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  • Mit einem geliehenen Fahrzeug ins Ausland

    06.04.2018 | Natascha Fabian
    Endlich Ferien. Das Gepäck ist im Auto verstaut und der Fahrt über die Grenze steht nichts mehr im Weg. Aber Vorsicht: Wer mit einem geliehenen Auto ins Ausland fährt, muss einige Regeln beachten.
906962986

Mit einem geliehenen Fahrzeug ins Ausland

06.04.2018 | Natascha Fabian
906962986
Endlich Ferien. Das Gepäck ist im Auto verstaut und der Fahrt über die Grenze steht nichts mehr im Weg. Aber Vorsicht: Wer mit einem geliehenen Auto ins Ausland fährt, muss einige Regeln beachten.

Wer mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs ist, muss an einiges denken. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland sind einige Vorkehrungen zu treffen.


Generelle Hinweise für das In- und Ausland

Sei es bei Fahrten in der Schweiz oder ins Ausland, folgendes sollten Sie immer befolgen:

  • Führschein überprüfen: Darf ich diese Kategorie von Fahrzeugen überhaupt fahren?
  • Mit dem Fahrzeuginhaber die Deckung der Autoversicherung abklären
  • Führer-/Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis immer dabei haben

    Achtung: Handelt es sich bei der Versicherungsdeckung nur um eine Teilkaskodeckung anstelle einer Vollkaskodeckung, sollte mit dem Halter geklärt werden, ob eine Ferienkaskoversicherung möglich ist. Ansonsten empfiehlt Helvetia, die Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» in der eigenen Privathaftpflichtversicherung miteinzuschliessen.

Einschränkungen beim Grenzübertritt

Geht die Fahrt in Richtung Ausland, gelten einige Einschränkungen und Regeln:

  • Ihr Führerausweis muss zwingend auch im Reiseziel gültig sein
  • Ein Fahrzeug darf immer in dem Land gefahren werden, in dem es immatrikuliert ist
  • Sie dürfen ein Fahrzeug nur im Ausland fahren, wenn sich Ihr Wohnsitz und die Immatrikulation des Fahrzeuges im selben Land befinden

Unterschiedliche Regelungen in den Nachbarländern

Für die Schweiz, Österreich, Deutschland und Frankreich wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Achtung beim Grenzübertritt nach Italien: Für Fahrten in Italien ist eine Vollmacht obligatorisch. Zusätzlich muss die Vollmacht amtlich von der Wohngemeinde, eines Notars oder einer Polizeistelle beglaubigt werden. Aufgrund der strikten Zollbestimmungen in der EU empfiehlt Helvetia allerdings, die Regelung von Italien für alle EU-Länder umzusetzen.

Ferien im geliehenen Wohnmobil

Wer gleich mit dem geliehenen Wohnmobil in die Ferien fährt, muss noch Weiteres beachten. Sei es während der Fahrt oder am Standplatz, Schäden am Mobiliar können schnell passieren. Für die Deckung solcher Schäden ist der Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» in der Privathaftpflicht wichtig.

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