Die Versicherungssumme für Eigen- und Haftpflichtschäden ist frei wählbar und darf kumuliert maximal CHF 5 Mio. betragen. Beim Rechtsschutz gilt immer eine Versicherungssumme von CHF 20’000.
Kumuliert gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von CHF 5 Mio.