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Wallbox Förderung – günstige Lade­station für Zuhause

2021 sind erstmals über eine Millionen Elektroautos in Deutschland unterwegs. Ziel des Bundes ist es, diese Zahl bis 2030 auf sieben bis zehn Millionen zu erhöhen. Einhergehend damit verbessert sich auch die Ladeinfrastruktur für E-Autos – sowohl im öffentlichen Verkehrsnetz als auch bei Privatpersonen zuhause.
Zu sehen ist ein Auto, das an einer Wallbox, die durch eine Förderung finanziert wurde, lädt.

Um Privatpersonen die Elektromobilität schmackhafter zu machen, unterstützte der Bund die Anschaffung von Ladestationen für Elektroautos finanziell, mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.

Dieses Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfreute sich großer Beliebtheit – seit November 2020 wurden bereits über 620.000 Anträge für die staatliche Wallbox Förderung gestellt. Neue Anträge sind mittlerweile nicht mehr möglich, das Förderprogramm wurde eingestellt.

Auch wenn es derzeit keine staatlichen Zuschüsse für private Wallboxen gibt, bleibt eine eigene Ladestation zuhause eine komfortable Lösung für den Alltag mit einem Elektrofahrzeug. Je nach Bundesland oder Energieversorger können weiterhin regionale Förderprogramme existieren.

Beim Kauf einer Wallbox oder eines Elektroautos lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile zu prüfen. Beim Kauf können Sie zudem noch Geld sparen durch verschiedene Programme zur Wallbox Förderung. Wie genau erfahren Sie in unserem Ratgeber. Auf unserer Kfz-Produktseite erhalten Sie darüber hinaus wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung Ihres Elektroautos.

Eine eigene Ladestation zuhause erhöht den Komfort von Elektromobilität um einiges. Beim Kauf können Sie zudem noch Geld sparen durch verschiedene Programme zur Wallbox Förderung. Wie genau erfahren Sie in unserem Ratgeber. Auf unserer Kfz-Produktseite erhalten Sie darüber hinaus wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung Ihres Elektroautos.

Was denken Sie?

Die KfW förderte nur den Kauf von Ladestationen mit einer Ladeleistung von 11 kW.

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Wallboxen & Ladestationen

Eine ausgestreckte Hand bekommt die Wallbox Förderung von der Kreditanstalt ausgehändigt.

Die am weitesten verbreitete Wallbox Förderung in Deutschland war der KfW Zuschuss 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“. Die Wallbox Förderung der KfW betrug 900 Euro pro Ladepunkt und wurde finanziert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Diese Förderung wurde mittlerweile eingestellt. Auch wenn es keine bundesweite Förderung mehr gibt, gibt es in einigen Bundesländern, Kommunen oder von Energieversorgern weiterhin Förderprogramme für den Kauf und die Installation von Wallboxen. Ein Blick auf regionale Förderangebote kann sich daher lohnen.

Ein Ladepunkt bezeichnet ein Gerät, das in der Lage ist, ein Elektroauto aufzuladen, allerdings nicht mehrere gleichzeitig. Eine Ladestation hingegen kann über mehrere Ladepunkte verfügen und somit mehrere E-Autos gleichzeitig laden. Beim Kauf einer Ladestation sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation
  • Die Kosten für Einbau und Anschluss, inklusive Installationsarbeiten
  • Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
  • Die Stromquelle: Idealerweise sollte die Wallbox mit Ökostrom oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden

Informieren Sie sich vor der Anschaffung einer privaten Ladestation über die aktuellen regionalen Fördermöglichkeiten sowie steuerliche Vorteile für E-Auto-Besitzer.

Wer kann eine Wallbox Förderung beantragen?

Mehrere Personen befinden sich neben einer Ladesäule und fragen sich wer berechtigt ist, die Wallbox Förderung zu beantragen.

Die KfW-Wallbox-Förderung für Wohngebäude (Zuschuss 440) ist nicht mehr verfügbar, da das Förderprogramm eingestellt wurde. Seit Oktober 2021 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Allerdings gibt es weiterhin regionale oder branchenspezifische Förderprogramme, die von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgern angeboten werden. Wer eine private oder gewerblich genutzte Ladestation installieren möchte, sollte sich über aktuelle regionale Zuschüsse oder steuerliche Vorteile informieren.

Je nach Förderprogramm können folgende Gruppen förderberechtigt sein:

  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

Unternehmen können die Förderung für Ladesäulen nur als Vermieter von Wohneigentum wahrnehmen. Sie sind nicht förderfähig, wenn die Ladestationen zur gewerblichen Nutzung gebaut werden sollen, z. B. für Kundenparkplätze oder zum Laden von E-Autos, die als Firmenwagen genutzt werden.

Welche Wallboxen werden gefördert?

Auch wenn die bundesweite KfW-Förderung nicht mehr verfügbar ist, gibt es weiterhin technische Anforderungen, die beim Kauf einer Wallbox oder Ladestation beachtet werden sollten – insbesondere, wenn man von regionalen Förderungen oder steuerlichen Vorteilen profitieren möchte.

Grundsätzlich ist die Förderung für Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW und intelligenter Steuerung weit verbreitet. Modelle mit 22 kW oder mehr können ebenfalls noch förderfähig sein, müssen jedoch abhängig vom Förderprogramm häufig auf 11 kW gedrosselt werden, um bestimmte Vorschriften zu erfüllen.

Die Voraussetzung der intelligenten Steuerung dient dazu, dass die Ladestation in der Lage ist mit anderen Geräten im Stromnetz zu kommunizieren. So kann die Ladeleistung der Wallbox zeitlich begrenzt oder das Laden des Elektroautos verschoben werden, um die Überlastung von örtlichen Stromnetzen zu vermeiden. Der Strom für die Ladestationen muss häufig zu 100 % aus erneuerbaren Energien bezogen werden, damit die Anschaffung förderfähig ist.

Wallbox-Förderung beantragen: So funktioniert es

Checkliste für das laden eines E-Auto an einer Ladestation

Auch wenn die KfW-Wallbox-Förderung (Zuschuss 440) nicht mehr verfügbar ist, gibt es in einigen Bundesländern, Kommunen oder von Energieversorgern weiterhin Förderprogramme für Ladestationen. Der Ablauf für die Beantragung solcher Fördermittel folgt in der Regel einem ähnlichen Schema:

  1. Fördermöglichkeiten prüfen

    Informieren Sie sich über aktuelle Förderprogramme in Ihrer Region. Achten Sie auf Bedingungen, z. B. ob die Förderung nur für private oder gewerbliche Nutzung gilt.

  2. Antrag vor dem Kauf stellen

    In den meisten Fällen muss der Antrag vor dem Kauf der Wallbox eingereicht und genehmigt werden. Häufig ist eine Identitätsprüfung (z. B. per VideoIdent oder PostIdent) erforderlich.

  3. Ladestation kaufen & durch Fachbetrieb installieren lassen

    Nach Genehmigung der Förderung kann die Wallbox bestellt und die Installation beauftragt werden. Die Montage muss in der Regel von einem Fachbetrieb durchgeführt werden – eine Eigeninstallation ist meist nicht zulässig.

  4. Nachweise einreichen

    Nach der Installation müssen oft Rechnungen für Kauf & Installation sowie ggf. weitere Nachweise eingereicht werden. Einige Programme verlangen auch einen Nachweis über die Nutzung von Ökostrom.

  5. Auszahlung der Förderung

    Nach Prüfung der Unterlagen wird die Fördersumme überwiesen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Programm mehrere Wochen betragen.

Tipp

Förderprogramme und deren Bedingungen ändern sich regelmäßig. Vor dem Kauf einer Wallbox lohnt es sich, sich aktuell zu informieren und gegebenenfalls einen Energieberater oder Installationsbetrieb um Unterstützung zu bitten.

Beispiel für Wallbox Förderprogramme von Ländern und Kommunen

Die Stadt München bietet in dem Förderprogramm „München emobil“ einen Zuschuss sowohl für private als auch öffentlich zugängige Ladeinfrastruktur. Die Wallbox Förderung beträgt hier 40 % der Nettokosten für Planung, Einbau und Installation. Maximal gefördert werden 3.000 Euro für normale Ladepunkte und für Schnellladepunkte sogar 10.000 Euro. Einen Antrag stellen können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und privaten Rechts – wie z. B. Mieter oder Vermieter – und Wohnungseigentümergesellschaften.

Vor der Anschaffung einer Ladesäule lohnt es sich also auf jeden Fall nach Angeboten des eigenen Bundeslandes bzw. der eigenen Kommune Ausschau zu halten.  

Wallbox Zuschüsse von Energieversorgern

Nicht nur Länder bzw. Kommunen bieten finanzielle Mittel zur Förderung von Elektromobilität an, sondern auch einige Energieversorger. Die Förderprogramme von Energieversorgern können auch in Form von Zuschüssen zum Kauf einer Ladestation ausfallen oder durch das Angebot von günstigerem Strom zum Laden des Elektroautos. Die Unternehmen profitieren durch diese Förderung, da Personen, die ein E-Auto besitzen und zuhause laden, wahrscheinlich mehr Strom verbrauchen. Bei der Wahl des Energieversorgers heißt es also auch Augen auf nach guten Angeboten, die den Umstieg auf Elektromobilität vereinfachen.  

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