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Hausratschaden: Was zahlt die Versicherung?

Sie kommen soeben aus dem Urlaub zurück und merken sofort bei Betreten Ihres Hauses: Es wurde eingebrochen. Schon auf den ersten Blick sehen Sie, dass Ihr Laptop und Ihr nagelneuer Fernseher gestohlen wurden. Zurück bleiben eine beschädigte Hintertür, die der Einbrecher mit Gewalt aufgebrochen hat, sowie ein finanzieller Schaden in vierstelliger Höhe. Die Erholung vom Urlaub ist verflogen.
Unter einer schützenden Hand sind ein Haus, ein Münzstapel und ein Fragezeichen abgebildet, um die Frage zu visualisieren: Was zahlt die Hausratversicherung?

Nicht jedoch mit einer starken Hausratversicherung. Diese greift exakt für Hausrat Schaden Beispiele wie diese und gewährt in solchen Fällen Schadensersatz für gestohlene Haushaltsgegenstände zum Neuwert. Dass eine Hausratversicherung sinnvoll und absolut empfehlenswert ist, wird vielen Verbrauchern jedoch leider erst bewusst, wenn es bereits zu spät ist. Nicht nur Schäden durch Einbrüche, Diebstahl und Vandalismus sind schließlich in der Hausratversicherung versichert – auch ein Hausratschaden, der z.B. durch Leitungswasser, Brand, Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wird, fällt unter den Versicherungsschutz.

Was zahlt die Hausratversicherung? Eine Antwort auf diese Frage erhalten Sie im Ratgeber. Sie erfahren, in welchen Schadensfällen die Hausratversicherung zum Schutz des Verbrauchers greift und welche Schäden nicht im Leistungsumfang enthalten sind.
 

Im Ratgeber erklären wir anhand von Beispielen, für welche Hausrat Schäden die Versicherung aufkommt. Mehr zu den Leistungen der Hausratversicherung erfahren Sie auf unserer Produktseite.

Was denken Sie?

Die Hausratversicherung kommt nicht nur für Wertgegenstände, sondern auch für Verbrauchsgegenstände auf.

Überblick zum Leistungsumfang – was die Hausratversicherung zahlt

Was übernimmt alles die Hausratversicherung? Diese Frage hängt zunächst von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Bei Ihrem Versicherer Helvetia haben Sie zunächst z.B. die Wahl zwischen drei Tarifoptionen: Smartschutz, Topschutz und Premiumschutz.

Im zuverlässigen Smartschutz-Tarif erhalten Versicherungsnehmer im Schadenfall eine Neuwertentschädigung für durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch bzw. Diebstahl sowie Vandalismus verursachte Schäden. Der Premiumschutz-Tarif bietet Ihnen noch mehr Leistungen. Über diese Deckungserweiterung versichert ist dann zum Beispiel auch Diebstahl aus Fahrzeugen, Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Aber was zahlt die Hausratversicherung nicht und was zählt eigentlich überhaupt alles zum Hausrat? Unabhängig vom gewählten Versicherungstarif gibt es so zum Beispiel Schadensfälle, die generell nie unter den Versicherungsschutz fallen.  

Was zählt alles zum versicherten Hausrat?

Um ein Haus herum sind in Icon-Form die versicherten Hausratgegenstände angeordnet

Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Um einen Hausratschaden bei der Versicherung geltend zu machen, müssen die beschädigten Sachen zunächst jedoch überhaupt als Hausrat eingestuft werden.

Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, sind im Anschluss Dinge aufgelistet, die von einer Hausratversicherung abgesichert sind. Hierzu zählen:

  • Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen)
  • Gebrauchsgegenstände (z.B. Spülmaschine, Geschirr)
  • Verbrauchsgegenstände (z.B. Heizmittel)
  • Sonstige Gegenstände (z.B. Sport Equipment, Modell- und Spielfahrzeuge)
  • Wertsachen (z.B. Schmuck, Wertpapiere, Antiquitäten)
  • Haustiere (z.B. Goldfische, Vögel)
  • Küchenzeile & Schränke in Mietwohnungen und von Ihnen eingebracht

Gegenstände, welche sich in Räumlichkeiten befinden, die überwiegend beruflich genutzt werden, fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Das Gleiche gilt für berufliche Waren, die im Haushalt gelagert werden. Auch Einbauküchen und Einbauschränke werden nicht als Hausrat bewertet, wenn diese der Eigentümer eingebracht hat. Sie zählen zum Gebäude und fallen demnach unter den Schutz der Gebäudeversicherung – ein Thema, das insbesondere auch für Wohnungseigentümer interessant ist. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Hausratversicherung Mietwohnung.

