Wildunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Besonders in der Dämmerung, bei Nebel und schlechten Lichtverhältnissen im Herbst und Winter ist das Unfallrisiko aufgrund von vermehrtem Wildwechsel extrem hoch. Im Verkehrsjahr 2017/18 kam es deutschlandweit zu rund 233.000 Wildunfällen. Rehe waren dabei am häufigsten die Unfallverursacher, gefolgt von Schwarzwild, Damwild und Rotwild. Dennoch wissen viele Autofahrer nicht, wie Sie sich im Ernstfall bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier verhalten sollten.
Wissen Sie, welche Versicherung bei einem Wildschaden zahlt? Kasko oder Kfz-Haftpflicht? Informieren Sie sich hier über einen der häufigsten Schadenfälle, der Kfz-Versicherern pro Jahr gemeldet wird.
Inhaltsverzeichnis
Wann spricht man von einem Wildunfall?
Was tun bei Wildunfall? So verhalten Sie sich richtig
» Wieso Sie einen Wildunfall unbedingt melden sollten
» Was Sie auf keinen Fall machen sollten, wenn Sie mit Wild kollidiert sind
» Wildunfall und Fahrerflucht
» Haben Sie sich richtig verhalten?
Wer zahlt bei einem Wildunfall?
» Regulierung von Unfallschäden am eigenen Auto durch die Kasko
» Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter
So können Sie Wildunfällen vorbeugen
Unser Fazit – So wird der Wildschaden von der Versicherung reguliert
Nicht immer wenn ein Tier in einen Unfall verwickelt ist, spricht man von einem Wildunfall. In Deutschland wird zwischen Wildtieren und wild lebenden Tieren unterschieden. Nicht nur in Wäldern, sondern auch auf deutschen Straßen trifft man häufig Haarwild an. Dazu zählen unter anderem Rehe und Hirsche, Wildschweine, Hasen, Füchse und Marder. Ist man als Autofahrer in einen Unfall mit einem dieser Tierarten verwickelt, handelt es sich um einen Wildunfall. Der entstandene Schaden wird dann entsprechend als Wildschaden bezeichnet.
Hier wird nochmals unterschieden zwischen Wildunfällen als Folge einer Kollision mit einem Wildtier und Unfällen, die auf ein eingeleitetes Ausweichmanöver zurückzuführen sind, um nicht mit dem Tier zusammenzustoßen. Bei manchen Versicherern sind die Versicherungsleistungen bei Zusammenstößen mit Tieren auf Wild beziehungsweise Haarwild beschränkt. Die Kaskoversicherungen von Helvetia schließen hingegen Zusammenstöße mit Tieren aller Art in den Versicherungsschutz ein.
Nach einem Autounfall stehen die meisten Fahrer unter Schock, insbesondere wenn es andere Unfallbeteiligte, Mensch oder Tier, gibt. Dennoch ist es bei einem Wildunfall wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren, um rational handeln zu können.
Sind Sie mit einem Wildtier kollidiert, sollten Sie auf jeden Fall anhalten, die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs einschalten, aussteigen und die Unfallstelle absichern. Ziehen Sie dafür eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck am Straßenrand auf.
Nachdem Sie sich einen Überblick über die Situation verschafft haben, sollte bei einem Wildunfall immer die Polizei verständigt werden. Die Beamten nehmen nach Eintreffen an der Unfallstelle in der Regel Kontakt mit dem zuständigen Jagdpächter oder Förster auf, der sich um das angefahrene Wild kümmert.
Wurden Ihre Mitfahrer oder andere am Unfall beteiligten Personen verletzt, sollte deren medizinische Versorgung sichergestellt werden. Dokumentieren Sie den Wildschaden im Zuge der Unfallaufnahme unbedingt mit Fotos, lassen Sie Zeugenaussagen aufnehmen, sofern es Zeugen gibt, und lassen Sie sich eine Unfallbescheinigung ausstellen.
Wenn Sie den Wildunfall der Versicherung melden und keine solche Bescheinigung vorweisen können, kann es unter Umständen zu Problemen bei der Schadenregulierung kommen.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Wildunfall-Meldepflicht. Während in einigen Bundesländern Meldepflicht besteht, sind Autofahrer in anderen Teilen Deutschlands nicht dazu verpflichtet, bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier die Polizei zu verständigen.
Wir raten Ihnen trotzdem immer zu einer Meldung. Haben Sie einen Wildunfall nicht gemeldet und Ihr Fahrzeug hat einen Schaden davongetragen, gehen Sie ein großes Kostenrisiko ein. Denn die Kfz-Versicherung kommt nur für Wildschäden auf, die bei der Polizei gemeldet wurden.
Auch wenn der Schock nach einem Wildunfall tief sitzt, sollten Sie nicht unüberlegt handeln. Vielen Tierliebhabern wird es schwer fallen, dem verletzten Reh oder anderen Wildtier nicht zu helfen. Tun Sie sich und anderen Beteiligten jedoch den Gefallen und nähern Sie sich dem Tier nicht und fassen Sie es auch nicht an. Sie können nicht einschätzen, wie das Tier reagiert. Daher sollten Sie nicht riskieren, von einem eventuell aggressiven Wildtier verletzt zu werden oder das Tier zu erschrecken und seinen Zustand damit möglicherweise zu verschlechtern. Warten Sie lieber auf den Jäger, der die Situation besser einschätzen kann und genau weiß, was zu tun ist.
Davon abgesehen darf das angefahrene Tier nach einem Wildunfall nicht von Ihnen mitgenommen werden. In dem Moment, in dem Sie das Wildtier in Ihren Kofferraum laden, machen Sie sich der Wilderei schuldig und verschlimmern die Situation nicht nur für das Tier, sondern auch für Sie. Riskieren Sie also nicht, dass der Wildunfall eine Strafe für Sie nach sich zieht.
Entfernt ein Autofahrer sich von nach einem Zusammenstoß mit Wild von der Unfallstelle, ohne den Wildunfall zu melden, begeht er keine Fahrerflucht, da Tiere laut Gesetz als Sache gelten.
Wird ein verletztes Tier einfach am Straßenrand oder auf der Fahrbahn zurückgelassen, ohne die Polizei oder den zuständigen Jäger zu benachrichtigen, liegt allerdings ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, was eine Anzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen kann.
Auch wenn keine Meldepflicht besteht und man sich als Verursacher eines Wildunfalls nicht der Fahrerflucht schuldig machen kann, sollte im Sinne der Tiere immer angehalten werden. Es ist sogar möglich, einen Wildunfall nachträglich zu melden.
Ist der Ernstfall eingetreten und Sie waren in einen Wildunfall verwickelt, können Sie anhand unserer Checkliste überprüfen, ob Sie sich richtig verhalten haben.
Wildunfälle können, je nachdem welches Wildtier in den Unfall verwickelt war und bei welcher Geschwindigkeit Tier und Auto kollidiert sind, erhebliche Schäden verursachen. Die Wucht, mit der ein Reh bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h frontal auf ein Auto aufschlägt, entspricht fast einer Tonne. Bei dem Aufprall eines Wildschweins bei gleichem Tempo sind es rund 2,5 Tonnen und bei einem Rothirsch sogar etwa 5 Tonnen. Mit steigender Geschwindigkeit steigt auch die Wucht des Aufpralls.
Doch wer zahlt bei einem Wildunfall? Wildschäden am eigenen Fahrzeug werden nur von einer Kaskoversicherung, also Teilkasko oder Vollkasko, übernommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt hierfür nicht auf. Durch den Haftpflichtschutz werden Schäden reguliert, die Dritten durch den Wildunfall entstanden sind. Damit die Versicherung die Wildunfall Kosten übernimmt, müssen Sie als Versicherungsnehmer einige Punkte berücksichtigen, angefangen dabei, dass Sie den Wildschaden melden.
Damit die durch den Wildunfall am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden von der Versicherung übernommen werden, muss eine Kaskoversicherung, mindestens eine Teilkasko, bestehen. Um die Wildunfall-Kosten regulieren lassen zu können, sollten Versicherungsnehmer sich über die Versicherungsbedingungen ihrer Kasko informieren. Während die Vollkaskoversicherung für alle Wildunfälle aufkommt, zahlt die Teilkasko in der Regel nur, wenn Auto und Wild in Bewegung waren, als es zur Kollision kam und das Tier den Autounfall verursacht hat.
Probleme bei der Schadensabwicklung kann es geben, wenn dem Wildtier ausgewichen wurde. In einem solchen Fall muss meist nachgewiesen werden, dass es sich um ein großes Tier wie beispielsweise einen Hirsch oder ein Wildschwein gehandelt hat. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie eine Wildunfallbescheinigung vorweisen können, wenn Sie der Versicherung den Wildunfall melden. Aussagen von eventuellen Zeugen, die sich ebenfalls am Unfallort befunden haben, können ebenfalls hilfreich sein.
