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Unser Café gibt es immer noch

Über zwei Jahrzehnte lief alles nach Plan: B. und M. Schmid betrieben ein erfolgreiches Krankenhauscafé in Ihrer Heimatstadt. Die Gäste kamen gern dorthin, wo der Duft nach Kaffee und verführerischen Backwaren den Krankenhaus-Geruch vertreibt. Doch dann bekam Schmid selbst eine niederschmetternde Diagnose: Aufgrund einer degenerativ fortgeschrittenen Wirbelsäulenerkrankung wurde er plötzlich berufsunfähig. Wie sollte es weitergehen?

Text: Christiane Gagel; Fotos: iStock

Berufsunfähigkeitsversicherung - brauch ich nicht

So ähnlich dachte damals auch B. Schmid. Doch glücklicherweise besann er sich eines Besseren, nachdem er sich die einzig richtige Frage gestellt hatte: Was passiert, wenn ich aus irgendeinem Grund nicht mehr arbeiten kann? Welche Folgen hätte das für mich in meiner Situation? Die Erkenntnis: als Selbstständiger wäre tatsächlich seine komplette Existenz bedroht. Die Absicherung dagegen also essentiell wichtig. Was genau der richtige Gedanke war, wie sich später schmerzhaft zeigen sollte.

Berufs- oder Erwerbsunfähig? Was ist der Unterschied?

Sie erhalten die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sobald Sie Ihren konkret versicherten Beruf nicht mehr ausüben können auch wenn Sie stundenweise noch andere Tätigkeiten ausüben könnten.

Zum Cafè-Betreiber berufen

Manchmal sind es tatsächlich reine Zufälle, die ein ganzes Berufsleben in neue Bahnen lenken. Hätte B. Schmid nicht an einem Tag vor über 20 Jahren sehr genau den Anzeigenteil seiner Tageszeitung gelesen, er wäre wohl nicht auf eine Herausforderung gestoßen, die den engagierten Selbstständigen sofort faszinierte: Das örtliche Klinikum suchte einen neuen Pächter für das dortige Krankenhauscafé und den angeschlossenen Kiosk.

B. Schmid hatte damals schon ein anderes Café betrieben. Doch ein Krankenhauscafé zu leiten, ist eben schon etwas ganz Besonderes. Es ist irgendwie auch eine Art Refugium für jene, die ihre Krankheit für ein paar Momente vergessen möchten, und solche, die sich über ihre Rekonvaleszenz freuen. B. Schmid und seine Frau M. nahmen diese spannende Herausforderung an und pachteten den Café-Kiosk.

Sie investierten viel Engagement und Leidenschaft und ihr gastronomisches Angebot wurde schnell ein Volltreffer. Vom Frühstück am Morgen, über Kaffee und Kuchen am Nachmittag bis hin zur herzhaften Vesper am Abend bot das Café alles, wonach den Gästen der Sinn stand. Bis zu 120 Patienten, Angehörigen, Klinikmitarbeitern, aber auch Besuchern, die eher zufällig vorbeikamen, fanden im Café Platz.

Schon bald beschäftigten sie mehrere feste Angestellte und Aushilfen. Kurzum: Alles lief nach Plan. Doch dann übernahm das Schicksal die Regie und das meinte es nicht gut mit Schmid. Er litt unter erheblichen orthopädischen Beschwerden und wurde unversehens selbst ein Fall für den Operationssaal.

Der Schicksalsschlag: Berufsunfähigkeit!

Nachdem er bereits über mehrere Monate unter starken Rückenschmerzen litt, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hieß es wörtlich: „Eine mehr als 50prozentige Erwerbsminderung bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auf nicht absehbare Zeit liegt vor“. Die Diagnose der Orthopäden: Spinalkanalstenosen spinal und lumbal. Als Folge wurde Schmid arbeitsunfähig.

Drei Fachärzte rieten ihm dringend zu einer Operation, ansonsten könne er schon kurzfristig auf den Rollstuhl angewiesen sein. Schmid, der sich lange Zeit einer OP widersetzt hatte, stimmte schließlich zu. Eine Besserung brachte der Eingriff aber nicht. Schmid konnte weiterhin weder lange stehen noch sitzen. An eine Wiederaufnahme der Arbeit war auch künftig nicht zu denken.
 

Abstrakte Verweisung?

Die sogenannte abstrakte Verweisung bedeutet, tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.

Schlimmer noch: Der engagierte Unternehmer konnte weder seinen Beruf noch eine alternative Tätigkeit ausüben. Schmid befürchtete eine langwierige Auseinandersetzung und viel „Papierkram“ mit seiner Versicherung, bevor er seine Berufsunfähigkeits-Rentenleistungen aus seinen Lebensversicherungsverträgen erhalten würde.

Doch es kam ganz anders: Trotz ausführlicher Prüfung erhielt B. Schmid nach sehr überschaubarer Zeit die rückwirkende Zusage für seine BU-Rentenleistungen. Auch das eine spezielle vertragliche Vereinbarung, die bei einem nicht eindeutigen Krankheitsverlauf möglich ist.

Kein Umorganisationspotential vorhanden  

Nach einem ausführlichen Gespräch mit B. Schmid und aufgrund der ärztlichen Befunde wurde jedoch schnell deutlich, dass die Option der „Umorganisation“ in diesem Fall nicht bestand. Das heißt, die Regulierung konnte beginnen – und das ging bemerkenswert schnell. Schon drei Wochen nach Einreichen der erbetenen Unterlagen gab es grünes Licht für Schmid. Der heute bestimmt manchmal über die Frage: "Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich?" lächelt.
 

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