Immer wieder werden Verbraucher bei der Frage „Was zahlt die Hausrat alles?“ von den Leistungen des Versicherers für vielfältige Hausratschaden Beispiele überrascht. Selbst beruflich genutzte Arbeitsgegenstände zählen z.B. zum Hausrat, sofern diese nicht ausschließlich für den Beruf im Einsatz sind. Es ist beruhigend zu wissen, bei einem Einbruchdiebstahl auf eine starke Haushaltsversicherung vertrauen zu können. Noch beruhigender ist jedoch, wenn solche Schadenfälle von vornherein verhindert werden können. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Einbruchschutz.

Hausrat- und Haftpflicht­versicherung
Ihr Schaden geht über die Hausratversicherung hinaus? Informieren Sie sich jetzt in unserem Ratgeber darüber, was die Haftpflichtversicherung übernimmt!

In welchen Schadensfällen greift die Hausratversicherung?

Nebeneinander sind drei häufige Hausratschäden durch Feuer, Diebstahl und einen Wirbelsturm abgebildet.

Sie wissen nun, welche Gegenstände unter den Schutz der Hausratversicherung fallen. Möglicherweise stellt sich Ihnen jedoch immer noch die Frage, für welche konkreten Schadenfälle Ihr Hausrat versichert ist. Und was zahlt die Hausratversicherung beispielsweise im Fall fahrlässig verursachter Schäden?
Prinzipiell versichert sind im Rahmen einer Hausratversicherung folgende Schadensfälle:

  • durch Feuer entstandene Schäden: z.B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall/Absturz eines Luftfahrzeuges sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten
  • durch Leitungswasser entstandene Schäden: z.B. Rohrbruch, defekte Wasch- & Geschirrspülmaschinen
  • durch Sturm und Hagel entstandene Schäden
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl: z.B. Verluste, Beschädigungen an versicherten Räumen, Kosten für nötige Schlossänderungen
  • Schäden durch Raub: geraubte Gegenstände (auch: auf Reisen geraubte Gegenstände)
  • durch Vandalismus entstandene Schäden: z.B. durch Einbrecher vorsätzlich zerstörte Gegenstände in Ihrer Wohnung

Nehmen wir zur Verdeutlichung der Leistung einer Hausratversicherung das folgende Beispiel:

Ein Rohrbruch im Bad setzt Ihre Wohnung unter Wasser. Sowohl das Parkett im Flur, das Sie in der Mietwohnung auf eigenen Kosten verlegt haben, als auch der nagelneue Teppich und einige Möbel im Wohnzimmer werden beschädigt. Der Wasserschaden beläuft sich auf fast 2.000 Euro. In diesem Fall greift Ihre Helvetia Hausratversicherung und garantiert Ihnen einen vollständigen Schadensersatz zum Neuwert!

Was übernimmt die Hausratversicherung nicht?

Ihre Hausratversicherung schützt Sie also in einer Vielzahl von Schadensfällen. Einige Schäden sind jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierzu zählen:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen

Was zahlt die Hausratversicherung lediglich unter Umständen?

Für welchen Hausratschaden Ihre Helvetia Hausratversicherung nicht oder eben doch aufkommt, ist zudem davon abhängig, welchen Versicherungstarif Sie gewählt haben: Smart- oder Premiumschutz.

