arbeitgeber können die Prämien zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das heißt, die Prämien tragen dadurch zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei. Bis zum 31. Dezember 2023 unterlagen die Prämien bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Kalenderjahr und begünstigter Person einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent. Seit dem 1. Januar 2024 wurde diese Begrenzung aufgehoben, sodass Arbeitgeber die Pauschalversteuerung von 20 Prozent unabhängig von der Beitragshöhe anwenden können. Dadurch bleibt die Gruppenunfallversicherung steuerlich attraktiv und bietet Unternehmen eine flexiblere Gestaltung der Absicherung für ihre Mitarbeitenden. Zuvor durfte für die Prüfung des Höchstbetrages die Versicherungssteuer von 19 Prozent aus dem Beitrag herausgerechnet werden. Da die Begrenzung der pauschalen Versteuerung weggefallen ist, entfällt auch die Notwendigkeit dieser Berechnung. Arbeitgeber können nun unabhängig von der Beitragshöhe die steuerlichen Vorteile der Gruppenunfallversicherung nutzen.
Dabei darf für die Prüfung des Höchstbetrages die Versicherungssteuer von 19 Prozent aus dem Beitrag herausgerechnet werden.
Ein Betrieb schließt einen Versicherungsvertrag über eine Gruppenunfallversicherung für seine 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 800 Euro, also 80 Euro pro Arbeitnehmer. Dabei entfallen 50 % auf das private Risiko und 50 % auf das berufliche Risiko, das heißt je 40 Euro.
Der berufliche Anteil der Unfallversicherung teilt sich wiederum auf in:
Die 16 Euro sind 20 % der Summe pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Dies gilt als Reisekostenersatz, der steuerfrei anerkannt wird. Der private Anteil der Gruppenunfallversicherung, der steuerpflichtig ist, liegt somit bei 64 Euro. Da die Begrenzung von 100 Euro für die pauschale Versteuerung seit 2024 entfällt, kann der Arbeitgeber diesen Betrag unabhängig von der Höhe der Prämie pauschal mit 20 % versteuern.
Die Gruppenunfallversicherung gilt als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Letztere tritt nur für Schäden in Kraft, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Arbeitsweg entstehen. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt diese Deckungslücke und bietet auch für den privaten Bereich Schutz. Neben den Vorteilen bzgl. der Lohnsteuer bestehen weitere attraktive Vorzüge bei der Gruppenunfallversicherung.
Bei Helvetia ist bereits ein Versicherungsschutz ab drei versicherten Personen möglich. Die Gruppenunfallversicherung lohnt sich wie die Versicherung für KMU also auch für kleine Betriebe. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt, d.h. es gibt keine Höchstzahl an versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Betriebe, die mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern möchten, erhalten einen Gruppen-Rabatt.
Der Mehrwert, der durch das Angebot einer Gruppenunfallversicherung in einem Betrieb entsteht, ist nicht nur ein Argument für die langfristige Mitarbeiterbindung, sondern auch eine attraktive Sozialleistung bei der Mitarbeitergewinnung.
Dabei sind die Leistungen des Versicherungsschutzes als betriebliche Sozialleistung flexibel an die jeweiligen Tätigkeiten der verschiedenen versicherten Personen anpassbar.
Die Helvetia Gruppenunfallversicherung ist variabel und individuell auf den Versicherungsnehmer anpassbar. Je nach Größe des Betriebes oder Wunsch der Leistungen kann bei der Versicherung zwischen den Schutzvarianten Basis, Kompakt und Komfort gewählt werden. Die Versicherungsverträge können zudem flexibel um zusätzliche modulare Bausteine, wie den Auslands- oder Sofortschutz, erweitert werden. Auch die Absicherung einer Keyperson, also beispielsweise eines Mitgliedes der Geschäftsführung oder eines leitenden Angestellten, ist möglich.
Neben diversen Vorteilen einer beruflichen Gruppenunfallversicherung für Betriebe, können Arbeitgeber auch von einer Ersparnis bei den Steuern profitieren. Dabei sind die Prämien der betrieblichen Unfallversicherung als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgestimmte Leistungen sind durch verschiedene Schutzvarianten möglich und durch zusätzliche modulare Bausteine ergänzbar. So steht einer bedarfsgerechten Absicherung von Ihrem Betrieb, Verein, Verband oder Ihrer Behörde nichts mehr im Wege.
Ralf Scheiffele, 04. Mai 2025
Hallo Helvetia-Versicherungen, wird bei einer Gruppen-Unfallversicherung eine Gutachterlich errechnete Invaliditätsleistung vollständig an die Bezugsberechtigte Person weitergeleitet oder ist diese Leistung Steuerpflichtig? Gruß RS
Jürgen Koch, 17. Februar 2025
Die Grenze von EUR 100,-- für die Pauschalversteuerung wurde bereits zum 01.01.2024 aufgehoben.
Helvetia Versicherungen, 17. Februar 2025
Guten Tag Herr Koch, danke für den Hinweis. Wir werden den Artikel prüfen und ggf. aktualisieren. Freundliche Grüße, Ihre Helvetia