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Frau ist hinter einer Glasscheibe, mit einem Schild auf dem "Sorry we´re closed" geschrieben ist, zu sehen.

Ertragsausfall­versicherung

Setzen Sie auf die Leistungen der Helvetia Business Ertragsausfallversicherung.
Update-Garantie mit künftigen, prämienfreien Leistungsverbesserungen
Sofortige Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bei einer bestehenden Ertragsausfallversicherung
Umfangreiche Versicherungsleistungen bei Betriebsausfall abgedeckt
»KEA« oder doch lieber »MEA«?

Ob die Kleine Ertragsausfallversicherung (KEA) oder doch eher die Mittlere Ertragsausfallversicherung (MEA) benötigt wird sagt Ihnen Ihr Helvetia-Berater.

Wie schützt eine Ertragsausfallversicherung Ihr Unternehmen?

Setzen Sie auf die Leistungen der Helvetia Business Ertragsausfallversicherung

Sie möchten Ihr Unternehmen bestmöglich vor den finanziellen Folgen von Elementarschäden, Diebstahl und weiteren Schadenfolgen schützen? Dabei spielen jedoch nicht nur der Ersatz oder die Reparatur einer defekten Betriebsausstattung im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung eine Rolle, sondern auch die daraus resultierenden wirtschaftlichen Einbußen? Dann nutzen Sie jetzt die Helvetia Business Ertragsausfallversicherung mit Rundumschutz.Die anfallenden Kosten für einen Sachschaden im Betrieb können je nach Schadensfall sehr unterschiedlich sein. Deswegen variiert auch das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgeschäden durch einen Ertragsausfall immens. Denn nicht nur bei einem völligen Produktionsstillstand, sondern auch einer Einschränkung des regulären Betriebes kann es zu hohen Kosten kommen, die nicht mehr aus dem Firmenvermögen gedeckt werden können. In diesem Fall ersetzt Ihnen die Ertragsausfallversicherung der Helvetia sowohl den entgangenen Gewinn als auch die anfallenden Kosten, die während der Haftzeit von bis zu 36 Monaten – maximaler Zeitraum für die Leistungsgewährung – nicht erwirtschaftet werden können. Wird die maximale Haftzeit nicht überschritten, zahlen wir bis zum Ende der Betriebsunterbrechung die vereinbarte Leistungssumme. Das bedeutet, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist.

Jetzt zur Helvetia Ertragsausfallversicherung beraten lassen

Entdecken Sie die umfangreichen Leistungen der Helvetia Ertragsausfallversicherung

Sie möchten wissen, welches Leistungsspektrum die Helvetia Ertragsausfallversicherung abdeckt? Gern können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Helvetia Versicherungsexperten vereinbaren.

Die wichtigsten Leistungen der Ertrags­ausfall­ver­sicherung im Über­blick

Was versteht man unter Haftzeit?

Die Haftzeit einer Ertragsausfallversicherung beschreibt den Zeitraum, in dem der Versicherer zu Leistungszahlungen verpflichtet ist. Dieser beträgt meist 12 Monate, kann jedoch bei der Helvetia auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Entscheidend für den Beginn des Haftzeitraums ist dabei nicht das Datum der Betriebsunterbrechung, sondern der Zeitpunkt, ab dem ein Sachschaden eingetreten ist. Für Sie als Versicherungsnehmer ist das vor allem dann wichtig, wenn die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft länger als die vereinbarten 12 bzw. 36 Monate dauert. Denn dann ist der Versicherer nicht mehr verpflichtet, Ersatz für nachfolgende Ausfallschäden zu leisten.

Optionale Zusatz­versicherung für Ihre Helvetia Ertrags­ausfall­versicherung

Wer braucht eine Ertragsausfall­versicherung? Hier ein paar Beispiele: