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Pflicht zur Hundehaftpflicht: Regelungen der Bundesländer

Wie gewohnt geht man mit seinem Vierbeiner im Park spazieren, doch plötzlich rennt der Hund auf ein Fahrrad zu, das gerade vorbeifährt. Der Radfahrer stürzt und verletzt sich. Zudem ist das Fahrrad beschädigt. Ohne eine Haftpflichtversicherung für den Hund könnten die Kosten für die medizinische Behandlung des Radfahrers und die Beschaffung eines Ersatzfahrrads schnell in die Höhe gehen. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sichern sich Hundehalter finanziell vor Schäden ab, die ihr Hund bei Dritten verursacht. Aus diesem Grund verpflichten einige Bundesländer Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. In diesem Ratgeber klären wir auf, in welchen Bundesländern eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht und welche Ausnahmen gemacht werden können.
Eine Grafik symbolisiert die Regelungen zur Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland.

Wenn der Hund im Park oder Wald am Spielen und Toben ist, erwartet man nicht direkt, dass ihm ein größeres Missgeschick unterläuft, bei dem Dritte verletzt oder das Eigentum von Dritten beschädigt wird. Doch das ist schneller passiert als gedacht. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern verpflichtend. Doch in welchen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Hundehaftpflicht und besteht diese für alle Hunde? Wir verraten Ihnen, in welchen Bundesländern eine Hundehaftpflicht Pflicht ist und welche Hunderassen von den jeweiligen Regelungen betroffen sind.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Bundesländern Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen müssen und welche Rassen von den Regelungen betroffen sind. Auf unserer Produktseite finden Sie zudem wichtige Informationen zu den einzelnen Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung.

Was denken Sie?

Die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung besteht nur in bestimmten Bundesländern?

Ist eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Verursacht ein Hund Schäden bei Familienangehörigen, Freunden oder anderen Dritten, ist der Hundehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Halter von Hunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens, wie etwa bei Personenschäden sowie Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.

Zudem schützt eine Hundehaftpflichtversicherung Hundehalter vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Behaupten Dritte, dass ein haftpflichtversicherter Hund einen vermeintlichen Schaden verursacht hat, prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dies bietet Hundehaltern eine weitere Schutzebene, die sie vor finanziellen und rechtlichen Folgen bewahrt.

Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht für Hunde
Eine Grafik symbolisiert die Frage, ob eine Hundehaftpflicht Pflicht ist.

Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet sich in der Regel für alle Hundehalter an – ungeachtet einer gesetzlichen Pflicht. Das liegt daran, dass Hundehalter für den Schaden verantwortlich sind, die ihr Hund bei Dritten verursacht. In Deutschland ist es Sache der Bundesländer, die Regelungen zur Hundehaftpflicht zu bestimmen.

Da es in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht für Hunde gibt, müssen sich Hundehalter über die Bestimmungen an ihrem Wohnort informieren. In einigen Bundesländern besteht eine allgemeine Hundehaftpflicht-Pflicht, in anderen nur für bestimmte Rassen. In einem Bundesland (Mecklenburg-Vorpommern) können Hundehalter frei entscheiden, ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchten.

Keine Pflicht zur
Hundehaftpflicht
Allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflicht
Beschränkte Pflicht zur Hundehaftpflicht
Mecklenburg-Vorpommern
Berlin
Baden-Württemberg
  Hamburg
Bayern
  Niedersachsen Brandenburg
  Sachsen-Anhalt
Bremen
  Schleswig-Holstein
Hessen
  Thüringen
Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz
    Saarland
    Sachsen

Die Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern oder für bestimmte Rassen eine Pflichtversicherung. Beschädigt der Hund beispielsweise in einer Mietwohnung das Eigentum des Vermieters, ist der Hundehalter verantwortlich für die Kosten einer Reparatur oder eines Ersatzes. Das gilt auch für den Fall, dass ein Tier einen Passanten versehentlich zu Sturz bringt. In solchen Situationen entstehen oftmals Schadensersatzansprüche und Kosten für die medizinische Versorgung. Ohne eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund riskieren Sie, diese Kosten selbst tragen zu müssen.

Wo ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht. In weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen) ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben.

In einigen Bundesländern besteht für Hunde zudem eine Leinenpflicht bzw. Maulkorbpflicht. Häufig müssen Hunde während der Brut und Setzzeit angeleint werden. Weitere Informationen zum Thema Leinenpflicht für Hunde erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Bundesländer mit beschränkter Hundehaftpflicht-Pflicht

Für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen besteht nur für bestimmte Hunde eine Pflicht zur Haftpflicht. Häufig handelt es dabei um Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden, sogenannte Listenhunde.

Ob eine Rasse als gefährlich gilt, variiert von Bundesland zu Bundesland. Jedes Bundesland hat seine eigene Liste mit als gefährlich eingestuften Hunderassen und Mischlingen, für die eine Hundehaftpflicht-Pflicht besteht. Eine Einstufung kann jedoch auch auf dem jeweiligen Verhalten eines Hundes basieren statt nur auf der Rasse. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Hund wiederholt Menschen und Wildtiere angreift.

Bundesland
Versicherungspflicht für
Hunderassen
Besonderheit
Brandenburg
Listenhunde
American Pitbull, Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu Sachkundenachweis
Bremen Listenhunde American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier
-  
Hessen Listenhunde
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler
Sachkundenachweis

Nordrhein-Westfalen

 

Listenhunde & Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
Sachkundenachweis
Rheinland-Pfalz Listenhunde
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier
Sachkundenachweis
Saarland Listenhunde
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier
Sachkundenachweis
Bundesländer ohne Haftpflicht Pflicht für Hunde
Eine Grafik symbolisiert, dass nicht überall eine Versicherungspflicht für Hunde besteht.

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hunde gibt. In den restlichen Bundesländern besteht entweder eine allgemeine Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung oder eine beschränkte Pflicht, die bei bestimmten Hunderassen greift.

Auch wenn für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern keine Versicherungspflicht besteht, kann es für Hundebesitzer dennoch sinnvoll sein, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Sie schützt Hundebesitzer vor den finanziellen Kosten eines Schadens, den der Hund verursacht hat. Läuft der Hund beispielsweise plötzlich auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, sind Hundehalter für die Reparatur des Fahrzeugs und mögliche medizinische Kosten für den Fahrzeugführer bzw. verletzte Personen verantwortlich. Die Hundehaftpflichtversicherung greift auch ein, wenn der Hund einen anderen Vierbeiner verletzen sollte und übernimmt dann mögliche Tierarztkosten für den Hund.

Ein Hund sitzt und schaut in die Kamera
Versicherungs­schutz der Hunde­halter­haftpflicht
Die Hundehaftpflicht von Helvetia schützt Hundebesitzer vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund bei Dritten verursacht. Als Teil der Hundehaftpflicht sind auch Mietsachschäden von bis zu 5 Mio. Euro abgesichert.
Versicherungs­schutz der Hunde­haftpflicht
Ein Hundehalter hat eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, obwohl für ihn keine Pflicht besteht.

Die Hundehaftpflichtversicherung dient zum finanziellen Schutz eines Hundebesitzers. Diese ist sinnvoll, da Halter von Hunden für alle Schäden haftbar gemacht werden können, die ihr Tier verursacht. Das gilt für Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Wer als Hundebesitzer sich und seinen Vierbeiner für den Fall der Fälle absichern möchte, hat mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung von Helvetia die richtige Wahl getroffen.

Die Vorteile unserer Versicherung sind:

  • Versicherungssumme in Höhe von 20 Mio. Euro
  • Passiver Rechtschutz gegen unberechtigte Ansprüche
  • Mitversicherte Welpen bis zum 12. Lebensmonat
  • Versicherte Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Versicherte Flur- und Mietsachschäden
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Die Hundehaftpflichtversicherung von Helvetia bietet einen individuell anpassbaren Versicherungsschutz, der eine wertvolle Ergänzung für jeden Hundehalter ist, auch wenn keine Versicherungspflicht besteht. Zudem sind auch Welpen bis zum 12. Lebensmonat mitversichert. Beißt ein Welpe beispielsweise jemanden und verletzt ihn, schützt unsere Hundehaftpflichtversicherung Hundehalter vor möglichen Ansprüchen und Kosten.

Auch ohne Pflicht zur Hundehaftpflicht: Schutz für alle Hunde

Mit dem umfassenden Schutz der Hundehaftpflicht von Helvetia schützen wir Sie und Ihren Hund vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Aber auch junge Hunde sind mitversichert, da selbst kleine Welpen einen großen Schaden anrichten können.