Wenn der Hund im Park oder Wald am Spielen und Toben ist, erwartet man nicht direkt, dass ihm ein größeres Missgeschick unterläuft, bei dem Dritte verletzt oder das Eigentum von Dritten beschädigt wird. Doch das ist schneller passiert als gedacht. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern verpflichtend. Doch in welchen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Hundehaftpflicht und besteht diese für alle Hunde? Wir verraten Ihnen, in welchen Bundesländern eine Hundehaftpflicht Pflicht ist und welche Hunderassen von den jeweiligen Regelungen betroffen sind.
Verursacht ein Hund Schäden bei Familienangehörigen, Freunden oder anderen Dritten, ist der Hundehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Halter von Hunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens, wie etwa bei Personenschäden sowie Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.
Zudem schützt eine Hundehaftpflichtversicherung Hundehalter vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Behaupten Dritte, dass ein haftpflichtversicherter Hund einen vermeintlichen Schaden verursacht hat, prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dies bietet Hundehaltern eine weitere Schutzebene, die sie vor finanziellen und rechtlichen Folgen bewahrt.
Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet sich in der Regel für alle Hundehalter an – ungeachtet einer gesetzlichen Pflicht. Das liegt daran, dass Hundehalter für den Schaden verantwortlich sind, die ihr Hund bei Dritten verursacht. In Deutschland ist es Sache der Bundesländer, die Regelungen zur Hundehaftpflicht zu bestimmen.
Da es in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht für Hunde gibt, müssen sich Hundehalter über die Bestimmungen an ihrem Wohnort informieren. In einigen Bundesländern besteht eine allgemeine Hundehaftpflicht-Pflicht, in anderen nur für bestimmte Rassen. In einem Bundesland (Mecklenburg-Vorpommern) können Hundehalter frei entscheiden, ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchten.
Keine Pflicht zur Hundehaftpflicht |
Allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflicht |
Beschränkte Pflicht zur Hundehaftpflicht |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Berlin |
Baden-Württemberg |
Hamburg |
Bayern |
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Niedersachsen | Brandenburg |
|
Sachsen-Anhalt |
Bremen |
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Schleswig-Holstein |
Hessen |
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Thüringen |
Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen |
Die Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern oder für bestimmte Rassen eine Pflichtversicherung. Beschädigt der Hund beispielsweise in einer Mietwohnung das Eigentum des Vermieters, ist der Hundehalter verantwortlich für die Kosten einer Reparatur oder eines Ersatzes. Das gilt auch für den Fall, dass ein Tier einen Passanten versehentlich zu Sturz bringt. In solchen Situationen entstehen oftmals Schadensersatzansprüche und Kosten für die medizinische Versorgung. Ohne eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund riskieren Sie, diese Kosten selbst tragen zu müssen.
In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht. In weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen) ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben.
In einigen Bundesländern besteht für Hunde zudem eine Leinenpflicht bzw. Maulkorbpflicht. Häufig müssen Hunde während der Brut und Setzzeit angeleint werden. Weitere Informationen zum Thema Leinenpflicht für Hunde erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen besteht nur für bestimmte Hunde eine Pflicht zur Haftpflicht. Häufig handelt es dabei um Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden, sogenannte Listenhunde.
Ob eine Rasse als gefährlich gilt, variiert von Bundesland zu Bundesland. Jedes Bundesland hat seine eigene Liste mit als gefährlich eingestuften Hunderassen und Mischlingen, für die eine Hundehaftpflicht-Pflicht besteht. Eine Einstufung kann jedoch auch auf dem jeweiligen Verhalten eines Hundes basieren statt nur auf der Rasse. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Hund wiederholt Menschen und Wildtiere angreift.
Bundesland |
Versicherungspflicht für |
Hunderassen |
Besonderheit |
---|---|---|---|
Brandenburg |
Listenhunde |
American Pitbull, Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu | Sachkundenachweis |
Bremen | Listenhunde | American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier |
- |
Hessen | Listenhunde |
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler |
Sachkundenachweis |
Nordrhein-Westfalen
|
Listenhunde & Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg |
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier |
Sachkundenachweis |
Rheinland-Pfalz | Listenhunde |
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier |
Sachkundenachweis |
Saarland | Listenhunde |
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier |
Sachkundenachweis |
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hunde gibt. In den restlichen Bundesländern besteht entweder eine allgemeine Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung oder eine beschränkte Pflicht, die bei bestimmten Hunderassen greift.
Auch wenn für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern keine Versicherungspflicht besteht, kann es für Hundebesitzer dennoch sinnvoll sein, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Sie schützt Hundebesitzer vor den finanziellen Kosten eines Schadens, den der Hund verursacht hat. Läuft der Hund beispielsweise plötzlich auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, sind Hundehalter für die Reparatur des Fahrzeugs und mögliche medizinische Kosten für den Fahrzeugführer bzw. verletzte Personen verantwortlich. Die Hundehaftpflichtversicherung greift auch ein, wenn der Hund einen anderen Vierbeiner verletzen sollte und übernimmt dann mögliche Tierarztkosten für den Hund.
Die Hundehaftpflichtversicherung dient zum finanziellen Schutz eines Hundebesitzers. Diese ist sinnvoll, da Halter von Hunden für alle Schäden haftbar gemacht werden können, die ihr Tier verursacht. Das gilt für Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Wer als Hundebesitzer sich und seinen Vierbeiner für den Fall der Fälle absichern möchte, hat mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung von Helvetia die richtige Wahl getroffen.
Die Vorteile unserer Versicherung sind:
Die Hundehaftpflichtversicherung von Helvetia bietet einen individuell anpassbaren Versicherungsschutz, der eine wertvolle Ergänzung für jeden Hundehalter ist, auch wenn keine Versicherungspflicht besteht. Zudem sind auch Welpen bis zum 12. Lebensmonat mitversichert. Beißt ein Welpe beispielsweise jemanden und verletzt ihn, schützt unsere Hundehaftpflichtversicherung Hundehalter vor möglichen Ansprüchen und Kosten.