In diesem Ratgeber führen wir Sie durch den Hundesteuer-Dschungel und erklären Ihnen, wie Sie bei der Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung vorgehen müssen, wann die Steuer für den Hund gezahlt werden muss und mehr.
Inhaltsverzeichnis
Wer legt die Hundesteuer fest?
» Hundesteuer anmelden
» Hundesteuer abmelden
» Nachweis über die Zahlung der Hundesteuer
Wofür wird die Hundesteuer verwendet?
» Hundesteuer Kosten
» Was kostet mein Hund an Steuern?
» Ausnahmen: Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde?
» Gibt es eine Steuerermäßigung für Hunde?
» Steuererklärung: Kann man die Hundesteuer absetzen?
Hundesteuer und Versicherung: Hundeversicherungen für Ihren Vierbeiner
» Hundehaftpflicht
» Hundekrankenversicherungen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die Hundehalter an die Kommune entrichten müssen, in der sie wohnhaft sind. Die Steuer für die Haltung des Hundes wird einmal pro Jahr fällig und als direkte Steuer gezahlt, da der Hundehalter sowohl Steuerpflichtiger als auch Steuerträger ist. Mit der örtlichen Hundesteuer werden in erster Linie ordnungspolitische Ziele verfolgt, sie soll beispielsweise dazu beitragen, die Zahl der Hunde in den Städten und Gemeinden in Deutschland zu begrenzen.
Die Veranschlagung der Hundesteuer fällt in Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder. Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.
Es besteht keine bundeseinheitliche Pflicht für eine Hundesteuer und auch innerhalb der Länder kann jede Gemeinde in einer sog. Hundesteuersatzung festlegen, ob eine Steuer für Hunde erhoben wird und wie hoch diese ausfällt. (Zukünftige) Hundehalter können sich daher bei der zuständigen Verwaltung der Gemeinde informieren, ob sie verpflichtet sind, für ihren Hund eine Steuer zu zahlen. Wer der Steuerpflicht nicht nachkommten, begehten Sie eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Falls Ihre Gemeinde eine Hundesteuer erhebt, müssen Sie Ihren Hund zunächst steuerlich anmelden und später auch wieder abmelden. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie dabei vorgehen und was Sie beachten sollten.
Haben Sie sich einen Welpen angeschafft, müssen Sie ihn spätestens mit Vollendung des 3. Lebensmonats anmelden. Ältere Hunde müssen Sie meist nach zwei bis vier Wochen nach Erwerb steuerlich anmelden. Die Hundesteueranmeldung wird über die Verwaltung der Gemeinde, also in der Regel über das Rathaus, abgewickelt. Viele Städte und Gemeinden bieten mittlerweile einen Onlineservice an, über den Halter ihren Hund anmelden können. Ob Sie die Hundesteuer online anmelden können, erfahren Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und müssen Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Hund und eventuell dem Vorbesitzer machen. Zu den Angaben zum Hund zählen unter anderem:
Bei einem Umzug muss der Hund dann im Rahmen der Ummeldung entsprechend bei der Verwaltung Ihres alten Wohnorts abgemeldet werden.
Die Hundesteuerabmeldung muss bei einer Ummeldung nach einem Umzug erfolgen.
Wenn Sie ihn nicht mehr selbst halten können und abgeben müssen, müssen Sie Angaben zum Übernehmer des Tiers machen und Ihren Hund abmelden.
Die Abmeldung von der Hundesteuer ist auch erforderlich, wenn Ihr Hund langfristig entlaufen ist oder verstirbt. Wurde das Tier eingeschläfert, müssen Sie den Unterlagen zur Hundesteuerabmeldung in der Regel einen entsprechenden Nachweis beifügen. Die Abmeldung erfolgt, genau wie die Hundesteueranmeldung, bei der zuständigen Kommune.
Nachdem Sie Ihren Hund angemeldet und die Hundesteuer als Gemeindesteuer für das aktuelle Jahr gezahlt haben, erhalten Sie als Halter eine Hundesteuermarke, die als Nachweis für die Zahlung der Steuer gilt. Ihr Hund muss die Hundemarke in der Öffentlichkeit tragen; am besten befestigen Sie die Steuermarke daher am Halsband. Alternativ können Sie die Hundemarke beispielsweise auch im Geldbeutel oder am Schlüsselband mit sich tragen.