Mit dem Smartschutz greift die Hausratversicherung im Schadensfall nicht, wenn dieser nicht durch Einbruchdiebstahl, sondern durch Trickdiebstahl hervorgerufen wurde. Weiterhin zahlt die Hausratversicherung für eigene Schäden, also z.B. im Fall fahrlässig verursachter Schäden an Ihrem Hausrat, lediglich im Premiumschutz. Auch Leistungen, wie z.B. die Übernahme von Hotelkosten sowie eine Außenversicherung sind in der Tarifvariante Premiumschutz noch umfangreicher. Mit einer Außenversicherung sind im Übrigen auch jene Hausratsgegenstände mitversichert, welche Sie als Versicherungsnehmer auf Reisen mitnehmen und beispielsweise durch Brand oder Einbruchdiebstahl beschädigt bzw. entwendet werden.

Was zahlt die Hausratversicherung bei Schäden durch Naturkatastrophen?

Elementarschäden, das heißt Schäden die aufgrund von Naturkatastrophen, wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen oder Lawinen verursacht werden, sind weder im Smart- noch im Premiumschutz der Versicherung enthalten, können aber auf Wunsch optional mitversichert werden.

Mehr Hausratschaden Beispiele und wichtige Informationen zu den dafür jeweils empfehlenswerten Zusatzleistungen, wie z.B. die Option Elementarschäden, erhalten Sie im Verlauf des Ratgebers.
 

Zusätzlicher Schutz vor typischen Hausratschäden mit der Hausratversicherung

Gerade Haus- und Wohnungseigentümer werden dazu angeraten, nicht nur ihren Hausrat, sondern natürlich auch ihr Wohngebäude zu versichern.  

Wir zeigen Ihnen zunächst Möglichkeiten auf, Ihren Versicherungsschutz für einen Hausrat Schaden durch sinnvolle Zusatzoptionen im Rahmen der Hausratversicherung zu erweitern.

Fahrrad-Diebstahlversicherung

In der Fahrrad-Diebstahlversicherung ist Ihr geliebter Drahtesel geschützt, wenn dieser aus einem abgeschlossenen Raum (wie Keller, Garage etc.) gestohlen wurde. Je Versicherungsfall mit bis zu 10.000 Euro im Premiumschutz.

Versichert bei Naturkatastrophen: Elementarversicherung

Was zahlt die Hausratversicherung bei Überschwemmungsschäden? Im Normalfall nichts! Wie zuvor jedoch bereits angerissen wurde, können Sie sich bei Ihrem Versicherer Helvetia auch für Elementarschäden, also Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht werden, absichern. Hierzu zählen neben Überschwemmungen z.B. auch Lawinen, Erdbeben oder sonstige extreme Unwetter-Erscheinungen.

Spätestens mit dem eintretenden Klimawandel zählen Naturkatastrophen leider zu unterschätzenden Gefahren von Hausratschäden bei Mietern bzw. Wohnungseigentümern. Bereits ab 11 Euro pro Jahr können Sie den Leistungsumfang Ihrer Versicherung um einen Schutz bei Elementarschäden erweitern. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber-Artikel Elementarversicherung.

Gegenstandsversicherung

Manch ein Gegenstand verdient einen besonderes Schutz: Egal ob professionelle Kamera, teure Designerbrille, hochkarätiger Schmuck oder hochwertiges Musikinstrument - die Gegenstandsversicherung bietet umfassenden Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des geliebten Gegenstands gegen alle erdentliche Gefahren. Die Wertsachen sind bis zu 30.000 Euro versichert, auch wenn diese unverschlossen aufbewahrt werden.  

Schutzbrief: Haus + Wohnen

Ein verlorener Schlüssel oder Schädlingsbefall in der Wohnung? Mit dem Schutzbrief Haus + Wohnen können Sie wichtige Hilfsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Wir organisieren die passenden Fachkräfte, damit Ihnen umgehend geholfen wird. So ist der Schlüsseldienst oder der Schädlingsbekämpfer schnell organsiert. Auch die Rechnungen der von Helvetia beauftragten Handwerker und Dienstleister werden bis zur vereinbarten Höhe ganz unkompliziert beglichen.  

Reisegepäck-Versicherung

Ihr Koffer wurde gestohlen oder ist auf der lang ersehnten Traumreise verloren gegangen? Mit der Reisegepäck-Versicherung werden die entstandenen Kosten erstattet. Auch bei Beschädigung und Zerstörung lässt die Versicherung Sie nicht im Stich.

Fügen Sie Ihrer Hausratversicherung sinnvolle Zusatzbausteine hinzu.

Hausratversicherung im Schadensfall: Das ist zu beachten

Was zahlt die Hausratversicherung tatsächlich? Wie Sie erfahren haben, hängt die Antwort auf diese Frage von den Versicherungsbedingungen und dem jeweiligen Schadensfall ab.

Mit dem Versicherer Helvetia haben Sie in jedem Fall einen starken, zuverlässigen Partner, der Ihnen einen umfangreichen finanziellen Schutz bietet und Sie im Schadensfall nicht allein lässt. Dank der Vielzahl an Tarifen und Zusatzoptionen können Sie sich, auch mit Hilfe unseres Prämienrechners, einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen, der perfekt auf Ihre Wünsche und Vorstellungen zugeschnitten ist. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner.

Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten, um den Hausratschaden von der Versicherung schnell und unkompliziert erstattet zu bekommen.
 

Tarifrechner Hausrat­versicherung
Was zahlt die Hausratversicherung?

Hausrat Schaden: Was jetzt zu tun ist

Neben einem Haus mit vollgelaufenem Keller ist ein Versicherungsnehmer zu sehen, der sich fragt, was im Falle dieses Hausratschadens zu tun ist

Einen Hausratschaden bei Ihrem Versicherer Helvetia zu melden ist nicht kompliziert und schnell erledigt. Wenden Sie sich dafür entweder telefonisch an den Schadenservice Sachversicherung oder melden Sie den Schaden über das Online-Formular. Nutzen Sie als Versicherungsnehmer das Online-Formular, können Sie Fotos und notwendige Dokumente praktischer Weise direkt mitsenden.

Die Frage - was zahlt die Hausrat Ihnen für den entstandenen Schaden - wird nach Schadensmeldung von der entsprechenden Fachabteilung geprüft und bei positivem Ergebnis eine Erstattung zum Neuwert der Sachen umgehend eingeleitet.

Relevanz der Versicherungssumme beim Hausratschaden

Was zahlt die Hausratversicherung bei einer zu niedrig festgesetzten Versicherungssumme? Bei dieser Frage handelt es sich um eine leider oftmals aufkommende Problematik für Versicherungsnehmer.

Beim Abschluss einer Hausratversicherung mit Ihrem Versicherer ist es sehr wichtig, dass Sie den Wert der eigenen Hausratgegenstände richtig ermitteln und die richtige Versicherungssumme im Versicherungsvertrag festlegen. Ist die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nämlich niedriger als der festgestellte Versicherungswert der Hausratgegenstände, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. In einem solchen Fall erstattet die Versicherung den entstandenen Hausratschaden nicht in voller Höhe zum Neuwert, sondern lediglich anteilig. Sie bleiben dann also auf einem Teil der entstandenen Kosten sitzen.

Wie Sie das Risiko einer Unterversicherung umgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Artikel Unterversicherung vermeiden. Helfen wird Ihnen bei diesem Thema zudem auch die für Sie bereitgestellte Anleitung zur Hausrat-Wertermittlung.

Zusammenfassung: Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Frage „was übernimmt die Hausratversicherung“ hängt zusammenfassend also von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen die im Vertrag festgesetzte Versicherungssumme, die Umstände des jeweiligen Schadensfalls und der individuell gewählte Versicherungstarif. Grundsätzlich gewährt Ihnen unsere Helvetia Hausratversicherung eine Erstattung Ihrer Haushaltsgegenstände zum Neuwert für entstandene Schäden durch Feuer, Vandalismus, Einbruch, Hagel & Sturm sowie bei Schäden durch Leitungswasser.

Wählen Sie zwischen den Smart-, Top- und Premiumschutz und sichern Sie sich z.B. auch gegen den Fall eines fahrlässig verursachten Hausratschaden ab. Entscheiden Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen den gewünschten Leistungsumfang Ihrer Versicherung und erweitern den Versicherungsschutz mit zusätzlich sinnvollen Optionen, wie z.B. die Elementarversicherung.

Nutzen Sie hierzu gern unseren Tarifrechner als praktische Orientierungshilfe oder verschaffen Sich einen Überblick über den Leistungsumfang unserer Hausratversicherung.

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