Auch wenn es Ihnen schwer fallen mag, erinnern Sie sich daran, was Sie in der Fahrschule gelernt haben, wenn ein Kleintier wie ein Dachs oder ein Hase plötzlich im Scheinwerferlicht Ihres Autos auftaucht – Versuchen Sie das Lenkrad Ihres Pkws festzuhalten und unbedingt auf der Straße zu bleiben. Die Grenzen der Tierliebe werden überschritten, wenn Sie durch ein Ausweichmanöver sich selbst, Ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, um einem Tier vermeintlich das Leben zu retten. Denn wird das Lenkrad unkontrolliert umgerissen, steigt die Gefahr für alle beteiligten Personen um ein Vielfaches. Denken Sie daran: Wo Wild unterwegs ist, gibt es in der Regel auch viele Bäume. Gehen Sie nicht das Risiko ein, mit einem Baum oder aber auch dem Gegenverkehr zu kollidieren oder einen Auffahrunfall zu provozieren.
Welche Schadenfälle abgesehen vom Wildschaden von den Kaskoversicherungen übernommen werden, erfahren Sie in unseren Ratgebern zu Teilkaskoschäden und Vollkaskoschäden.
Sind bei dem Wildunfall durch den Unfallwagen andere Personen oder Gegenstände zu Schaden gekommen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Regulierung entsprechend der festgelegten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei einem Unfall mit einem Wildtier können neben anderen Fahrzeugen beispielsweise auch Leitplanken oder Schilder beschädigt werden. Auch diese Kosten sind bei einem Wildunfall durch die Haftpflicht des Unfallverursachers gedeckt.
Wir können Sie nicht vor einem Wildunfall bewahren, aber möchten Ihnen ein paar Tipps zur Prävention von Unfällen mit Wildtieren mit auf den Weg geben. Grundsätzlich sollten Sie natürlich immer vorausschauend fahren.
Besondere Vorsicht ist im Herbst und Winter sowie bei schlechten Lichtverhältnissen in der Morgen- und Abenddämmerung geboten. Zu diesen Zeiten wechseln die Tiere gerne ihre Standorte, zwischen denen nicht selten vielbefahrene Landstraßen liegen, die durch Wälder oder an Lichtungen vorbei führen. An Stellen, wo es häufig zu Wildwechsel kommt, wird mit entsprechenden Schildern darauf aufmerksam gemacht. Halten Sie daher nach diesen Warnschildern Ausschau und seien Sie bremsbereit. Auch in der Brunftzeit besteht erhöhte Gefahr.
Taucht ein Wildtier plötzlich am Straßenrand auf, ist kontrolliertes Bremsen besonders wichtig. Blenden Sie das Fernlicht Ihres Fahrzeugs ab und sehen Sie von der Lichthupe ab, da das Tier sonst geblendet wird und die Wahrscheinlich steigt, dass es verwirrt auf die Fahrbahn läuft und es zum Zusammenstoß kommt. Stattdessen können Sie hupen, um das Tier vom Straßenrand zu vertreiben.
Ein Wildtier kommt selten allein, also achten Sie unbedingt auf weitere Tiere, die ebenfalls auf die Straße laufen könnten.
War eine Kollision unvermeidlich, weil Ihnen ab dem Moment, als das Wildschwein oder der Hirsch am Straßenrand aufgetaucht ist, nicht mehr genug Reaktionszeit blieb, stehen wir Ihnen als zuverlässiger Versicherer zur Seite. Eine problemlose Abwicklung des Wildunfall-Schadens ist uns genauso wichtig wie Ihnen.
Ist Ihnen als Versicherungsnehmer nach einem Wildunfall eine reibungslose Schadensabwicklung wichtig, ist das richtige Verhalten an der Unfallstelle unmittelbar nach dem Zusammenstoß mit dem Wildtier von Bedeutung.
Sie sollten auf jeden Fall anhalten und den Wildunfall melden, sprich Polizei und Jäger verständigen, auch wenn keine Meldepflicht besteht. Lassen Sie sich während der Unfallaufnahme eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie bei der Schadenmeldung bei der Versicherung einreichen können. Sofern der Unfall beobachtet wurde, sollten auch Zeugen zum Unfallhergang befragt werden.
Liegt ein Wildschaden am eigenen Auto vor, wird dieser von der Teilkaskoversicherung beziehungsweise Vollkaskoversicherung reguliert. Schäden, die Dritten und deren Eigentum durch den Wildunfall entstanden sind, werden entsprechend der vereinbarten Deckungssummen von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.