Wichtig ist nur, dass Sie die Hundesteuermarke vorzeigen können, sollten Sie vom Ordnungsamt kontrolliert werden. Wenn Sie die Hundesteuer abmelden, müssen Sie die Hundesteuermarke wieder abgeben, beziehungsweise die Hundemarke zurücksenden.
Der Steuer für den Hund steht als Aufwandsteuer keine Leistung gegenüber, sie wird von den Gemeinden oder Städten für kommunale Aufgaben mitverwendet und ist nicht für Aufgaben bestimmt, die mit den Hunden in Verbindung stehen, für die Steuern gezahlt werden.
Anders als von vielen angenommen, ist diese Aufwandsteuer also nicht zweckgebunden und wird daher auch nicht für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner oder das Aufstellen von Tütenspendern in öffentlichen Parks verwendet.
Jeder Kommune in Deutschland steht es je nach geltendem Hundesteuergesetz frei, ob eine Hundesteuer erhoben wird und wie hoch diese ausfällt. Zurzeit gibt es jedoch nur wenige und meistens kleine Gemeinden, die von der Erhebung einer Hundesteuer absehen. Da es bei der Hundesteuer weder einen Mindestsatz noch einen Höchstsatz gibt, an denen sich die einzelnen Gemeinden und Städte orientieren müssen, kann die Höhe der Steuer stark schwanken. In Städten fällt die Hundesteuer jedoch meist höher aus als auf dem Land.
Darüber hinaus steigt der Preis für die Hundesteuer in den meisten Teilen Deutschlands mit der Anzahl der gehaltenen Hunde. Die Hundesteuer für den 2. Hund ist oft teurer als für das 1. Tier und steigt für jeden weiteren Hund meist nochmals proportional an.
Die folgende Tabelle (Stand Juli 2022) beinhaltet Richtwerte der Hundesteuer pro Jahr in den jeweiligen Bundesländern. Den genauen Steuerbetrag für Ihren Hund bzw. Ihre Hunde können Sie bei der zuständigen Verwaltung Ihrer Kommune erfragen.
Tabelle zur Hundesteuer: Dies sind die durchschnittlichen Steuersätze der Bundesländer im Überblick.¹
Bundesland | Erster Hund | Zweiter Hund | Weiterer Hund |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 108 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
Bayern | 100 Euro | 100 Euro | 100 Euro |
Berlin | 120 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
Brandenburg | 108 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
Bremen | 150 Euro | 150 Euro | 150 Euro |
Hamburg | 90 Euro | 90 Euro | 90 Euro |
Hessen | 96 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 108 Euro | 200 Euro | 350 Euro |
Niedersachsen | 132 Euro | 240 Euro | 240 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 96 Euro | 150 Euro | 180 Euro |
Rheinland-Pfalz | 186 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
Saarland | 120 Euro | 168 Euro | 168 Euro |
Sachsen | 108 Euro | 144 Euro | 144 Euro |
Sachsen-Anhalt | 96 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
Schleswig-Holstein | 126 Euro | 177 Euro | 213 Euro |
Thüringen | 108 Euro | 132 Euro | 156 Euro |
Allen Gemeinden und Städten in Deutschland steht es frei, für Hunde, die auf einer Rassenliste stehen, eine höhere Steuer zu verlangen. Diese darf jedoch nicht so hoch sein, dass die Kosten für die Hundesteuer die Haltung eines solchen Hundes unmöglich machen. Die Hundesteuer für Listenhunde kann – je nach Bundesland und Gemeinde – zwischen 500 und 1.000 Euro betragen.
Zu den Listenhunden zählen Kampfhunde und Hunde, die als potentiell gefährlich eingestuft werden und statistisch gesehen verhaltensauffälliger und angriffslustiger sind als andere Hunderassen. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier fallen zum Beispiel unter Listenhunde. In manchen Bundesländern sind Halter von Listenhunden darüber hinaus verpflichtet, eine Sachkundeprüfung abzulegen. Ohne bestandene Prüfung ist das Halten eines Hundes einer solchen Rasse untersagt.
Auch wenn Ihre Kommune eine Hundesteuer erhebt, gibt es einige Ausnahmefälle, in denen bestimmte Hunde von der Steuer befreit sind oder statt einer vollständigen Steuerbefreiung zumindest eine Steuerermäßigung erfahren. Hunde, die regelmäßig für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden, werden als Arbeitshunde bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Blindenführhunde, Therapiehunde, Hütehunde, Rettungshunde, Diensthunde wie Polizeihunde und Drogenspürhunde sowie Jagdhunde. Ein aussagekräftiger Nachweis der Qualifikation der Hunde für den Einsatz als Arbeitshund muss vorgelegt werden.
Auch für Hunde, die zur Zucht und zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, kann diese Ausnahmeregelung zutreffen. Manche Gemeinden sehen auch von der Erhebung einer Hundesteuer ab, wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufgenommen haben.
Mit der Hundesteuer wird das Halten von Hunden besteuert, was laut Gesetz als Privatvergnügen einzustufen ist. Demnach gilt die Hundesteuer als private Ausgabe und zählt zu den Lebenshaltungskosten, die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Eine Ausnahme stellen auch hier die Arbeitstiere dar. Ein Blinder beispielsweise, der auf seinen Blindenführhund angewiesen ist, oder jemand, der den Alltag gemeinsam mit einem Therapiehund beschreitet, kann die Kosten, die im Zusammenhang mit der Haltung des Tiers entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Tierarztkosten und Kosten für Hundefutter.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann dagegen von der Steuer abgesetzt werden.
Sowohl eine Hundehaftpflichtversicherung als auch eine Krankenversicherung für Hunde kann die Halter von Vierbeinern im Ernstfall vor hohen finanziellen Belastungen schützen. Für die Hundehaftpflichtversicherung besteht in einigen Bundesländern Deutschlands eine Pflicht, der Abschluss einer Krankenversicherung für Hunde liegt immer im Ermessen des Besitzers.
Eine Haftpflicht für Hunde ist in einigen Bundesländern in Deutschland Pflicht, in anderen ist sie nur für bestimmte Hunde, wie Listenhunde, verpflichtend und in manchen Ländern wird die Versicherung nur empfohlen. Sie sollten sich in jedem Fall über die Vorschriften in Ihrem Bundesland erkundigen.
Die Hundehaftpflicht sichert Sie als Halter gegen Schäden ab, die Ihr Hund verursacht. Dazu zählen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Verletzt Ihr Hund beim Gassigehen einen anderen Hund oder verursacht einen Verkehrsunfall, müssen Sie die Kosten für die Schäden ohne entsprechenden Versicherungsschutz selbst tragen. Mehr über die Leistungen der Hundehaftpflicht für den Hund und die Rechtslage in Ihrem Bundesland erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Helvetia bietet verschiedene Versicherungspakete für Hunde an, aus denen Sie den passenden Schutz für Ihren treuen Vierbeiner auswählen können. Sie haben dabei die Wahl zwischen folgenden Schutzvarianten: dem Basis-, Kompakt- und Komfortschutz.
Je nach Leistungsfall können Sie mit einer Versicherung von Helvetia mit einer Kostenerstattung der Tierarztkosten von bis zu 100 % rechnen. Jede der Hundeversicherungen bringt individuelle Vorteile mit sich, sodass Sie bei uns garantiert den passenden Versicherungsschutz für Ihren Hund finden. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Hundeversicherung näher über die einzelnen Leistungen oder berechnen Sie gleich unverbindlich Ihre Prämie.
Für Welpen herrscht spätestens nach Vollendung des 3. Monats eine Hundesteuer-Pflicht, schaffen Sie sich einen älteren Hund an, müssen Sie ihn in der Regel nach zwei bis vier Wochen bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Stadt für die Hundesteuer anmelden.
Da die Kosten für die Hundesteuer in jeder Kommune unterschiedlich hoch ausfallen können, müssen Sie die jeweilige Hundesteuersatzung dort erfragen. Die Hundesteuer kann für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Listenhunde höher ausfallen.
Die wichtigsten Fakten zur Hundesteuer nochmals auf einen Blick: